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Preise gültig ab 1. Januar 2025
Strom für vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustrom) wird zum Zwecke der Versorgung von
Baustellen, Schaustellerbetrieben, Festbeleuchtungen oder vergleichbaren Kurzzeitlieferstellen geliefert
und zweimonatlich abgelesen und abgerechnet. Auf Grundlage der gültigen Allgemeinen Bedingungen der
Stadtwerke Leipzig GmbH für die Strom- und Erdgaslieferung an Großkunden außerhalb der
Grundversorgung (Großkunden-Lieferbedingungen) in Verbindung mit dem jeweils gültigen Preisblatt
Entgelte für sonstige Leistungen der Stadtwerke Leipzig GmbH bieten die Stadtwerke Leipzig GmbH
Geschäftskunden Baustrom zu den nachfolgenden Preisen an. Die vorgenannten Unterlagen werden auf
Wunsch gern zugesandt.
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Nettopreis1 |
Bruttopreis2 inkl. 19 % USt. |
|---|---|---|
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Arbeitspreis ct/kWh |
32,55 |
38,73 |
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Grundpreis €/Jahr |
159,36 |
189,64 |
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Netto-Arbeitspreis: |
ab 01.01.2025 |
|---|---|
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Konzessionsabgabe nach Konzessionsabgabenverordnung |
2,39 ct/kWh |
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Stromsteuer nach § 3 StromStG |
2,05 ct/kWh |
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KWKG-Umlage nach Energiefinanzierungsgesetz |
0,277 ct/kWh |
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Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 31.12.2024 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung)3 |
1,558 ct/kWh |
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Offshore-Netzumlage nach Energiefinanzierungsgesetz |
0,816 ct/kWh |
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Entgelt des Netzbetreibers: Netz-Arbeitspreis |
5,65 ct/kWh |
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Versorgeranteil: der auf die Energiebelieferung entfallende Preisanteil, der sich rechnerisch nach Abzug der Umsatzsteuer und der Belastungen nach § 40 Absatz 3 EnWG ergibt |
19,809 ct/kWh |
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Netto-Grundpreis: |
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|---|---|
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Entgelt des Netzbetreibers: Netz-Grundpreis |
75,00 €/Jahr |
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Messstellenbetrieb bei Nutzung eines Eintarifzählers (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) |
11,21 €/Jahr |
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Versorgeranteil: der auf die Energiebelieferung entfallende Preisanteil, der sich rechnerisch nach Abzug der Umsatzsteuer und der Belastungen nach § 40 Absatz 3 EnWG ergibt |
73,15 €/Jahr |
Hinweis: Unternehmen des produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Entlastungsantrag auf Steuerermäßigung stellen.
2Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %. Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet.
3 Der Aufschlag für besondere Netznutzung setzt sich zusammen aus der Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (enthält auch die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG) sowie ab 01.01.2025 dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung. Grundlage ist die Festlegung der Bundesnetzagentur BK8-24-001-A.
Bitte beachten Sie:
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie
Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite:
www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.