Preise Ersatzversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung1,
Preise Basisversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung2
Die Belieferung erfolgt ab dem 01.01.2026 im Tarif Ersatzversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung bzw. Basisversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen.
|
Nettopreis4 |
|
|---|---|
|
Arbeitspreis in der Hoch-/Niedertarifzeit ct/kWh3 |
23,04 |
|
Leistungspreis aus gemessener Leistung €/kW und Monat |
18,00 |
|
Grundpreis €/Monat |
22,03 |
In den Preisen bereits enthalten: Konzessionsabgabe, Netznutzungskosten
1 Die Ersatzversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung gilt für Letztverbraucher, die in Niederspannung Strom für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke über 10.000 kWh/Jahr beziehen und deren Verbrauchsmessung über eine ¼-h-Leistungsmessung erfolgt. Die Ersatzversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung wird gemäß der gültigen Stromgrundversorgungsverordnung in Verbindung mit den aktuell veröffentlichten Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Leipzig GmbH zur Strom- und Gasgrund-versorgungsverordnung durchgeführt.
2 Die Basisversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung gilt für Letztverbraucher, die in Niederspannung Strom für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke über 10.000 kWh/Jahr beziehen und deren Verbrauchsmessung über eine ¼-h-Leistungsmessung erfolgt. Die Basisversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung wird auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Leipzig GmbH für die Strom- und Erdgaslieferung an Großkunden außerhalb der Grundversorgung (Großkunden-Lieferbedingungen) sowie des Preisblattes „Entgelte für sonstige Leistungen der Stadtwerke Leipzig GmbH“ (Preis-blatt Sonstige Entgelte) durchgeführt. Die Großkunden-Lieferbedingungen und das Preisblatt Sonstige Entgelte lie-gen in den Geschäftsräumen in Leipzig aus und werden dem Kunden auf Verlangen gern zugesendet.
3 Unsere Arbeitspreise verstehen sich zzgl. folgender Entgeltbestandteile: der KWKG-Umlage nach Energiefinanzie-rungsgesetz (EnFG), des Aufschlags für besondere Netznutzung gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur BK8-24-001-A (enthält den Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung und die § 19 StromNEV-Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Strom-NEV) inkl. Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Energiewirt-schaftsgesetz (EnWG)), der Offshore-Netzumlage nach EnFG („Offshore-Umlage“) sowie der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz. Sämtliche Entgeltbestandteile verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Strom unterliegt, bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 Stromsteuergesetz, einem ermäßigten Steuer-satz.
4 Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
Bitte beachten Sie:
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten können Sie einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de geführ-ten Anbieterliste sowie dort ebenfalls veröffentlichten Berichten zur Information der Marktteilnehmer entnehmen.
Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden-Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen etc. erhalten können, finden Sie unter www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.