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Preisblatt Strom für vorübergehend angeschlossene Anlagen

Preise gültig ab 1. Januar 2025

Preise gültig ab 1. Januar 2025 

Strom für vorübergehend angeschlossene Anlagen (Baustrom) wird zum Zwecke der Versorgung von 
Baustellen, Schaustellerbetrieben, Festbeleuchtungen oder vergleichbaren Kurzzeitlieferstellen geliefert 
und zweimonatlich abgelesen und abgerechnet. Auf Grundlage der gültigen Allgemeinen Bedingungen der 
Stadtwerke Leipzig GmbH für die Strom- und Erdgaslieferung an Großkunden außerhalb der 
Grundversorgung (Großkunden-Lieferbedingungen) in Verbindung mit dem jeweils gültigen Preisblatt 
Entgelte für sonstige Leistungen der Stadtwerke Leipzig GmbH bieten die Stadtwerke Leipzig GmbH 
Geschäftskunden Baustrom zu den nachfolgenden Preisen an. Die vorgenannten Unterlagen werden auf 
Wunsch gern zugesandt.

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Nettopreis1

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Bruttopreis2 inkl. 19 % USt.

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Arbeitspreis ct/kWh

32,55

38,73

Grundpreis €/Jahr

159,36

189,64

Netto-Arbeitspreis:

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ab 01.01.2025

Konzessionsabgabe nach Konzessionsabgabenverordnung

2,39 ct/kWh

Stromsteuer nach § 3 StromStG

2,05 ct/kWh

KWKG-Umlage nach Energiefinanzierungsgesetz

0,277 ct/kWh

Aufschlag für besondere Netznutzung

(bis 31.12.2024 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung)3

1,558 ct/kWh

Offshore-Netzumlage nach Energiefinanzierungsgesetz

0,816 ct/kWh

Entgelt des Netzbetreibers: Netz-Arbeitspreis

5,65 ct/kWh

Versorgeranteil: der auf die Energiebelieferung entfallende Preisanteil, der sich rechnerisch nach Abzug der Umsatzsteuer und der Belastungen nach § 40 Absatz 3 EnWG ergibt

19,809 ct/kWh

Netto-Grundpreis:

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Entgelt des Netzbetreibers: Netz-Grundpreis

75,00 €/Jahr

Messstellenbetrieb bei Nutzung eines Eintarifzählers (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)

11,21 €/Jahr

Versorgeranteil: der auf die Energiebelieferung entfallende Preisanteil, der sich rechnerisch nach Abzug der Umsatzsteuer und der Belastungen nach § 40 Absatz 3 EnWG ergibt

73,15 €/Jahr

Hinweis: Unternehmen des produzierenden Gewerbes können beim Hauptzollamt einen Entlastungsantrag auf Steuerermäßigung stellen.
2Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %. Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet.
3 Der Aufschlag für besondere Netznutzung setzt sich zusammen aus der Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (enthält auch die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG) sowie ab 01.01.2025 dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung. Grundlage ist die Festlegung der Bundesnetzagentur BK8-24-001-A.

Bitte beachten Sie:  
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.  
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie 
Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: 
www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.

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