Energieausweis: Effizienz mit Brief und Siegel
Bestellen Sie bei uns Ihren bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweis.
Gültigkeit von Energieausweisen
Der Energieausweis ist ein Marktinstrument, das Auskunft über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes gibt. Er ist unter anderem erforderlich für Gebäude, die vermietet, verkauft oder umfassend saniert werden. Bei uns erhalten Sie einen verbrauchsbasierten Energieausweis bereits für 79 Euro (inkl. 19% USt) bei Wohngebäuden.
Viele bestehende Energieausweise werden nach 10-jährigen Laufzeit ungültig.
Seit dem 1. November 2020 gilt für die Erstellung von Energieausweisen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – ehemals Gebäudeenergiegesetz (GEG). Für die Ausstellung eines Ausweises nach GModG ist es nach § 84 des GModG ab sofort erforderlich, geeignete Bildaufnahmen des Gebäudes einzureichen. Bitte fügen Sie Ihrem Erfassungsbogen mindestens ein Foto der Außenansicht und der Heizungsanlage des Objektes bei.
Sie werden über den Prozess der Aufnahme Ihrer Gebäudedaten bis zur eigentlichen Ausstellung Ihres neuen Energieausweises durch unsere fachkundigen Partner begleitet.
Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie – so können Sie Ihren Energieausweis online beantragen.
- Überprüfen Sie die Gültigkeit ihres bisherigen Ausweises. Sie finden diese auf der Vorderseite des Dokumentes.
- Kontaktieren Sie ihren persönlichen Ansprechpartner über das Kontaktformular. Sie erhalten zeitnah alle weiteren Informationen und auszufüllenden Unterlagen.
- Anschließend wird Ihr Auftrag bearbeitet, der Energieausweis erstellt und an Sie postalisch sowie via PDF-Datei übergeben.
- Der Energieausweis soll einen überschlägigen energetischen Vergleich von Gebäuden ermöglichen und ist deutschlandweit Pflicht.
- Der heutige Energieausweis war früher unter der Bezeichnung "Energiepass" oder "Energiesparausweis" bekannt.
- Nutzen Sie den Energieausweis um Ihre Immobilie zu modernisieren und umweltbewusst zu präsentieren.
Es gibt zwei Varianten von Energieausweisen – einen Energiebedarfsausweis und einen Energieverbrauchsausweis.
- Der Energieverbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs, zum Beispiel anhand der Heizkostenabrechnungen, und legt den Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten drei Jahren zugrunde.
- Der Energiebedarfsausweis entsteht auf Grundlage von Berechnungen zur Bausubstanz der Anlagentechnik, bspw. für Heizung- und Warmwasser.