Entlastungspakete der Bundesregierung
Alle Entlastungspakete des Bundes im Überblick
Gute Nachrichten: Die Energiemarktlage entspannt sich. Leipziger Stadtwerke senken zum 1.8.2023 die Strompreise in der Grundversorgung – Kunden werden dazu zeitnah schriftlich informiert. Mehr Infos gibt es hier.
Unseren Privat- und Gewerbekunden mit Sondertarifen empfehlen wir, zu prüfen, ob sich unser aktuell günstige Onlinetarif L-Strom.pur für sie lohnt. Dafür einfach im Kundenportal Tarif checken und wechseln.
Preisanpassung Grundversorgung Strom zum 01.08.2023
Ab 01.08.2023 senken die Leipziger Stadtwerke die Strompreise in den Tarifen L-Strom.basis (Grundversorgung), Ersatzversorgung Strom und Basisversorgung Strom. Dabei sinkt der Arbeitspreis auf 39,40 ct/kWh. Welche Auswirkung die Preisänderung auf die Wirkung der Energiepreisbremse und Abschläge hat, erfährst du hier.
Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor exorbitanten Preissteigerungen und damit Mehrbelastungen geschützt werden, dämpft der Staat die Energiekosten. Das geschieht mit der sogenannten Strompreisbremse.
Die Preisbremse muss nicht extra beantragt werden. Die Entlastung wird automatisch in dem gültigen Zeitraum wirksam und durch die Leipziger Stadtwerke verrechnet. Kunden werden dazu schriftlich benachrichtigt.
Damit private Haushalte, Unternehmen sowie soziale und kulturelle Einrichtungen vor den hohen Preissteigerungen und damit erheblichen Mehrbelastungen geschützt werden, dämpft der Staat die Kosten für Gas- und Wärmeversorgung. Das geschieht mit der sogenannten Gas- und Wärmepreisbremse.
Die Preisbremse muss nicht extra beantragt werden. Die Entlastung wird automatisch in dem gültigen Zeitraum wirksam und durch die Leipziger Stadtwerke verrechnet. Kunden werden dazu schriftlich benachrichtigt.
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Zur kurzfristigen Entlastung, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Wärme- und Gaskunden erhielten für den Monat Dezember 2022 eine staatliche Soforthilfe.
Die Dezember-Soforthilfen dienen zur Überbrückung bis die Preisbremsen inkraft treten und wurden im Monat Dezember automatisch verrechnet.
Die Bundesregierung hat die Senkung der Mehrwertsteuer ab 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 für Gas- und Wärmelieferungen beschlossen. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung vollständig an unsere Kunden weiter und berücksichtigen sie in der Jahresrechnung für enthaltene Lieferzeiträume ab dem 1. Oktober 2022.
Du musst hierfür nichts tun. Die Senkung erhältst du automatisch.
Zur Entlastung im Strompreis hat die Bundesregierung für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31.12.2022 die EEG-Umlage abgesenkt und zum 01.01.2023 gesetzlich abgeschafft. So musst du für deinen Verbrauch in diesem Zeitraum keine Erneuerbare Energien-Umlage (EEG) mehr über Ihre Stromrechnung zahlen.
Die Verrechnung geschieht automatisch und ist in der Jahresrechnung ausgewiesen. Du musst nichts weiter tun.
Es gibt zahlreiche, regionale Anlaufstellen, die dich bei Zahlungsschwierigkeiten unterstützen:
Bei den Stadtwerken findest du außerdem hier noch wichtige Infos zur Abwendung von Sperrungen.