Windpark Königshain-Wiederau

In der Gemeinde Königshain-Wiederau entsteht aktuell eine 247 Meter hohe Windenergieanlage – die bisher größte in Mittelsachsen. Mit einer Leistung von 5.560 kW können mit ihr jährlich circa 4.657 Haushalte mit Strom versorgt werden.

Bis 2045 will Deutschland eines der ersten klimaneutralen Industrieländer werden und bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch mindestens zu 80 % durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

In Sachsen soll die Jahreserzeugung erneuerbarer Energien bis 2030 um 10 Terawattstunden (TWh) im Vergleich zu 2019 (6,3 TWh) gesteigert werden. Der Bau von Windenergieanlagen spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Der Weg zur Windenergieanlage

  • Februar und März 2023: Errichtung der Zuwegung und der Kranstellflächen
  • April 2023: Fertigstellung des Fundaments
  • Juli 2023 bis Januar 2024: Anlieferung und Errichtung der Betonturmsegmente, die Bauwerkshöhe erreicht ca. 90 Meter
  • Juli bis August 2023: Anlieferung von Stahlturmsegmenten, Maschinenhaus und Rotorblättern durch Altmittweida, Claußnitz und Diethensdorf
  • August 2023 bis Januar 2024: Kranarbeiten und finale Montage von Stahlturmsegmenten, Maschinenhaus und Rotorblätter
  • Ab Januar/Februar 2024: Netzanschluss und Probebetriebsphase

Fragen und Antworten

An dieser Stelle haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die geplante Anlage zusammengestellt. Viele spannende Infos sowie ein Interview mit de Projektleiter finden Sie in unserem L-Blog. Für weitere Fragen oder Hinweise schreiben Sie eine E-Mail an windenergie@L.de.

Der Windpark wird durch die Windpark Königshain-Wiederau GmbH & Co. KG geplant und betrieben. Diese besteht aus der eab New Energy GmbH mit Sitz in Großschirma und der Stadtwerke Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig.

Derzeit wird am Standort mit einer Windkraftanlage von ENERCON des Typs E-160 EP5 E3 geplant. Der Anlagentyp verfügt über einen Rotordurchmesser von 160 Meter und erzeugt dabei eine Leistung von 5.560 kW. Die Gesamthöhe der Windenergieanlage beträgt rund 247 Meter.

Der beschriebene Anlagentyp produziert zwischen 12 und 16 Millionen (oder mehr) KWh/Jahr. Damit können circa 4.000 bis 5.000 Haushalte mit Strom versorgt werden. [Quelle: Statistisches Bundesamt]

Grafik zur Beteiligung der Gemeinde an der geplanten Windenergieanlage

Ja. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist geregelt, dass eine kommunale Beteiligung in Höhe von 0,2 ct je produzierter Kilowattstunde des eingespeisten
Stroms erfolgen kann. Diese Möglichkeit bieten wir allen Gemeinden an. Hierbei werden diejenigen Gemeinden berücksichtigt, die sich in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Anlage befinden. Sind mehrere Gemeinden betroffen, ist die Höhe der Zahlung anhand des Anteils des Gemeindegebietes
an der Fläche des Umkreises aufzuteilen. Für diese neue Anlage verteilt sich die Zahlung auf die Gemeinden

  • Königshain-Wiederau zu 70,7 %,
  • Claußnitz zu 28,4 % und
  • Stadt Burgstädt zu 0,9 %.

Diese Zuwendung erfolgt einseitig und erfordert keine Gegenleistung. Zwischen dem Anlagenbetreiber und der jeweiligen Gemeinde sind bereits
Verträge in Abstimmung bzw. geschlossen. Aufgrund von standortspezifischen Ertragsprognosen gehen wir von ca. 25.000 Euro p. a. und mehr je nach
Windjahr aus. Die Zahlung wird dann prozentual auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.

