Windpark Kleinschirma

In der Gemeinde Oberschöna im Ortsteil Kleinschirma entstehen demnächst zwei Windenergieanlagen. Mit einem durchschnittlichen Produktionsertrag von rund 30.000 Megawattstunden pro Jahr können circa 10.000 Privathaushalte mit Strom versorgt werden.

An dieser Stelle haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die geplante Anlage zusammengestellt. Für weitere Fragen oder Hinweise schreiben Sie eine E-Mail an windenergie@L.de.

Bis 2045 will Deutschland eines der ersten klimaneutralen Industrieländer werden. Bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch mindestens zu 80 Prozent aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dafür ist es notwendig, jährlich 10 Gigawatt (GW) Windenergieleistung zu installieren.

Auch laut sächsischem Energie- und Klimaprogramm (EKP 2021) liegt einer der größten Handlungsschwerpunkte beim Ausbau der Windenergie. In Sachsen soll die Jahreserzeugung Erneuerbarer Energien bis 2030 um 10 Terawattstunden (TWh) im Vergleich zu 2019 (6,3 TWh) gesteigert werden. Der Bau von Windenergieanlagen spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Mehr Informationen zu den Klimaschutzmaßnahmen des Bundes und des Landes Sachsen gibt es auf der Seite der Bundesregierung sowie im Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021.

Ja. Natürlich kostet es Energie, um Windenergieanlagen zu bauen, zu transportieren und aufzubauen. Die benötigte Menge an Energie wird allerdings innerhalb weniger Monate durch die Windenergieanlage erzeugt. Danach produzieren die Anlagen rein durch die Kraft des Windes sauberen Strom, der ins Netz eingespeist werden kann.

Mehr Informationen gibt es auf der Seite der Agentur für Erneuerbare Energien.

Der Bau des Windparks wird durch die Mittelsächsische Windpark GmbH & Co. KG geplant und später auch betrieben. Die Gesellschaft besteht aus der eab New Energy GmbH mit Sitz in Großschirma und der Stadtwerke Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig.

Grafik Standorte Windenergieanlagen im geplanten Windpark Kleinschirma

Standorte der Windenergieanlagen in Kleinschirma

Konkret geplant und genehmigt sind nördlich der Ortschaft Kleinschirma (Gemeinde Oberschöna) zwei Windenergieanlagen des deutschen Herstellers Enercon. Der Anlagentyp E-160 EP5 E3 verfügt über eine Leistung von je 5.560 Kilowatt (kW). Der Rotordurchmesser beträgt 160 Meter und die Nabenhöhe 166,6 Meter. Die Gesamthöhe der Anlage beträgt rund 247 Meter.

Visualisierung der geplanten Windenergieanlagen in Kleinschrima

Die Visualisierung zeigt die beiden Windenergieanlagen vom Novalisweg in Kleinschirma aus mit Blickrichtung Nord-West. Wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird eine angemessene Kompensationszahlung an die Sächsische Landesstiftung für Natur und Umwelt gezahlt.

Wir rechnen mit einem durchschnittlichen Produktionsertrag beider Anlagen von rund 30.000 Megawattstunden (MWh) pro Jahr. Damit können über 10.000 durchschnittliche Zweipersonenhaushalte mit Strom versorgt werden.

Windenergieanlagen gelten als die flächeneffizienteste Stromerzeugungstechnologie. Für die Errichtung und den Betrieb der beiden Windenergieanlagen werden insgesamt circa 8.200 m² Fläche benötigt. Als Kompensation für den Flächenverbrauch wird in Gränitz, circa 12 Kilometer vom Windpark entfernt, eine Fläche neu bewaldet.  

Grafik zu Schallimmisionen im geplanten Windpark Kleinschirma

Darstellung über die maximal mögliche Ausbreitung des Schalls und der Lärmpegel

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte beziehungsweise Richtwerte werden gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten. Dies wurde durch ein akkreditiertes Gutachterbüro festgestellt. Insbesondere die Einhaltung der nächtlichen Schallwerte wurde intesiv geprüft. Die zulässigen Werte werden an allen Immissionsorten (Wohnhäusern) zu keiner Zeit überschritten. Zusätzlich ergreifen wir schallreduzierende Maßnahmen durch speziell angefertigte Rotorblätter mit Hinterkantenkämmen. Diese gezackte Verlängerung der Hinterkante bewirkt das Aufbrechen und Verkleinern der Turbulenzballen. Dadurch wird die akustische Abstrahlung reduziert.

Der Schallpegel variiert mit der Windgeschwindigkeit. Auf der Seite der emfa Schallschutz AG werden unterschiedliche Schallpegel in einem Lärmometer dargestellt.

Der entstehende Schattenwurf wurde durch ein akkreditiertes Gutachterbüro prognostiziert und die Immissionen für die umliegenden Wohnhäuser berechnet. Demnach werden alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nach dem Länderausschuss Immissionen (LAI) vom staatlichen Umweltamt Schleswig eingehalten. Spezielle Schattenabschaltmodule regeln die Windenergieanlagen und schalten diese beim Erreichen eines Grenzwertes ab. Der Schattenschlag darf höchstens 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten täglich an einem Immissionsort auftreten.

