Transparenz ist Pflicht!
Informationen Stromkennzeichen und -mengen
Für Energieversorger gelten in Deutschland per Gesetz Veröffentlichungspflichten für bestimmte Informationen.
Welche Gesetze regeln das?
- § 42 des gültigen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet alle Energieversorger zur Veröffentlichung des Stromkennzeichen
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Das Gesetz für Erneuerbare Energien (EEG) regelt in §§ 60, 74 und 77 die Veröffentlichung der gelieferten Strommengen an Letztverbraucher.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen im Überblick. Sollten Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns bitte einfach an - unsere Mitarbeiter beraten Sie gern.