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Einmal im Jahr erhältst du eine Gasabrechnung. In dieser wird die von dir verbrauchte und vom Versorger gelieferte Gasmenge ermittelt und abgerechnet. Der Gasverbrauch wird mithilfe eines geeichten Gaszählers gemessen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der technischen Regel des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW ) und ist im Arbeitsblatt G 685 festgehalten.
Da der Energiegehalt von Erdgas natürlichen Schwankungen unterliegt, wird für die Abrechnung das thermische Verfahren verwendet, die sogenannte thermische Gasabrechnung.
Bei Erdgas handelt es sich um ein Naturprodukt. Das heißt, es weist nicht immer den gleichen Energiegehalt auf. Variable Faktoren wie der Brennwert des Erdgases und die Umgebungsbedingungen, wie beispielsweise die Höhenlage, haben einen entscheidenden Einfluss auf den Energiegehalt.
Das Verfahren der thermischen Abrechnung stellt sicher, dass variable Faktoren exakt berücksichtigt werden. So bezahlt jeder Erdgaskunde nur die Energiemenge, die tatsächlich geliefert wurde.
Beim Erdgas unterscheidet man zwischen Betriebsvolumen und Normvolumen. Das Betriebsvolumen bezeichnet das Gasvolumen in Kubikmeter. Es wird am Zähler gemessen und variiert je nach Umgebung. Die Abrechnung erfolgt daher auf Grundlage eines für alle Verbraucher einheitlichen Volumens – dem Normvolumen.
In deiner Rechnung wird die am Gaszähler abgelesene Gasmenge in Kubikmeter (m³) in den tatsächlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Für die Umrechnung werden vom Netzbetreiber zwei Umrechnungsfaktoren – die Zustandszahl und der Brennwert – übermittelt.
Zustandszahl
Bei der Berechnung der Zustandszahl werden folgende Faktoren mit einbezogen:
Brennwert
Der Brennwert definiert den Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Erdgas enthalten ist. Der Abrechnungsbrennwert wird mit geeichten Messgeräten an repräsentativen Stellen im Netzgebiet ermittelt.
Die tatsächlich verbrauchte Energie wird wie folgt berechnet:
Zählerstand neu - Zählerstand alt = Gasmenge (m³)
Menge Gas (m³) x Zustandszahl x Brennwert (kWh/m³) = Energiemenge (Ihr Verbrauch in Kilowattstunden)
Die zur Umrechnung erforderlichen Werte sowie den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) steht auf der Rechnung.
Die Gasabrechnung erfolgt auf Basis der technischen Regel des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.) Arbeitsblattes G 685. Die im Arbeitsblatt festgelegten Verfahren sind mit den Eichverwaltungen der Länder und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die Durchführung der Gasabrechnung unterliegt der Kontrolle des zuständigen Eichamtes.