Allgemeine Geschäftsbedingungen für L-Gas der Stadtwerke Leipzig GmbH
Stand: 20. Juli 2025
Inhalt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für L-Gas der Stadtwerke Leipzig GmbH
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1. Zustandekommen des Vertrages und Ihr Lieferbeginn
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2. Ihre Verbrauchsstelle
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3. Ihre Lieferung
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4. Ihre Vertragsdauer
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5. Ihre Preise, Ihre Preisanpassung, Ihre Preisstabilität
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6. Ihr Vertrag
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7. Offline-/Online-Kommunikation
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8. Ihre Ablesung/Abrechnung/Abschläge
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9. Ihre Messung
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10. Ihre Zahlungen
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11. Berechnungsfehler
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12. Ihr Umzug
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13. Haftung
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14. Änderungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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15. Verbraucherbeschwerden, Streitbeilegungsverfahren und Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
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16. Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz
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17. Datenschutz
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18. Informationen zu unseren Produkten
1. Zustandekommen des Vertrages und Ihr Lieferbeginn
Sie geben einen verbindlichen Auftrag zum Abschluss eines Energieliefervertrages ab. Wir bestätigen den Eingang des Auftrags. Anschließend prüfen wir Ihren Auftrag.
Der Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihren Auftrag in Textform bestätigen und den Beginn der Belieferung mitteilen, spätestens mit Aufnahme der Belieferung durch uns. Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages und den Beginn der Belieferung ist, dass uns die Bestätigung der Kündigung des Liefervertrages von Ihrem bisherigen Energielieferanten sowie die Bestätigung des Netznutzungsbeginns des örtlichen Verteilnetzbetreibers vorliegen. Die Lieferung beginnt, soweit wir nichts Abweichendes vereinbart haben,
a) im Falle des Vertragswechsels innerhalb der Stadtwerke-Produkte zu dem in der Vertragsbestätigung genannten Zeitpunkt,
b) im Falle des Einzugs zum frühestmöglichen Zeitpunkt, frühestens jedoch zum im Auftrag benannten Termin der Schlüsselübergabe,
c) im Fall des Wechsels des Gaslieferanten zum frühestmöglichen Zeitpunkt, sobald die verbindlichen Regeln zum Lieferantenwechsel dies zulassen, in jedem Fall aber erst am auf die Beendigung der mit den bisherigen Lieferanten bestehenden Verträge folgenden Tag.
2. Ihre Verbrauchsstelle
Wir beliefern Sie, solange Sie an der vertraglich vereinbarten Verbrauchsstelle Energie in Niederdruck beziehen. Übergabestelle für Erdgas ist der Kugel-/Feuerhahn.
3. Ihre Lieferung
Sie bevollmächtigen uns hiermit, den für Ihre Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Liefervertrag zu kündigen und die für die Belieferung durch uns erforderlichen Verträge mit dem örtlichen Netzbetreiber und dem grundzuständigen Messstellenbetreiber abzuschließen sowie zur Vornahme aller Handlungen/Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Energielieferanten und/oder Messstellenbetreibers erforderlich sind.
Besteht Ihr bisheriger Liefervertrag mit uns, endet jener – ohne dass es einer Kündigung bedarf – mit Zustandekommen des Vertrages und Beginn der Belieferung nach diesem Vertrag.
4. Ihre Vertragsdauer
Der Vertrag läuft zunächst 12 Monate ab Lieferbeginn (Erstlaufzeit).
Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann von Ihnen oder uns mit einer Frist von einem Monat in Textform ordentlich gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (nach § 314 BGB) bleibt unberührt.
5. Ihre Preise, Ihre Preisanpassung, Ihre Preisstabilität
a) Im Gaspreis sind die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Erdgassteuer, die Bilanzierungsumlage, die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz („CO2Preis“), die Umlage nach § 35e EnWG („Gasspeicherumlage“), die an den Netzbetreiber für die Netznutzung zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Entgelte für den Messstellenbetrieb.
b) Preisänderungen durch uns erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Sie können dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch uns sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Absatz a) maßgeblich sind. Wir sind bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung sind wir verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
c) Wir nehmen mindestens alle 12 Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Wir haben den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere dürfen wir Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen.