Nein. Bei Infraschall handelt es sich um Töne, die so tief sind, dass Menschen sie normalerweise nicht wahrnehmen. Nur wenn der Pegel sehr hoch ist, können diese Infraschall hören oder spüren. Wissenschaftliche Studien legen nahe, dass Infraschall keine Folgen für den Menschen hat, solange dieser ihn nicht wahrnehmen  kann.

Bei Quellen von Infraschall unterscheidet man zwischen zwei Kategorien: Zum einen natürliche Quellen wie Erdbeben, Meeresbrandungen, Stürme, Unwetter oder Donner. Zum anderen künstliche Quellen wie Gasturbinen, Explosionen, leistungsfähige Lautsprechersysteme und Verkehrsmittel. Allgemein gesagt entsteht Infraschall bei praktisch allen Tätigkeiten und Vorgängen, die Geräusche erzeugen.

Infraschall großer Windanlagen geringer

Beim Betrieb der Windenergieanlage erzeugt jede Rotorbewegung Luftturbulenzen, durch die Geräusche im gesamten Frequenzbereich entstehen. Da die Flügel der Anlage sehr groß sind und sich langsam drehen, sind die von ihnen erzeugten Geräuschimmissionen deutlich geringer als bei kleineren und sich schneller drehenden Rotorblättern.

Durch die physikalische Ausbreitung von Infraschall sinkt der Infraschallpegel mit der Entfernung nach geometrischen Gesetzmäßigkeiten: Verdoppelt sich die Entfernung, dann verteilt sich die Schallenergie auf die vierfache Fläche; entsprechend sinkt der Pegel um sechs Dezibel.

Verschiedene Messungen, unter anderem vom Bayrischen Landesamt für Umwelt (LfU), belegen immer wieder, dass der Infraschall in der Umgebung von Windenergieanlagen deutlich unterhalb der Hör- und Wahrnehmungsschwelle liegt.

Ja. In den vergangenen Jahren hat ein unabhängiges Gutachterbüro das Gebiet und die Umgebung der geplanten Windenergieanlagen umfangreich analysiert. Es wurden Brut- und Gastvögel, Zug- und Rastvögel sowie Groß- und Greifvögel ermittelt. Ebenfalls wurden Fledermausaktivitäten und -quartiere untersucht sowie Tagesbegehungen während der Zugzeiten sowie Quartiersuchen erfasst. Die Prüfung und Bewertung richtet sich nach Bundesnaturschutzgesetz sowie den Vorgaben des Landratsamts Mittelsachsen.

Während des Anlagenbetriebs werden Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um ganzjährig einen artenschutzrechtlichen Betrieb zu ermöglichen. Zum Beispiel werden bei  Feldarbeiten im direkten Umfeld die Windenergieanlagen abgeschaltet. Das gilt ebenso bei bestimmten Tageszeiten und Umweltbedingungen, um Fledermäuse zu schützen. Für nahrungssuchende Vögel wird außerdem eine unattraktive Mastumgebung geschaffen. Als Kompensation für den Flächenverbrauch wird in Gränitz, circa 12 Kilometer vom Windpark entfernt, eine Fläche neu bewaldet.

Weitere Informationen zum Naturschutz bei Windenergieanlagen gibt es auf der Seite des Bundesverband WindEnergie.

Die Bauteile einer Windenergieanlage sind für einen robusten und langlebigen Betrieb für mindestens 20 Jahre ausgelegt. Durch regelmäßige Wartungen und Kontrollen wird ein sicherer Betrieb der Anlage sichergestellt. Nach Beendigung der Laufzeit wird die Anlage stillgelegt und vom Netz genommen. Innerhalb weniger Monate werden dann die kompletten Anlagen inklusive der Fundamente zurückgebaut, abtransportiert und wiederverwertet.

Grafik Beteiligung der Windenergieanlagen in Kleinschirma

Ja. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 ist in § 6 EEG 2021 geregelt, dass es eine kommunale Beteiligung in Höhe von 0,2 ct/kWh eingespeisten Stroms gibt. Hierbei werden alle Gemeinden berücksichtigt, die sich in einem Umkreis von 2.500 Meter um die Anlage befinden. Die Zuwendungen sind einseitig und erfordern keine Gegenleistung. Unter Berücksichtigung der erwarteten Energieerträge wären das ca. 60.000 EUR pro Jahr – über 20 Jahre Betriebsdauer also ca. 1,2 Millionen Euro. In den kommunalen Haushalt von Oberschöna könnten rund 57 Prozent dieser Beträge fließen.

Somit ließen sich jährlich erhebliche Beträge für Maßnahmen der Gemeinde Oberschöna vor Ort und ihre Bürger erwirtschaften. Ergänzend möchten wir mit Gemeindevertretern über weitere Möglichkeiten wie die gemeinsame Konzeption finanzieller Entlastungen der Energiekosten der privaten Haushalte oder die weitere Unterstützung der Region (z. B. Vereine) ins Gespräch kommen. Gemäß der aktuellen Steuergesetzgebung fließen außerdem 90 Prozent der Gewerbesteuer des Windparks an die Gemeinde Oberschöna.

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