Standrohrleihe, Baugrubenentwässerung, Zählerwechsel & Co: Unsere Preise für Sonderleistungen
Neben den Leipziger Wasserpreisen fallen im Geschäftsalltag Kosten für weitere Leistungen und Aufwände an.
netto
Grundbetrag
25,00
Tagessatz
4,80
Freigabeuntersuchung
70,00
inkl.
7 % USt.
Grundbetrag
26,75
Tagessatz
5,14
Freigabeuntersuchung
74,90
alle Angaben in Euro |
netto |
inkl. 7 % USt. |
---|---|---|
Grundbetrag |
25,00 |
26,75 |
Tagessatz |
4,80 |
5,14 |
Freigabeuntersuchung |
70,00 |
74,90 |
Für die Leihe eines Standrohres ist grundsätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe des Standrohres mit dem Entgelt verrechnet.
Wird das Standrohr für die zeitweilige Trinkwasserversorgung genutzt, ist eine Freigabeuntersuchung durch das Trinkwasserlabor der Leipziger Wasserwerke erforderlich. Die Freigabeuntersuchung ist entgeltpflichtig.
Die verbrauchte Menge wird abgelesen und mit dem geltenden Trinkwassermengenpreis und, soweit zutreffend, mit dem jeweils geltenden Mengenpreisen für Schmutzwassserentsorgung berechnet.
Hinweise bei Nutzung eines Standrohrs im öffentlichen Verkehrsraum:
Sofern die Nutzung des Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt, ist gegebenenfalls zusätzlich die Einholung einer Genehmigung durch die örtliche Gemeinde notwendig.
Des Weiteren ist stets die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Sowohl die Einholung notwendiger Genehmigungen, als auch die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.
Mahnung
Sperrung und Aufhebung von
Sperrungen auf Kundenwunsch
netto
Sperrung Trinkwasserhausanschluss
163,00
Aufhebung der Sperrung
163,00
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung
Persönliche Zustellung der Sperrbriefe
Sperrung Trinkwasserhausanschluss
Aufhebung der Sperrung
50,00
Mahnung
2,30
Sperrung und Aufhebung von
Sperrungen auf Kundenwunsch
inkl. 7 % USt.
Sperrung Trinkwasserhausanschluss
174,41
Aufhebung der Sperrung
174,41
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung
Persönliche Zustellung der Sperrbriefe
50,00
Sperrung Trinkwasserhausanschluss
68,00
Aufhebung der Sperrung
53,50
alle Angaben in Euro |
||
---|---|---|
Mahnung |
2,30 |
|
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen auf Kundenwunsch |
netto |
inkl. 7 % USt. |
Sperrung Trinkwasserhausanschluss |
163,00 |
174,41 |
Aufhebung der Sperrung |
163,00 |
174,41 |
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung |
||
Persönliche Zustellung der Sperrbriefe |
50,00 |
|
Sperrung Trinkwasserhausanschluss |
68,00 |
|
Aufhebung der Sperrung |
50,00 |
53,50 |
Ein Zählerwechsel/-ersatz wird kostenpflichtig, wenn der Anschlussnehemer/ Kunde die Beschädigung oder das Abhandenkommen zu vertreten hat (z. B. durch ungenügende Sicherung zerfrorene, zerstörte oder gestohlene Zähler).
Euro
Zählergröße Q34 bis Q316 (Qn2,5 bis Qn10)*
150,00
Zählergröße Q325 bis Q3100 (Qn15 bis Qn60)*
515,00
Zählergröße Q3250 (Qn150)*
725,00
kostenpflichtige Zählerwechsel |
Euro |
---|---|
Zählergröße Q34 bis Q316 (Qn2,5 bis Qn10)* |
150,00 |
Zählergröße Q325 bis Q3100 (Qn15 bis Qn60)* |
515,00 |
Zählergröße Q3250 (Qn150)* |
725,00 |
*Die bisherige Größenbezeichnung für Wasserzähler hat sich geändert. Die Kennzeichnung Q3 (Dauerdurchfluss) ersetzt schrittweise die Angabe in Qn (Nenndurchfluss).
Eine Rechnungslegung auf Veranlassung des Kunden liegt vor, wenn der Anschlussnehmer/Kunde eine Rechnungskorrektur wünscht (z. B. bei fehlendem Zählerstand des Gießwasserzählers oder verspäteter Meldung von Schmutzwasserabsetzungen und Eigentümerwechseln).
netto
Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden
17,23
inkl.
19 % USt.
Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden
20,50
Angabe in Euro |
netto |
inkl. 19 % USt. |
---|---|---|
Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden |
17,23 |
20,50 |
netto
Grundbetrag
25,00
Tagessatz
4,88
Freigabeuntersuchung
85,00
inkl.
7 % USt.
Grundbetrag
26,75
Tagessatz
5,22
Freigabeuntersuchung
90,95
alle Angaben in Euro |
netto |
inkl. 7 % USt. |
---|---|---|
Grundbetrag |
25,00 |
26,75 |
Tagessatz |
4,88 |
5,22 |
Freigabeuntersuchung |
85,00 |
90,95 |
Für die Leihe eines Standrohres ist grundsätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe des Standrohres mit dem Entgelt verrechnet.
Wird das Standrohr für die zeitweilige Trinkwasserversorgung genutzt, ist eine Freigabeuntersuchung durch das Trinkwasserlabor der Leipziger Wasserwerke erforderlich. Die Freigabeuntersuchung ist entgeltpflichtig.
Die verbrauchte Menge wird abgelesen und mit dem geltenden Trinkwassermengenpreis und, soweit zutreffend, mit dem jeweils geltenden Mengenpreisen für Schmutzwassserentsorgung berechnet.
Hinweise bei Nutzung eines Standrohrs im öffentlichen Verkehrsraum:
Sofern die Nutzung des Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt, ist gegebenenfalls zusätzlich die Einholung einer Genehmigung durch die örtliche Gemeinde notwendig.
Des Weiteren ist stets die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Sowohl die Einholung notwendiger Genehmigungen, als auch die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.
Mahnung
Sperrung und Aufhebung von
Sperrungen auf Kundenwunsch
netto
Sperrung Trinkwasserhausanschluss
150,00
Aufhebung der Sperrung
150,00
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung
Persönliche Zustellung der Sperrbriefe
Sperrung Trinkwasserhausanschluss
Aufhebung der Sperrung
47,00
Mahnung
2,30
Sperrung und Aufhebung von
Sperrungen auf Kundenwunsch
inkl. 7 % USt.
Sperrung Trinkwasserhausanschluss
160,50
Aufhebung der Sperrung
160,50
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung
Persönliche Zustellung der Sperrbriefe
54,00
Sperrung Trinkwasserhausanschluss
47,00
Aufhebung der Sperrung
50,29
alle Angaben in Euro |
||
---|---|---|
Mahnung |
2,30 |
|
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen auf Kundenwunsch |
netto |
inkl. 7 % USt. |
Sperrung Trinkwasserhausanschluss |
150,00 |
160,50 |
Aufhebung der Sperrung |
150,00 |
160,50 |
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung |
||
Persönliche Zustellung der Sperrbriefe |
54,00 |
|
Sperrung Trinkwasserhausanschluss |
47,00 |
|
Aufhebung der Sperrung |
47,00 |
50,29 |
Ein Zählerwechsel/-ersatz wird kostenpflichtig, wenn der Anschlussnehemer/ Kunde die Beschädigung oder das Abhandenkommen zu vertreten hat (z. B. durch ungenügende Sicherung zerfrorene, zerstörte oder gestohlene Zähler).
Euro
Zählergröße Q34 bis Q316 (Qn2,5 bis Qn10)*
160,00
Zählergröße Q325 bis Q3100 (Qn15 bis Qn60)*
555,00
Zählergröße Q3250 (Qn150)*
785,00
kostenpflichtige Zählerwechsel |
Euro |
---|---|
Zählergröße Q34 bis Q316 (Qn2,5 bis Qn10)* |
160,00 |
Zählergröße Q325 bis Q3100 (Qn15 bis Qn60)* |
555,00 |
Zählergröße Q3250 (Qn150)* |
785,00 |
*Die bisherige Größenbezeichnung für Wasserzähler hat sich geändert. Die Kennzeichnung Q3 (Dauerdurchfluss) ersetzt schrittweise die Angabe in Qn (Nenndurchfluss).
Eine Rechnungslegung auf Veranlassung des Kunden liegt vor, wenn der Anschlussnehmer/Kunde eine Rechnungskorrektur wünscht (z. B. bei fehlendem Zählerstand des Gießwasserzählers oder verspäteter Meldung von Schmutzwasserabsetzungen und Eigentümerwechseln).
netto
Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden
19,50
Erfolglose Anfahrt Zählerwechsel
25,00
inkl.
19 % USt.
Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden
23,20
Erfolglose Anfahrt Zählerwechsel
29,75
Angabe in Euro |
netto |
inkl. 19 % USt. |
---|---|---|
Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden |
19,50 |
23,20 |
Erfolglose Anfahrt Zählerwechsel |
25,00 |
29,75 |