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In der Gemeinde Oberschöna im Ortsteil Kleinschirma entstehen demnächst zwei Windenergieanlagen. Mit einem durchschnittlichen Produktionsertrag von rund 30.000 Megawattstunden pro Jahr können circa 10.000 Privathaushalte mit Strom versorgt werden.
An dieser Stelle haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die geplante Anlage zusammengestellt. Für weitere Fragen oder Hinweise schreiben Sie eine E-Mail an windenergie@L.de.
Standorte der Windenergieanlagen in Kleinschirma
Konkret geplant und genehmigt sind nördlich der Ortschaft Kleinschirma (Gemeinde Oberschöna) zwei Windenergieanlagen des deutschen Herstellers Enercon. Der Anlagentyp E-160 EP5 E3 verfügt über eine Leistung von je 5.560 Kilowatt (kW). Der Rotordurchmesser beträgt 160 Meter und die Nabenhöhe 166,6 Meter. Die Gesamthöhe der Anlage beträgt rund 247 Meter.
Standorte der Windenergieanlagen in Kleinschirma
Die Visualisierung zeigt die beiden Windenergieanlagen vom Novalisweg in Kleinschirma aus mit Blickrichtung Nord-West. Wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird eine angemessene Kompensationszahlung an die Sächsische Landesstiftung für Natur und Umwelt gezahlt.
Visualisierung der geplanten Windenergieanlagen in Kleinschrima
Wir rechnen mit einem durchschnittlichen Produktionsertrag beider Anlagen von rund 30.000 Megawattstunden (MWh) pro Jahr. Damit können über 10.000 durchschnittliche Zweipersonenhaushalte mit Strom versorgt werden.
Windenergieanlagen gelten als die flächeneffizienteste Stromerzeugungstechnologie. Für die Errichtung und den Betrieb der beiden Windenergieanlagen werden insgesamt circa 8.200 m² Fläche benötigt. Als Kompensation für den Flächenverbrauch wird in Gränitz, circa 12 Kilometer vom Windpark entfernt, eine Fläche neu bewaldet.
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte beziehungsweise Richtwerte werden gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten. Dies wurde durch ein akkreditiertes Gutachterbüro festgestellt. Insbesondere die Einhaltung der nächtlichen Schallwerte wurde intensiv geprüft. Die zulässigen Werte werden an allen Immissionsorten (Wohnhäusern) zu keiner Zeit überschritten. Zusätzlich ergreifen wir schallreduzierende Maßnahmen durch speziell angefertigte Rotorblätter mit Hinterkantenkämmen. Diese gezackte Verlängerung der Hinterkante bewirkt das Aufbrechen und Verkleinern der Turbulenzballen. Dadurch wird die akustische Abstrahlung reduziert.
Der Schallpegel variiert mit der Windgeschwindigkeit. Auf der Seite der emfa Schallschutz AG werden unterschiedliche Schallpegel in einem Lärmometer dargestellt.
Der entstehende Schattenwurf wurde durch ein akkreditiertes Gutachterbüro prognostiziert und die Immissionen für die umliegenden Wohnhäuser berechnet. Demnach werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nach dem Länderausschuss Immissionen (LAI) vom staatlichen Umweltamt Schleswig eingehalten. Spezielle Schattenabschaltmodule regeln die Windenergieanlagen und schalten diese beim Erreichen eines Grenzwertes ab. Der Schattenschlag darf höchstens 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten täglich an einem Immissionsort auftreten.
Ja. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 ist in § 6 EEG 2021 geregelt, dass es eine kommunale Beteiligung in Höhe von 0,2 ct/kWh eingespeisten Stroms gibt. Hierbei werden alle Gemeinden berücksichtigt, die sich in einem Umkreis von 2.500 Meter um die Anlage befinden. Die Zuwendungen sind einseitig und erfordern keine Gegenleistung. Unter Berücksichtigung der erwarteten Energieerträge wären das ca. 60.000 EUR pro Jahr – über 20 Jahre Betriebsdauer also ca. 1,2 Millionen Euro. In den kommunalen Haushalt von Oberschöna könnten rund 57 Prozent dieser Beträge fließen. In die Stadt Freiberg, die ebenfalls beteiligt ist, rund 43 Prozent.
Somit ließen sich jährlich erhebliche Beträge für Maßnahmen der Gemeinde Oberschöna vor Ort und ihre Bürger erwirtschaften. Ergänzend möchten wir mit Gemeindevertretern über weitere Möglichkeiten wie die gemeinsame Konzeption finanzieller Entlastungen der Energiekosten der privaten Haushalte oder die weitere Unterstützung der Region (z. B. Vereine) ins Gespräch kommen. Gemäß der aktuellen Steuergesetzgebung fließen außerdem 90 Prozent der Gewerbesteuer des Windparks an die Gemeinde Oberschöna.
Grafik Beteiligung der Windenergieanlagen in Kleinschirma