Windpark Königshain-Wiederau

In der Gemeinde Königshain-Wiederau entsteht demnächst eine 247 Meter hohe Windenergieanlage – die bisher größte in Mittelsachsen. Mit einer Leistung von 5.560 kW können mit ihr jährlich circa 4.657 Haushalte mit Strom versorgt werden.

An dieser Stelle haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die geplante Anlage zusammengestellt. Für weitere Fragen oder Hinweise schreiben Sie eine E-Mail an windenergie@L.de.

Bis 2045 will Deutschland eines der ersten klimaneutralen Industrieländer werden. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch mindestens zu 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dafür ist es notwendig, an Land jährlich 10 Gigawatt (GW) Windenergieleistung zu installieren.

Auch laut sächsischem Energie- und Klimaprogramm (EKP 2021) liegt einer der größten Handlungsschwerpunkte beim Ausbau der Windenergie. In Sachsen soll die Jahreserzeugung Erneuerbarer Energien bis 2030 um 10 Terawattstunden (TWh) im Vergleich zu 2019 (6,3 TWh) gesteigert werden. Der Bau von Windenergieanlagen spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Mehr Informationen zu den Klimaschutzmaßnahmen des Bundes und des Landes Sachsen gibt es auf der Seite der Bundesregierung sowie im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021.

Der Windpark wird durch die Windpark Königshain-Wiederau GmbH & Co. KG geplant und betrieben. Diese besteht aus der eab New Energy GmbH mit Sitz in Großschirma und der Stadtwerke Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig.

Derzeit wird am Standort mit einer Windkraftanlage von ENERCON des Typs E-160 EP5 E3 geplant. Der Anlagentyp verfügt über einen Rotordurchmesser von 160 Meter und erzeugt dabei eine Leistung von 5.560 kW. Die Gesamthöhe der Windenergieanlage beträgt rund 247 Meter.

Der beschriebene Anlagentyp produziert im Mittel 14.500 MWh/Jahr. Damit können circa 4.657 Haushalte mit Strom versorgt werden. Annahme: durchschnittlicher Stromverbrauch in deutschen Haushalten 2018 bei 3.113 kWh. [Quelle: Statistisches Bundesamt]

Grafik Prüforte für den Schall zur geplanten Windenergieanlage Königshain-Wiederau

Abbildung 1: Graphische Darstellung der Immissionsstandorte

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nach TA Lärm  werden eingehalten. Zu diesem Ergebnis kommt der TÜV Süd, der die entstehenden Schallimmissionen kalkuliert und bewertet hat. [Quelle: Verwaltungsvorschriften im Internet]

Hierbei wurden auch die Vorbelastungen der drei vorhandenen Windenergieanlagen sowie des Trockenmörtelwerks (während der Tagesstunden) und der Biogasanlage berücksichtigt. Eine Tabelle der Standorte, die als schutzbedürftigen Prüforte berücksichtigt wurden finden Sie hier.

Grafik Prüforte für den Schall zur geplanten Windenergieanlage Königshain-Wiederau

Abbildung 2: graphische Darstellung der maßgeblichen Immissionsorte

Die entstehenden Schattenimmissionen wurden vom TÜV Süd kalkuliert und bewertet. Das Ergebnis: Alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nach dem Länderausschuss Immissionen (LAI) vom staatlichen Umweltamt Schleswig werden eingehalten. [Quelle: LAI Immissionsschutz]

Hierbei wurden auch die Vorbelastungen der drei vorhandenen Windenergieanlagen berücksichtigt. Zur weiteren Reduktion der Schattenbelastung wird in der Anlage ein Modul installiert, welches in bestimmten Betriebssituationen die Anlage abschaltet, um Beeinträchtigungen durch den Schlagschatten der Anlage zu verringern. Der Grenzwert für die jährliche Beschattungsdauer beträgt 30 Stunden, die tägliche maximal Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten. Werden diese Werte erreicht, schaltet das Schattenabschaltmodul die Windenergieanlage automatisch ab.

Eine Tabelle der Standorte, die als schutzbedürftige Prüforte berücksichtigt wurden finden Sie hier.

Nein. Bei Infraschall handelt es sich um Töne, die so tief sind, dass Menschen sie normalerweise nicht wahrnehmen. Nur wenn der Pegel sehr hoch ist, können diese Infraschall hören oder spüren. Wissenschaftliche Studien legen nahe, dass Infraschall keine Folgen für den Menschen hat, solange dieser ihn nicht wahrnehmen  kann.

Bei Quellen von Infraschall unterscheidet man zwischen zwei Kategorien: Zum einen natürliche Quellen wie Erdbeben, Meeresbrandungen, Stürme, Unwetter oder Donner. Zum anderen künstliche Quellen wie Gasturbinen, Explosionen, leistungsfähige Lautsprechersysteme und Verkehrsmitteln. Allgemein gesagt entsteht Infraschall bei praktisch allen Tätigkeiten und Vorgängen, die Geräusche erzeugen.

Infraschall großer Windanlagen geringer

Beim Betrieb der Windenergieanlage erzeugt jede Rotorbewegung Luftturbulenzen, durch die Geräusche im gesamten Frequenzbereich entstehen. Da die Flügel der Anlage sehr groß sind und sich langsam drehen, sind die von ihnen erzeugten Geräuschimmissionen deutlich geringer als bei kleineren und sich schneller drehenden Rotorblättern.