d) Änderungen der Preise werden erst nach Mitteilung in Textform an Sie wirksam, die mindestens ein Monat vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderungen.
e) Ändern wir die Preise, so haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen. Hierauf werden wir Sie in der Mitteilung gemäß Absatz d) über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Wir haben die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
f) Die Absätze b) bis e) gelten auch, soweit künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung), den Messstellenbetrieb oder den Verbrauch von Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen wirksam werden.
g) Sie und wir vereinbaren eine Preisstabilität bis zum 31.12.2025 auf Beschaffungs- und Vertriebskosten, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Erdgassteuer, die Bilanzierungsumlage, den CO2-Preis und die Gasspeicherumlage sowie auf künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung), den Messstellenbetrieb oder den Verbrauch von Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen gemäß Absatz f). Ändern sich die in Satz 1 genannten Kosten, werden wir weder Preisänderungen noch eine Saldierung nach Absatz b) Satz 5 vornehmen.
Ausgenommen von der Preisstabilität sind Preisänderungen, die auf der Änderung der Umsatzsteuer beruhen.
Nach Ablauf der vereinbarten Preisstabilität erfolgen Preisänderungen nach Maßgabe der Absätze b) bis f) und h).
h) Abweichend von vorstehenden Absätzen b) bis f) und auch im Zeitraum der Preisstabilität nach g) werden wir umsatzsteuerliche Mehr- oder Minderbelastungen, die sich aus einer gesetzlichen Änderung der geltenden Umsatzsteuersätze ergeben, ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit unverändert an Sie weitergeben. Abweichend von vorstehenden Absätzen b) bis f) werden wir Minderbelastungen nach § 41 Absatz 6 EnWG ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit unverändert an Sie weitergeben.
6. Ihr Vertrag
Wir können uns zur Erfüllung des Vertrages Dritter bedienen. Wir werden den Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich durchführen. Wartungsarbeiten sind nicht Bestandteil des Vertrages. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus haben Sie keine weiteren vertraglichen Rücktrittsrechte.
7. Offline-/Online-Kommunikation
Sie entscheiden sich bei Vertragsschluss oder später entweder für eine Offline-Kommunikation (insbesondere per Briefpost) oder für eine Online-Kommunikation mit uns.
Soweit und solange Sie sich für die Online-Kommunikation entscheiden, gilt folgendes:
Die Kommunikation zum Vertrag erfolgt vorzugsweise über das Kundenportal auf www.L.de/meineEnergie (nachfolgend Portal) oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail.
Sie sind verpflichtet, sich im Portal zu registrieren. Sie erhalten dazu einen personalisierten Registrierungslink per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Es gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen des Kundenportals der Stadtwerke Leipzig GmbH.
Sie können Ihre persönlichen Angaben im Portal nach erfolgtem Login einsehen und bearbeiten. Bis 6 Monate nach Vertragsende stellen Sie sicher, dass wir Sie über Ihre gültige E-Mail-Adresse erreichen – Sie können Ihre Daten im Portal mindestens während dieser Zeit noch einsehen. Anschließend behalten wir uns vor, Ihren persönlichen Zugang zu löschen.
Alle für Ihren Vertrag relevanten Dokumente und Nachrichten (zum Beispiel: Zählerstandsabfragen, Rechnungen, Preisänderungen, Kündigung) hinterlegen wir für Sie in Ihrem persönlichen Bereich im Portal.
Sie werden von uns durch eine E-Mail informiert, dass und welche neuen Dokumente bzw. Nachrichten im Portal für Sie hinterlegt sind.
Alle Ihre den Vertrag betreffenden Dokumente und Nachrichten (zum Beispiel Abschlagsänderungen, Zählerstandsmitteilungen, Vertragsdatenänderungen, Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Kündigung) übermitteln Sie uns vorzugsweise über Ihren persönlichen Bereich im Portal. Darüber hinaus können Sie diese Erklärungen auch in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder in strengerer Form als der Textform (zum Beispiel Schriftform) abgeben.
Eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse teilen Sie uns unverzüglich mit.
