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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leipziger Vorteilswelt

1. Allgemein

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln das Vorteilssystem Leipziger Vorteilswelt (nachfolgend „Vorteilssystem“), welches die Stadtwerke Leipzig GmbH (nachfolgend „Leipziger Stadtwerke“) ihren teilnahmeberechtigten Kunden unter den nachfolgenden Bedingungen zur kostenlosen Nutzung anbietet. Ergänzend zu diesen Nutzungsbedingungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

2. Gegenstand und Geltungsbereich des Vorteilssystems

Das Vorteilssystem gewährt den teilnehmenden Kunden (nachfolgend Kunde/n) der Leipziger Stadtwerke durch Nutzung der Applikation „L-Energie“ der Stadtwerke Leipzig GmbH, Augustusplatz 7, 04109 Leipzig (nachfolgend App genannt) und durch Nachweis der darin enthaltenen Vorteile bei einem anderen Unternehmen, welches sich gegenüber den Leipziger Stadtwerken zur Teilnahme verpflichtet hat (nachfolgend „Partnerunternehmen“), einen sofortigen Vorteil in Form einer Vergünstigung. Die Vergünstigung kann ein Preisvorteil durch einen Rabatt, eine Zugabe, der Zugang zu einer Sonderveranstaltung oder eine andere Privilegierung sein.

Die jeweils teilnehmenden Partnerunternehmen werden den Kunden über die App mitgeteilt. Das Vorteilssystem ist kein Abonnement. Es fallen somit keine Kosten (z. B. Monatsbeiträge) an. Es besteht selbstverständlich auch keine Pflicht zur Wahrnehmung oder Nutzung der Angebote. Die Kunden können selbst entscheiden, ob oder in welchem Umfang sie das Vorteilssystem in Anspruch nehmen. Die Verpflichtung der Partnerunternehmen gegenüber den Leipziger Stadtwerken zur Teilnahme am Vorteilssystem ist ein Vertrag zugunsten Dritter (des teilnahmeberechtigten Kunden) im Sinne des § 328 BGB. Soweit ein Partnerunternehmen einem Kunden die Gewährung der versprochenen Vergünstigung zu Unrecht verweigert, sind etwaige Ansprüche des Kunden direkt an das Partnerunternehmen zu richten. Ansprüche der Kunden gegen die Leipziger Stadtwerke bestehen im Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Partnerunternehmen nicht. 

Der Kunde hat gegenüber den Leipziger Stadtwerken auch keinen Anspruch darauf, dass eine bestimmte Zahl an Partnerunternehmen oder ein bestimmtes Partnerunternehmen jeweils Vergünstigungen einräumt. Unterschiedliche Laufzeiten der Verträge zwischen den Leipziger Stadtwerken und den Partnerunternehmen können auch dazu führen, dass Vergünstigungen bestimmter Partnerunternehmen nicht während der gesamten Geltungsdauer des Vorteilssystems zur Verfügung stehen. Daneben ist es den Partnerunternehmen unbenommen, Vergünstigungen in nur begrenzter Anzahl bereitzustellen. Den Partnerunternehmen ist es ferner unbenommen, zu regeln, dass die Leipziger Vorteilswelt nicht in Verbindung mit anderen Vorteilssystemen gilt. Die Leipziger Stadtwerke behalten sich vor, das Vorteilssystem jederzeit einzustellen. 

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle Kunden der Leipziger Stadtwerke mit einem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Internetseite www.L.de/leipziger-vorteilswelt unter separater Aufstellung mitgeteilten Energieliefervertrag (Produkt). Nicht teilnahmeberechtigt, sind Kunden, die ihre vertraglichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Leipziger Stadtwerke nicht fristgerecht erfüllt haben und daher in Verzug sind. Voraussetzung für die Teilnahme an der Leipziger Vorteilswelt ist darüber hinaus, dass der Kunde sich die App auf sein Endgerät lädt und deren Nutzungsbedingungen akzeptiert. Mit erstmaliger Nutzung der App bzw. der Vorteile nimmt der teilnahmeberechtigte Kunde das Angebot der Leipziger Stadtwerke zur Teilnahme an dem Vorteilssystem unter Anerkennung dieser Nutzungsbedingungen verbindlich an. 

4. Nutzung der App

Die Einlösung der Vorteile der Leipziger Vorteilswelt bei den Partnerunternehmen erfolgt über die App.

5. Kündigung des Vorteilssystems

Die Kunden können die Teilnahme am Vorteilssystem jederzeit beenden, indem sie die Vorteile in der App bzw. die App selbst nicht mehr nutzen bzw. diese von ihrem Endgerät deinstallieren. Die Leipziger Stadtwerke können die Teilnahme des Kunden an der Leipziger Vorteilswelt aus wichtigem Grund im Sinne des § 314 Abs. 1 Satz 2 BGB jederzeit kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem der nachfolgenden Gründe vor: Es besteht kein Kundenverhältnis zwischen dem App-Nutzer und den Leipziger Stadtwerken mehr, das zur Teilnahme am Vorteilssystem berechtigt. Das Vorteilssystem Leipziger Vorteilswelt wird eingestellt. Der Betrieb der Applikation „L-Energie“ durch die Stadtwerke Leipzig GmbH wird eingestellt. Die Vorteilswelt wurde vom Kunden missbräuchlich genutzt oder in unzulässiger Weise an Dritte weitergegeben. Mit wirksamer Kündigung erlöschen sämtliche Rechte aus der Teilnahme am Vorteilssystem. Die Kündigung des Vorteilssystems führt nicht zur Kündigung/Beendigung des Kundenverhältnisses zu den Leipziger Stadtwerken.

6. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen 

Die Leipziger Stadtwerke sind berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden auf www.L.de/leipziger-vorteilswelt und in der App mitgeteilt. Durch Weiterbenutzen der App bzw. der darin enthaltenen Vorteile erkennen die teilnehmenden Kunden diese Änderungen an.

7. Datenschutz

Unsere Datenschutzinformationen nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter nachfolgendem Link – www.L.de/datenschutz

8. Schlussbestimmungen

Die Begründung und Abwicklung dieses Vertrages richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und UN-Kaufrechts. Ist eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung werden die Parteien die Geltung einer angemessenen Regelung vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben, jedoch zulässig ist.