Rückstausicherung

Egal wie viel es regnet, damit bleibt Ihr Keller garantiert trocken und Sie entspannt.

Starker Regen oder tagelang anhaltende Niederschläge können zu Kellerüberflutungen führen. Grund hierfür ist meist ein Rückstau des Wassers im öffentlichen Kanalnetz, der bis zur Grundstücksentwässerungsanlage Ihres Hauses reicht.

Vielen Bauherren und Hauseigentümern ist noch immer unbekannt, dass sie sich effektiv vor Rückstau schützen können. Damit Sie nicht erst nach eingetretenem Schaden handeln, haben wir die wichtigsten Informationen zum Schutz vor Rückstau für Sie zusammengestellt.

Für die Ableitung von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) betreiben die Leipziger Wasserwerke eine öffentliche Abwasseranlage. Infolge von starken Niederschlägen sowie betriebsbedingten Abläufen kann es zu einem Rückstau im öffentlichen Kanalnetz kommen. In einem solchen Fall ist auch mit Rückstau in der Grundstücksentwässerungsanlage zu rechnen.

Ein Risiko zur Kellerüberflutung besteht, wenn:

  • Ablaufstellen wie Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen etc. unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante) nicht gegen Rückstau gesichert sind.
  • Grundleitungen, Muffen bzw. Leitungsverbindungen, Kontrollschächte oder Reinigungsöffnungen nicht gas- und wasserdicht sind.

Fäkalienfreies Schmutzwasser
Haben Sie im Keller unterhalb der Rückstauebene Ablaufstellen wie Waschmaschine, Dusche, Waschbecken ect., fällt fäkalienfreies Schmutzwasser an. Wirksamen Schutz gegen Rückstau bietet hier der Einbau

  • einer Abwasserhebeanlage für fäkalienfreies Abwasser, wenn die Nutzung der Ablaufstellen auch im Rückstaufall zu gewährleisten ist.
  • eines Rückstauverschlusses nach DIN EN 13564-1, Typ 2, 3 oder 5 für fäkalienfreies Abwasser, wenn im Rückstaufall auf die Nutzung der Ablaufstellen verzichtet werden kann.

Fäkalienhaltiges Schmutzwasser
Betreiben Sie unterhalb der Rückstauebene auch eine Toilette, fällt fäkalienhaltiges Schmutzwasser an. Der wirksame Schutz gegen Rückstau erfolgt in diesem Fall durch den Einbau

  • einer Abwasserhebeanlage für fäkalienhaltiges Abwasser, wenn auch im Rückstaufall die Ableitung des anfallenden fäkalienhaltigen Schmutzwassers erforderlich ist.
  • eines Rückstauverschlusses nach DIN EN 13564-1, Typ 3 mit der Kennzeichnung „F“, für fäkalienhaltiges Abwasser, wenn die Ableitung des anfallenden fäkalienhaltigen Schmutzwassers nicht unbedingt erforderlich ist und Sie zum Beispiel eine andere Toilette nutzen können.

Niederschlagswasser
Für die Ableitung des Niederschlagswassers von Flächen außerhalb des Gebäudes (bspw. Garageneinfahrten oder Kellerzugänge), die unterhalb der Rückstauebene liegen, sollte eine Abwasserhebeanlage eingebaut werden.

Tipps:

  • Sie sind unsicher, ob Ihre installierten Ablaufstellen im Keller ausreichend geschützt sind? Lassen Sie die Grundstücksentwässerungsanlage von einem fachkundigen Installateur überprüfen. Einen Installateur in Ihrer Nähe finden Sie in unserem Installateurverzeichnis.
  • Die Rückstausicherung muss nach dem Einbau regelmäßig auf ihre Funktionssicherheit geprüft werden. Auch hierzu beraten Sie Installateurunternehmen.

Für die öffentliche Abwasseranlage sind die Leipziger Wasserwerke als Betreiber verantwortlich. Unsere Zuständigkeit endet an der Grundstücksgrenze. Ab da ist der Grundstückseigentümer für die Grundstücksentwässerungsanlage zuständig. Er hat die Pflicht seine Anlage nach den Regeln der Technik herzustellen, zu betreiben und instand zu halten. Dies trifft auch bei Rückstau bzw. für die Rückstausicherung zu. Als Eigentümer oder Bauherr haften Sie demnach selbst, wenn ein Schaden eintritt.

Grundsätzlich ist in Gebäuden anfallendes Schmutzwasser oberhalb der Rückstauebene im freien Gefälle in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten, d. h. ohne Rückstausicherung. Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, wie bspw. Keller müssen hingegen gegen Rückstau gesichert werden.

Querschnitt eines Hauses für die bessere Darstellung eines Schutzes vor Kellerüberflutung
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