Mach den Heizungscheck – bis spätestens 2024
Im Oktober 2022 ist die so genannte Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV) in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass der Eigentümer eines Gebäudes seine Gasheizung von einer Fachkraft überprüfen lassen muss. Das kann ein Schornsteinfeger, ein Installateur bzw. Heizungsbauer oder ein Energieberater sein. Dieser Heizungs-Check muss bis spätestens 15. September 2024 erfolgen. Stellt der Prüfer dabei fest, dass es Optimierungsbedarf gibt, ist der Eigentümer verpflichtet, entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Für Gebäude mit Gaszentralheizung ist zudem ein hydraulischer Abgleich Pflicht. Er soll sicherstellen, dass die Wärme im Haus gleichmäßig auf alle Wohneinheiten verteilt wird.