Zählergrößen und Mengenstaffeln

So wird genau gemessen und nachvollziehbar abgerechnet.

Unser Preismodell beinhaltet verschiedene Mengenstaffeln, je nach Größe und Leistung des Wasserzählers. Diese Staffelungen stellen sicher, dass die Kostenverteilung so verursachungsgerecht wie möglich abgebildet und linear verteilt wird.

Ihre Vorteile:

  • deutliche Abmilderung der Differenzen zwischen den Staffeln,
  • transparente Abbildung der Kosten für Organisation und technische Bereitstellung der Infrastruktur.

Übersicht Zählergrößen und Mengenstaffeln

Zählergrößen Q3

nach 2014/32/EU

Zählergrößen Qn

nach 75/33/EWG

Mengenstaffel

4

2,5

bis 10 m³/Jahr

über 10 bis 100 m³/Jahr

über 100 bis 200 m³/Jahr

über 200 bis 400 m³/Jahr

über 400 bis 1.000 m³/Jahr

über 1.000 m³/Jahr

10

6

bis 500 m³/Jahr

über 500 m³/Jahr

16

10

25

15

63

40

Sie haben Fragen zu Wasserzählern?

Dann schauen Sie in unsere FAQ – vielleicht finden Sie hier bereits die Antworten. Oder Sie wenden sich an unseren Kundenservice.

In der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte, die Measuring Instruments Directive (MID), die am 31. März 2004 in Kraft getreten ist und durch die vom 26. Februar 2014 geänderte Richtlinie 2014/32/EU ersetzt wurde. Diese Richtlinie regelt die allgemeinen und spezifischen Anforderungen an Messgeräte für das erstmalige Inverkehrbringen durch den Hersteller.

Ziel der Richtlinie ist eine Harmonisierung des innereuropäischen Wettbewerbs.

Bis zum 30. Oktober 2016 durften Wasserzähler weiterhin nach den bisher geltenden Vorschriften eingebaut werden. Laut Mess- und Eichgesetz (MessEG) können diese auch darüber hinaus nachgeeicht werden und bleiben somit in Betrieb.

Beim turnusmäßigen Neueinbau von Wasserzählern verwenden die Leipziger Wasserwerke bereits seit 2015 die neuen Zähler. So werden in den kommenden Jahren nach und nach alle Zähler ausgetauscht. Aber auch andere Verwender von Wasserzählern wie beispielsweise Wohnungsbaugenossenschaften, Hauseigentümer oder Gartenvereine, die Unterzähler für ihre Mieter bereitstellen, sind dafür verantwortlich, dass ab 31. Oktober 2016 nur noch Zähler entsprechend der Europäischen Messgeräte Richtlinie eingebaut werden.

Als Mieter einer Wohnung, ändert sich für Sie nichts. Zur besseren Vergleichbarkeit, weisen wir in unseren Preisblättern, Rechnungen oder Abrechnungen vorerst beide Zählergrößen aus.

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