8. Ihre Ablesung/Abrechnung/Abschläge
Sie lesen Ihre Messeinrichtung nach Aufforderung durch uns ab und teilen uns den Zählerstand (Messwert) im Portal mit bzw. Ihr Messstellenbetreiber führt die Messung/Ablesung durch. Die von Ihrem Messstellenbetreiber übermittelten Messwerte werden wir zur Plausibilisierung der von Ihnen übermittelten Werte heranziehen.
Sie haben nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Mitarbeiter der Leipziger Stadtwerke, einem von der Stadtwerke Leipzig GmbH Beauftragten oder dem grundzuständigen Messstellenbetreiber den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen, zur Ablesung der Messeinrichtungen oder sonst zur Abwicklung des Messstellenbetriebs erforderlich ist. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die Messstellen zugänglich sind.
Die Messwerte sind Grundlage Ihrer Rechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Der Abrechnungszeitraum wird 12 Monate nicht überschreiten. Sie erhalten Ihre Rechnung spätestens 6 Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums.
Wir bieten Ihnen 1. kostenpflichtig eine monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Abrechnung, 2. die unentgeltliche elektronische Übermittlung der Abrechnungen und Abrechnungsinformationen sowie 3. mindestens einmal jährlich die unentgeltliche Übermittlung der Abrechnungen und Abrechnungsinformationen in Papierform an. Wählen Sie die kostenpflichtige monatliche Abrechnung, beträgt die Frist für diese Abrechnung 3 Wochen.
Sie zahlen monatlich gleich bleibende Abschläge. Diese werden von uns auf Grundlage der uns vorliegenden Verbrauchsdaten des vorherigen Abrechnungszeitraumes oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden festgelegt. Machen Sie glaubhaft, dass Ihr Verbrauch erheblich geringer ist, so werden wir dies bei der Bemessung angemessen berücksichtigen. Werden neue Preise vereinbart, so können wir die Abschlagszahlungen für die Zukunft anpassen.
Wir berücksichtigen in der Rechnung Ihre gezahlten Abschläge.
Rechnungen und Abschläge werden zu dem von uns angegebenen Fälligkeitstermin, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig, Abschläge jedoch nicht vor Beginn der Belieferung.
Erhalten wir von Ihnen oder dem Messstellenbetreiber keine Messwerte, werden wir Ihren Verbrauch auf Grundlage der letzten Messung/Ablesung schätzen.
Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Preise, berechnen wir den für die neuen Preise maßgeblichen Verbrauch zeitanteilig; jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen werden wir auf der Grundlage allgemeiner Erfahrungswerte berücksichtigen.
9. Ihre Messung
Zahlen Sie die Entgelte für den Messstellenbetrieb an einen von Ihnen beauftragten Messstellenbetreiber, rechnen wir kein Entgelt für den Messstellenbetrieb ab.
Im Übrigen beauftragen Sie uns während der Laufzeit dieses Liefervertrages mit der Abwicklung des Messstellenbetriebs, soweit und solange der Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber durchgeführt wird. Die dafür anfallenden Entgelte sind Bestandteil Ihrer Preise nach Ziffer 5. Sie berechtigen uns, einen gegebenenfalls bestehenden Messstellenvertrag gemäß § 9 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwischen Ihnen und dem grundzuständigen Messstellenbetreiber zu beenden.
10. Ihre Zahlungen
Sie können durch SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung bezahlen.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, tragen Sie für eine ausreichende Kontodeckung Sorge. Auf das von Ihnen angegebene Konto erstatten wir entstehende Guthaben.
11. Berechnungsfehler
Ergibt eine Prüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so ist die Überzahlung von uns zurückzuzahlen oder der Fehlbetrag von Ihnen nachzuentrichten. Ist die Größe des Fehlers nicht einwandfrei festzustellen oder zeigt eine Messeinrichtung nicht an, so ermitteln wir den Verbrauch für die Zeit seit der letzten fehlerfreien Ablesung aus dem Durchschnittsverbrauch des ihr vorhergehenden und des der Feststellung des Fehlers nachfolgenden Ablesezeitraums oder auf Grund des vorjährigen Verbrauchs durch Schätzung; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Bei Berechnungsfehlern auf Grund einer nicht ordnungsgemäßen Funktion einer Messeinrichtung ist der vom Messstellenbetreiber ermittelte und Ihnen mitgeteilte korrigierte Verbrauch der Nachberechnung zu Grunde zu legen.
