Für kristallklare Ergebnisse

Die Trinkwasseranalyse für Immobilienbesitzer in Leipzig

Leipziger Stadtwerke und Wasserwerke – zwei starke Partner für Ihre Immobilien

Ob Energiekostensenkung, Verbrauchsmessung und -abrechnung oder smarte Gebäudetechnik – mit leistungsstarken Energielösungen der Leipziger Stadtwerke und Wasserwerke sparen Sie rund um Ihre Immobilie viel Aufwand und sind auf der sicheren Seite.

Die Leipziger Stadtwerke regeln die immer komplexer werdende Energieversorgung für Sie, behalten die Anforderungen der neuen Energiewelt im Blick und helfen Ihnen, sich in Energiefragen zukunftssicher aufzustellen.

Die Leipziger Wasserwerke garantieren nicht nur Trinkwasser in bester Qualität, sondern bieten auch Trinkwasseranalysen mit hoher Fachkompetenz.

Die Analyse- Spezialisten untersuchen jährlich 7.000 bis 9.000 Proben. Mit dem Labor der Leipziger Wasserwerke setzen Sie auf zuverlässiges Knowhow,höchstes Analyse-Niveau und erprobte Beratung im Fall einer Grenzwertüberschreitung.

Drei Schritte zur Trinkwasseranalyse

Ihre Vorteile im Überblick

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Rundum-sorglos-Paket

Sie erhalten ein Rundum-sorglos-Paket in bester Prüfqualität – von der Bedarfsanalyse über die Probeentnahme bis zur Übergabe des Prüfberichts an Sie sowie die Gesundheitsämter.

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Erfahrener Partner vor Ort

Sollte eine Grenzwertüberschreitung festgestellt werden, haben Sie einen erfahrenen Partner vor Ort, der Sie dabei berät, die nächsten Schritte in die Wege zu leiten.

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Wertschöpfung in der Region

Sämtliche Analyseleistungen werden direkt von Spezialisten der Leipziger Gruppe erbracht. Keine Weitergabe an Unterauftragnehmer. Die Wertschöpfung erfolgt direkt in der Region.

Klarer Vorteil für Sie: Geprüfte Sicherheit fürs Lebensmittel Nr. 1.

Wasser ist Leben – und der wichtigste Treibstoff für den menschlichen Körper. Daher ist eine gleichbleibend hohe Trinkwasserqualität besonders wichtig.
Weitere Informationen zur Trinkwasseranalyse finden Sie hier.

Ist Ihre Immobilie untersuchungspflichtig?

Ihre Anlage unterliegt der Untersuchungspflicht, wenn folgende Voraussetzungen zusammenkommen:

  • Sie geben Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z. B. Vermietung) ab.
  • Ihre Immobilie besteht aus mehr als zwei Wohn- oder Nutzeinheiten, mindestens eine ist vermietet.
  • In der vermieteten Einheit werden Duschen oder andere Einheiten betrieben, die zur Vernebelung des Wassers führen können.
  • Das Trinkwasser wird zentral erwärmt.
  • Ihr Warmwasserspeicher fasstmehr als 400 Liter, oder der Leitungsinhalt zwischen Wasserspeicher und der am weitesten entfernten Entnahmestelle beträgt mehr als 3 Liter.

Faustregel: Die Untersuchungspflicht trifft auf Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Wohnungen zu. Sie sind sich nicht sicher? Sprechen Sie uns an.

 

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