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Ab 01.01.2026 ändern wir die Preise im Tarif L-Strom.basis (Grundversorgung).
Anlass für die Senkung im Arbeitspreis sind vor allem gesunkene Beschaffungskosten sowie eine Senkung im Netzentgelt-Arbeitspreis. Höhere Beträge für die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage sowie den Aufschlag für besondere Netznutzung wirken der Senkung entgegen. Gestiegene Kosten für den Messstellenbetrieb und höhere Vertriebskosten führen zu einem höheren Grundpreis.
Im Überblick bedeutet dies für den Tarif:
|
L-Strom.basis (Grundversorgung) |
bis 31.12.2025 |
ab 01.01.2026 |
Veränderung |
|---|---|---|---|
|
Arbeitspreis |
35,30 ct/kWh |
30,86 ct/kWh |
-4,44 ct/kWh |
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Grundpreis (Eintarifzähler) |
183,93 €/Jahr |
211,06 €/Jahr |
27,13 €/Jahr |
|
Grundpreis (spezielle Messtechnik) |
191,35 €/Jahr |
219,34 €/Jahr |
27,99 €/Jahr |
Alle auf dieser Seite angegebenen Preise sind Brutto-Preise inklusive 19 % Umsatzsteuer. Der zu zahlende Grundpreis richtet sich nach dem genutzten Zähler.
Der Preisänderung liegen die §§ 5 Abs. 2 und 5a der StromGVV zugrunde.
Nach § 5 Abs. 3 der StromGVV hat der Kunde aufgrund der Änderung der Allgemeinen Preise das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Die Änderung der Allgemeinen Preise wird dem Kunden gegenüber nicht wirksam, wenn er bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.