Die Windenergieanlage steht über 1.000 Meter entfernt von der nächstgelegenen Wohnsiedlung und erfüllt damit die sächsischen Vorgaben. Somit wird die bundesweit geltende Mindestvorgabe, das Dreifache der Anlagenhöhe als Abstand zum nächsten Wohnhaus, weit übererfüllt.

Nein. Infraschall sind tiefe Töne, die der Mensch normalerweise nicht wahrnimmt. Der erzeugte Infraschall ist für die Anwohner weder hör- noch wahrnehmbar und auch messtechnisch nicht mehr von natürlichen Infraschallquellen (z. B. Wind) differenzierbar. Gesundheitliche Auswirkungen konnten daher auch nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden.

Wie viele technischen Anlagen erzeugen auch Windenergieanlagen moderate Betriebsgeräusche. Je nach Windstärke entstehen diese durch Luftverwirbelungen an den Rotorblättern sowie den Generator. Zur zusätzlichen Geräuschreduzierung sind diese mit sogenannten Hinterkantenkämmen ausgestattet.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm werden, wie vom TÜV Süd bestätigt, eingehalten. Der erzeugte Infraschall ist für die Anwohner weder hör-noch wahrnehmbar und auch messtechnisch nicht mehr von natürlichen Infraschallquellen (z. B. Wind) differenzierbar. Gesundheitliche Auswirkungen konnten daher auch nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden.

Nach der Installation gehen die Lichter nur an, wenn es auch tatsächlich nötig ist. Durch ein Sensorsystem wird die Umgebung der Windenergieanlagen stetig überwacht. Da es nachts nur selten zum Flugverkehr in kritischer Höhe über der Anlage kommt, bleiben die Lichter die meiste Zeit aus.

Zur Reduktion der Schattenbelastung wird in der Anlage ein Modul installiert, welches in bestimmten Betriebssituationen die Anlage abschaltet, um Beeinträchtigungen durch den Schlagschatten der Anlage zu verringern.

Der Grenzwert für die jährliche Beschattungsdauer beträgt real maximal 8 Stunden pro Jahr, die tägliche maximal Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten. Werden diese Werte erreicht, schaltet das Schattenabschaltmodul die Windenergieanlage automatisch ab.

Somit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nach Vorgabe des Länderausschusses Immissionen (LAI) vom staatlichen Umweltamt Schleswig eingehalten (Quelle: LAI Immissionsschutz). Hierbei wurden auch die Vorbelastungen aufgrund der drei vorhandenen Windenergieanlagen berücksichtigt.

Ja. In den vergangenen Jahren haben mehrere unabhängige Gutachter das Gebiet im Umkreis der geplanten Windenergieanlage umfangreich kartiert und analysiert. Dabei wurden auch Brut- und Gastvögel, Zug- und Rastvögel sowie Groß- und Greifvögel berücksichtigt.

Außerdem wurden Fledermausaktivitäten und -quartiere untersucht sowie Tagesbegehungen während der Zugzeiten sowie Quartiersuchen erfasst.
Zudem werden während des Anlagenbetriebs weitere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um ganzjährig einen Betrieb gemäß den artenschutzrechtlichen Regelungen zu ermöglichen. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel die Mahdabschaltung oder die Abschaltung der Anlage zum Schutz von Fledermäusen bei bestimmten Umweltbedingungen.

Nein. Der Grundwasserflurabstand beträgt über 10 Meter und liegt damit mehrere Meter unterhalb des Fundaments. Somit kommt es zu keiner Beeinflussung des Grundwassers.

Die Bauteile einer Windenergieanlage sind für einen robusten und langlebigen Betrieb für mindestens 20 Jahre ausgelegt. Durch regelmäßige Wartungen und Kontrollen wird ein sicherer Betrieb der Anlage sichergestellt.
Nach Beendigung der Laufzeit wird die Anlage stillgelegt und vom Netz genommen. Innerhalb weniger Monate wird dann die komplette Anlage inklusive des verbauten Fundamentes zurückgebaut, abtransportiert und wiederverwertet.

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