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Energiepreisbremse – was muss ich jetzt tun?
Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gelten ab 1. März 2023 und werden auf die Monate Januar und Februar 2023 erstreckt. Kundinnen und Kunden der Leipziger Stadtwerke müssen nichts weiter tun. Die Entlastung muss nicht extra beantragt werden. Sie wird automatisch durch die Stadtwerke gewährt. Wir werden unsere Kundinnen und Kunden informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken. Weitere Infos finden Sie hier.