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Informationen Stromkennzeichen

Transparenz ist Pflicht

§ 42 des gültigen Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet alle Energieversorger zur Veröffentlichung des Stromkennzeichens.

Auf dieser Seite findest du alle Informationen im Überblick. Solltest du Fragen dazu haben, dann sprich uns bitte einfach an – unsere Mitarbeiter helfen dir gern.

Informationen zum Leipziger Strom-Mix

Die Stromkennzeichnung dient dazu, dass

  • du den Energiemix nachvollziehen kannst (Anteile an erneuerbaren, fossilen und nuklearen Energieträgern)
  • die Umweltauswirkungen (Kohlendioxidausstoß und radioaktiver Abfall) erkennbar sind sowie
  • die Lieferländer und Anteile für die Herkunftsnachweise transparent werden.

Damit weißt du genau wie sich der Leipziger Stadtwerke-Strom zusammensetzt und kannst dies zudem mit dem bundesdeutschen Energieträgermix vergleichen. 

Tipp: Das Stromkennzeichen der Leipziger Stadtwerke sowie die bundesdeutschen Vergleichswerte findest du zusätzlich auf deiner Stromabrechnung (Monats-, Jahres- oder Abschlussrechnung) .

Tortendiagramm zur Gesamtstromlieferung der Leipziger Stadtwerke
  • 29 % Kohle
  • 22 % Erdgas
  • 1 % Sonstige fossile Energieträger
  • 48 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG
Tortendiagramm zur Ökostromlieferung der Leipziger Stadtwerke
  • 51 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG
  • 49 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
Stromkennzeichnung Residualmix Tortendiagramm
  • 26 % Kohle
  • 20 % Erdgas
  • 1 % Sonstige fossile Energieträger
  • 51 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
  • 2 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG
Tortendiagramm zur Stromerzeugung in Deutschland
  • 23 % Kohle
  • 13 % Erdgas
  • 2 % Sonstige fossile Energieträger
  • 51 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
  • 11 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG

Umweltauswirkungen des Strommix der Leipziger Stadtwerke

(g/kWh)

Radioaktiver Abfall

CO2-Emissionen

Leipziger Stadtwerke Gesamtstromlieferung

0

391

Leipziger Stadtwerke Ökostrom-Lieferung

0

0

Leipziger Stadtwerke Residualmix1

0

356

bundesdeutscher Durchschnitt

0

298

Lieferland der Herkunftsnachweise (Anteil)

Leipziger Stadtwerke

Gesamtstromlieferung

Leipziger Stadtwerke

Ökostromlieferung

Leipziger Stadtwerke

Residualmix1

Deutschland

7 %

24 %

20 %

Frankreich

19 %

4 %

-

Italien

5 %

7 %

-

Norwegen

56 %

64 %

58 %

Portugal

2 %

-

17 %

Slowenien

1 %

1 %

-

Spanien

7 %

-

-

Schweden

3 %

-

5 %

1 In diesem Mix sind Stromlieferungen an Kunden mit spezifischer Produkt Stromkennzeichnung nicht enthalten.

Stand der Informationen: 1. Juli 2025

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter der Servicenummer 0341 121-3333 sowie im Beratungszentrum.

Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung

Seit dem 1. September 2013 gilt in Deutschland das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren auf inländische Strom- und Gaslieferungen, also eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Bei Lieferungen von Elektrizität schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.

Unternehmen sind verpflichtet, die Wiederverkäufereigenschaft für Strom- und Gaslieferungen nachzuweisen. Diesen Nachweis stellt das Finanzamt aus und verwendet dafür das Formular USt 1 TH – Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität.

Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der Stadtwerke Leipzig GmbH können Sie das Formular des Finanzamtes hier herunterladen.

Folgendes PDF ist nicht barrierefrei.

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