Für Menschen mit Behinderung ist die Nutzung von Bus und Bahn nicht immer leicht. Daher ist es unser erklärtes Ziel, mehr und mehr barrierefreie Fahrzeuge sowie Zugänge zu Haltestellen zu bieten.
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen werden im gesamten Bus- und Straßenbahnnetz der Leipziger Verkehrsbetriebe unentgeltlich befördert. Voraussetzung hierfür ist ein entsprechender Vermerk (Wertmarke) im Schwerbehindertenausweis. Dies gilt übrigens auch für eine Begleitperson sowie für Blindenführhunde.
Schwerbehinderte Menschen haben nach § 248 Absatz 1 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) das Recht auf eine unentgeltliche Beförderung, wenn du Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den folgenden Merkzeichen bist:
- G = Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
- Gl = Gehörlos
- Bl = Blind
- H = Hilflos
Das Beiblatt mit Wertmarke berechtigt den Inhaber zur kostenlosen Nutzung aller Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse, S-Bahnen und Nahverkehrszüge (jeweils 2. Klasse) im Mitteldeutschen Verkehrsverbund. Deutschlandweit können zudem Nahverkehrszüge unentgeltlich genutzt werden. Das Beiblatt mit Wertmarke muss separat beim zuständigen Versorgungsträger (Stadt Leipzig: Sozialamt) beantragt werden.
Begleiter von schwerbehinderten Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht (Merkzeichen "B" und die Anmerkung "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen"). Alternativ oder zusätzlich zu einer Begleitperson kann in diesem Fall auch ein Blinden- oder Behindertenführhund unentgeltlich mitgenommen werden.
Unser Tipp
Wir bieten Menschen mit Behinderung einen kostenfreien Begleitservice an.
Egal ob du sehbehindert, auf den Rollstuhl angewiesen oder hörgeschädigt bist – mit uns bist du sicher und bequem unterwegs. Viele nützliche Hinweise dazu findest du unter Barrierefrei Reisen.