1 Steuern, Abgaben und sonstige staatlich veranlasste Belastungen sind von der Preisstabilität ausgenommen. Diese machen derzeit bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh ca. 26 % des Gesamtpreises aus.
2 Für deinen einmaligen Neukundenbonus gelten diese Voraussetzungen: Du wurdest an der vertraglichen Verbrauchsstelle noch nicht von uns in einem Tarif außerhalb der Grundversorgung beliefert. Du hast ab Vertragsschluss deine Energie 12 Monate ohne Unterbrechung von uns nach diesem Vertrag bezogen. Deinen Neukundenbonus überweisen wir dir danach auf dein Konto.
3 Die Leipziger Stadtwerke erwerben Zertifikate der KlimaInvest Green Concepts GmbH, die belegen, dass CO₂-Emissionen der Liefermenge über offiziell registrierte Projekte klimawirksam ausgeglichen werden.
4 Bis zum 31.12.2026 versorgen wir dich zu Preisen mit Preisstabilität auf Beschaffungs- und Vertriebskosten, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Erdgassteuer, die Bilanzierungsumlage, den CO2-Preis und die Gasspeicherumlage sowie auf künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung), den Messstellenbetrieb oder den Verbrauch von Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen. Ausgenommen von der Preisstabilität sind Preisänderungen, die auf der Änderung der Umsatzsteuer beruhen.
5 Der Vorteilspreis gilt für Kunden, die einen bestehenden Energieliefervertrag mit der Stadtwerke Leipzig GmbH haben (hierzu zählen Strom-, Gas-, Wärmelieferungs- und Nutzungsüberlassungsverträge für Energieerzeugungsanlagen) und beim Vertragsabschluss eine gültige Vertragskontonummer des Energieliefervertrages mitgeteilt haben.