Durch die physikalische Ausbreitung von Infraschall sinkt der Infraschallpegel mit der Entfernung nach geometrischen Gesetzmäßigkeiten: Verdoppelt sich die Entfernung, dann verteilt sich die Schallenergie auf die vierfache Fläche; entsprechend sinkt der Pegel um sechs Dezibel.

Verschiedene Messungen, unter anderem vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU) belegen immer wieder, dass der Infraschall in der Umgebung von Windenergieanlagen deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt.

Ein wichtiger Punkt für die erfolgreiche Weiterführung der Energiewende in Deutschland ist die Akzeptanz für Windenergieanlagen in der Bevölkerung zu sichern. Dazu gehört auch die sogenannte „bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK)“.

Grundsätzlich sind die roten Blinklichter (Befeuerung) an den Rotorblättern bei Anlagen, die höher sind als 100 Meter Pflicht, um den Flugverkehr zu warnen. Nach der Installation der BNK, welche bei allen Neuanlagen und Bestandsanlagen ab dem 31. Dezember 2022 verpflichtend ist (§ 9 Abs. 8 EEG) gehen die Lichter nur noch an, wenn es auch tatsächlich nötig ist. Durch ein Sensorsystem wird die Umgebung der Windenergieanlagen überwacht. Da es nachts nur selten zum Flugverkehr in kritischer Höhe über der Anlage kommt, bleiben die Lichter die meiste Zeit aus.

Der Bau der Windkraftanlage hat keine Folgen für den Grundwasserpegel.

Um die geotechnischen Gegebenheiten vor Ort zu kennen, wurde ein Baugrundgutachten bei einem auf Baugrunduntersuchungen spezialisierten Ingenieurbüro durchgeführt.

Geplant ist ein Kreisfundament mit einem Durchmesser von rund 24 Meter und einer Fundamenthöhe von circa 3 Meter. Die aktuelle Fundamentoberkante des Bauvorhabens liegt in einer Höhenlage von rund 301 Meter über den Meeresspiegel. Somit liegt die Fundamentunterkante in einer Höhe von etwa 298 Meter über dem Meeresspiegel, wohingegen die mittlere Grundwasserhöhe in diesem Gebiet bei 277 Meter über dem Meeresspiegel liegt.

Das heißt der tiefste Punkt des Fundaments liegt weit oberhalb des Grundwasserpegels und hat somit keinen Einfluss auf den Pegelstand.

 

Die Bauteile einer Windenergieanlage sind für einen robusten und langlebigen Betrieb für mindestens 20 Jahre ausgelegt. Durch regelmäßige Wartungen und Kontrollen wird ein sicherer Betrieb der Anlage sichergestellt.
Nach Beendigung der Laufzeit wird die Anlage stillgelegt und vom Netz genommen. Innerhalb weniger Monate wird dann die komplette Anlage inklusive des verbauten Fundamentes zurückgebaut, abtransportiert und wiederverwertet.

Ja. In den vergangenen Jahren haben mehrere unabhängige Gutachter das Gebiet im Umkreis der geplanten Windenergieanlage umfangreich kartiert und untersucht. Zum Beispiel wurden Brut- und Gastvögel, Zug- und Rastvögel sowie Groß- und Greifvögel untersucht. Ebenfalls wurden Fledermausaktivitäten und -quartiere untersucht sowie Tagesbegehungen während der Zugzeiten sowie Quartiersuchen erfasst.

Die Prüfung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Betroffenheit der durch Windenergieanlagen besonders empfindlichen Vogelarten richtet sich nach den „Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen und Brutplätzen ausgewählter Vogelarten“, der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW 2015) sowie der Vorgaben des Landratsamts Mittelsachsen (2019).

Zudem werden während des Anlagenbetriebs weitere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um ganzjährig einen artenschutzrechtlichen Betrieb zu ermöglichen. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel die Mahdabschaltung oder die Abschaltung der Anlage zum Schutz von Fledermäusen bei bestimmten Umweltbedingungen.

Ebenfalls werden im Genehmigungsverfahren der Windenergieanlage Ausgleichsmaßnahmen definiert, um die versiegelte Fläche am Standort der Windenergieanlage an anderer Stelle dem Naturhaushalt wiederzugeben.

Grafik zur Beteiligung der Gemeinde an der geplanten Windenergieanlage

Ja. Im Erneuerbare Energiegesetz 2021 ist in § 6 EEG 2021 geregelt, dass es eine kommunale Beteiligung in Höhe von 0,2 ct/kWh eingespeisten Stroms gibt. Hierbei werden alle Gemeinden berücksichtigt, die sich in einem Umkreis von 2.500 Meter um die Anlage befinden. Sind mehrere Gemeinden betroffen, ist die Höhe der Zahlung anhand des Anteils des Gemeindegebietes an der Fläche des Umkreises aufzuteilen. Im vorliegenden Fall ist die Gemeinde Königshain-Wiederau zu 70,65 Prozent betroffen, die Gemeinde Claußnitz zu 28,41 Prozent und die Gemeinde Stadt Burgstädt zu 0,94 Prozent.

Diese Zuwendung ist einseitig und erfordert keine Gegenleistung. Zwischen Anlagenbetreiber und der jeweiligen Gemeinde müssen hierfür noch Verträge abgeschlossen werden. Insgesamt können auf Basis aktueller Ertragsgutachten circa 29.000 Euro jährlich gezahlt werden. Die Zahlung wird dann prozentual auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.

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