Basisversorgung Strom für Leipziger Geschäftskunden

Eine sichere Basis für Ihr Unternehmen

Mann arbeitet mit seinem Tablet in der Hand

Die Leipziger Stadtwerke sind Ihr Stromanbieter für alle Fälle. Im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH erfolgt die Energielieferung mit unserer Basisversorgung, wenn Ihr Unternehmen mehr als 10.000 kWh/Jahr Strom in Niederspannung ohne Leistungsmessung verbraucht.

Warum Basisversorgung?

Die Basisversorgung kommt immer dann zustande, wenn Ihr Unternehmen mehr als 10.000 kWh/Jahr Strom in Niederspannung ohne Leistungsmessung verbraucht und Sie sich bei uns als Kunde anmelden bzw. Strom aus dem Energieversorgungsnetz der Netz Leipzig entnehmen, ohne dass zuvor ein Energieliefervertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen geschlossen wurde. So sind wir für auch für Sie da, wenn Sie sich noch nicht für eines unserer günstigen Stromprodukte entschieden haben oder, wenn es bei einem Anbieterwechsel einen „nicht-versorgten” Zeitraum zu überbrücken gilt.

Sie sehen: Auf uns ist einfach immer Verlass.

Wissenswertes

Unsere Basis- und Ersatzversorgung Strom gilt für alle Geschäftskunden mit Leistungsmessung im Niederspannungsnetz und ohne schriftlichen Stromliefervertrag im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH.1
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

1 Die Basisversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung  gilt für Letztverbraucher, die in Niederspannung Strom für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke über 10.000 kWh/Jahr beziehen und deren Verbrauchsmessung über eine ¼ - h – Leistungsmessung erfolgt. Die Basisversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung  wird auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Leipzig GmbH für die Strom- und Erdgaslieferung an Großkunden außerhalb der Grundversorgung (Großkunden-Lieferbedingungen) sowie des Preisblattes „Entgelte für sonstige Leistungen der Stadtwerke Leipzig GmbH“ (Preisblatt Sonstige Entgelte) durchgeführt. Die Großkunden-Lieferbedingungen und das Preisblatt Sonstige Entgelte liegen in den Geschäftsräumen in Leipzig aus und werden dem Kunden auf Verlangen gern zugesendet.

Unsere Basisversorgung Strom gilt für alle Geschäftskunden ohne Leistungsmessung im Niederspannungsnetz und ohne schriftlichen Stromliefervertrag im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH, wenn das Unternehmen mehr als 10.000 kWh/Jahr Strom verbraucht.1
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

1Die Basisversorgung Strom ohne Leistungsmessung gilt für Kunden, deren Verbrauchsstelle im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH liegt, die in der Bedarfsart Gewerbe Strom in Niederspannung beziehen, mehr als 10.000 kWh/Jahr Strom verbrauchen und keinen schriftlichen Stromliefervertrag mit einem Energieversorger an der vertraglichen Verbrauchsstelle abgeschlossen haben. Die Basisversorgung wird auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Leipzig GmbH für die Strom- und Erdgaslieferung an Großkunden außerhalb der Grundversorgung (Großkunden-Lieferbedingungen) sowie des Preisblattes „Entgelte für sonstige Leistungen der Stadtwerke Leipzig GmbH“ (Preisblatt Sonstige Entgelte) durchgeführt. Die Großkunden-Lieferbedingungen und das Preisblatt Sonstige Entgelte liegen in den Geschäftsräumen in Leipzig aus und werden dem Kunden auf Verlangen gern zugesendet.

Leicht gemacht: Anbieterwechsel zu den Leipziger Stadtwerken

Die Leipziger Stadtwerke sorgen dafür, dass Ihr Anbieterwechsel reibungslos und zuverlässig funktioniert.

So einfach geht's:

  1. Preisrechner nutzen, Produkt konfigurieren und auswählen,
  2. Auftragsformular ausfüllen und absenden.

Alles Weitere übernehmen wir für Sie und informieren Sie während des Wechsels über die wichtigsten Schritte. Der Lieferantenwechsel erfolgt innerhalb von vier bis acht Wochen. In dieser Zeit kündigen wir den bisherigen Vertrag bei Ihrem aktuellen Energielieferanten und informieren Sie umgehend über den bestätigten Beginn der Energielieferung. Zählertausch oder Umbauarbeiten sind nicht erforderlich und eine durchgehende Belieferung ist in jedem Fall gewährleistet.

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