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Preise gültig ab 1. Januar 2024
Nettopreis
Wärmearbeitspreis ct/kWh
12,33
Emissionspreis ct/kWh
0,98
Umlagenpreis ct/kWh
0,13
Grundpreis2 €/kW/Jahr
Der Grundpreis 2024 ergibt sich aus dem Grundpreis gemäß Ziffer 3.2 des FernwärmeVersorgungsvertrages multipliziert mit dem Grundpreisänderungsfaktor (1,072).
Wasserpreis Heizwasser €/m3
13,01
Bruttopreis*
inkl. 7 % USt
Wärmearbeitspreis ct/kWh
13,19
Emissionspreis ct/kWh
1,05
Umlagenpreis ct/kWh
0,14
Grundpreis2 €/kW/Jahr
Der Grundpreis 2024 ergibt sich aus dem Grundpreis gemäß Ziffer 3.2 des FernwärmeVersorgungsvertrages multipliziert mit dem Grundpreisänderungsfaktor (1,072).
Wasserpreis Heizwasser €/m3
13,92
Bruttopreis*
inkl. 19 % USt
Wärmearbeitspreis ct/kWh
14,67
Emissionspreis ct/kWh
1,17
Umlagenpreis ct/kWh
0,15
Grundpreis2 €/kW/Jahr
Der Grundpreis 2024 ergibt sich aus dem Grundpreis gemäß Ziffer 3.2 des FernwärmeVersorgungsvertrages multipliziert mit dem Grundpreisänderungsfaktor (1,072).
Wasserpreis Heizwasser €/m3
15,48
| Nettopreis | Bruttopreis* inkl. 7 % USt | Bruttopreis* inkl. 19 % USt | |
|---|---|---|---|
|
Wärmearbeitspreis ct/kWh |
12,33 |
13,19 |
14,67 |
|
Emissionspreis ct/kWh |
0,98 |
1,05 |
1,17 |
|
Umlagenpreis ct/kWh |
0,13 |
0,14 |
0,15 |
|
Grundpreis2 €/kW/Jahr Der Grundpreis 2024 ergibt sich aus dem Grundpreis gemäß Ziffer 3.2 des FernwärmeVersorgungsvertrages multipliziert mit dem Grundpreisänderungsfaktor (1,072). |
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|
Wasserpreis Heizwasser €/m3 |
13,01 |
13,92 |
15,48 |
Die Berechnungsfaktoren für die Ermittlung der Preise von wärme.kompakt für das Jahr 2024 sind:
Wärmepreisindex
110,9
Gas ct/kWh
7,47
CO2 €/t
82,72
Investitionsgüterproduzenten
120,4
Lohn €/h
21,811
Grundpreisänderungsfaktor3
1,072
|
Wärmepreisindex |
110,9 |
|
Gas ct/kWh |
7,47 |
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CO2 €/t |
82,72 |
|
Investitionsgüterproduzenten |
120,4 |
|
Lohn €/h |
21,811 |
|
Grundpreisänderungsfaktor3 |
1,072 |
* Sämtliche Entgelte/Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %. Die Bundesregierung hat eine vorzeitige Beendigung der befristeten Umsatzsteuersenkung für Wärme in die Gesetzgebung eingebracht. Danach würde bereits vor dem 31.03.2024 wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % für die Wärmelieferung gelten. Im Rahmen der Abrechnung wird der jeweils geltende Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Die Entgelte/ Preise werden auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
1 Die Abrechnung zu den Konditionen wärme.kompakt setzt den Abschluss eines schriftlichen Fernwärme-Versorgungsvertrages voraus.
2 Der jährliche Grundpreis folgt einer Ziffer 1.2 der Preisregelung wärme.kompakt entsprechenden Berechnungslogik.
3 Dieser entspricht dem Faktor (0,65 • I/I0 + 0,35 • L/L0 ) aus Ziffer 2.2 der Preisregelung wärme.kompakt.
Bitte beachten Sie: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.