Die vorgenannten Ansprüche sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf längstens drei Jahre beschränkt.
12. Ihr Umzug
Sie sind im Fall eines Umzugs zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt.
Die Kündigung beendet diesen Vertrag nicht und wir werden Sie zu den bisherigen Vertragsbedingungen an der neuen Verbrauchsstelle beliefern, wenn wir Ihnen binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an Ihrem neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbieten und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist.
Zu diesem Zweck haben Sie in Ihrer außerordentlichen Kündigung Ihre zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung Ihrer zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer (Marktlokations-ID) mitzuteilen.
Ihr Recht zur Kündigung nach Ziffer 4. bleibt unberührt.
13. Haftung
Wir haften bei schuldhafter vertraglicher Pflichtverletzung (z. B. bei Nichterfüllung der Lieferpflicht oder ungenauer oder verspäteter Abrechnung) für dadurch entstandene Schäden nach Maßgabe der nachfolgenden Haftungs-Regelungen.
Ansprüche wegen Schäden durch Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung sind, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem Netzbetreiber (§ 18 NAV/NDAV bzw. Regelungen im Netzanschluss-/ Anschlussnutzungsvertrag des Kunden) und soweit es sich um Schäden durch Unterbrechung oder Unregelmäßigkeiten des Messstellenbetriebs handelt, gegenüber dem Messstellenbetreiber (entsprechend § 18 NAV/NDAV) geltend zu machen.
Wenn Sie dies wünschen, werden wir unverzüglich über die mit der Schadensverursachung zusammenhängenden Tatsachen Auskunft geben, wenn sie uns bekannt sind oder von uns in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können.
In allen übrigen Haftungsfällen ist die Haftung der Vertragspartner sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den der haftende Vertragspartner bei Abschluss des jeweiligen Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
Die geschädigte Partei hat der anderen Partei einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.
Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
14. Änderungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Regelungen des Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. Energiewirtschaftsgesetz, Strom-/Gasgrundversorgungsverordnung, Strom-/ Gasnetzzugangsverordnung, Messstellenbetriebsgesetz, Mess- und Eichgesetz und Mess- und Eichverordnung, höchstrichterliche Rechtsprechung, Festlegungen und Beschlüsse der Bundesnetzagentur).
Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die wir nicht veranlasst und auf die wir auch keinen Einfluss haben, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen sind wir verpflichtet, den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrags und/oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn wir Ihnen die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. In diesem Fall haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen.
Hierauf werden wir Sie in der Mitteilung gesondert hinweisen.
15. Verbraucherbeschwerden, Streitbeilegungsverfahren und Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
Wenden Sie sich bei Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrem Vertrag an unseren Kunden-Service: Stadtwerke Leipzig GmbH, Postfach 10 06 14, 04006 Leipzig; Tel.: 0341 121-3333; E-Mail: stadtwerke@L.de.
Kann keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie als Verbraucher gem. § 13 BGB zur Streitbeilegung in den Bereichen Strom und Gas ein Schlichtungsverfahren gem. § 111b EnWG bei der Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin; Tel.: 030 2757240-0; Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de beantragen. Die Stadtwerke Leipzig GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
Die Stadtwerke Leipzig GmbH nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Für Informationen über Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren können Sie sich auch an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Postfach 80 01, 53105 Bonn; Tel.: 0228 14 15 16; E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de wenden.
16. Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten können Sie einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de geführten Anbieterliste sowie dort ebenfalls veröffentlichten Berichten zur Information der Marktteilnehmer entnehmen. Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen etc. erhalten können, finden Sie unter L.de/stadtwerke/energieeffizienz.
17. Datenschutz
Die Verarbeitung der Daten des Vertrages erfolgt entsprechend der Datenschutzinformation der Leipziger Stadtwerke nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – z. B. abrufbar unter L.de/datenschutz/stadtwerke.
18. Informationen zu unseren Produkten
Aktuelle Informationen über unsere geltenden Tarife und (gebündelten) Produkte oder Leistungen erhalten Sie in unserem Beratungszentrum, unter der Servicenummer 0341 121-3333 oder im Internet unter www.L.de/stadtwerke.