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Ab 01.01.2026 ändern wir die Preise im Tarif L-Strom.basis (Grundversorgung).
Anlass für die Senkung im Arbeitspreis sind vor allem gesunkene Beschaffungskosten sowie eine Senkung im Netzentgelt-Arbeitspreis. Höhere Beträge für die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage sowie den Aufschlag für besondere Netznutzung wirken der Senkung entgegen. Gestiegene Kosten für den Messstel-lenbetrieb und höhere Vertriebskosten führen zu einem höheren Grundpreis.
Im Überblick bedeutet dies für den Tarif L-Strom.basis (Grundversorgung):
Nettopreis bis 31.12.2025
Arbeitspreis ct/kWh
29,66
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Stromsteuer
2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
2,390
KWKG-Umlage nach Energiefinanzierungsgesetz
0,277
Aufschlag für besondere Netznutzung
1,558
Offshore-Netzumlage nach Energiefinanzierungsgesetz
0,816
Entgelt des Netzbetreibers
5,650
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
12,741
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
16,919
Nettopreis ab 01.01.2026
Arbeitspreis ct/kWh
25,93
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Stromsteuer
2,050
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
2,390
KWKG-Umlage nach Energiefinanzierungsgesetz
0,446
Aufschlag für besondere Netznutzung
1,559
Offshore-Netzumlage nach Energiefinanzierungsgesetz
0,941
Entgelt des Netzbetreibers
4,290
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
11,676
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
14,254
Veränderung
Arbeitspreis ct/kWh
-3,73
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Stromsteuer
0,000
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
0,000
KWKG-Umlage nach Energiefinanzierungsgesetz
0,169
Aufschlag für besondere Netznutzung
0,001
Offshore-Netzumlage nach Energiefinanzierungsgesetz
0,125
Entgelt des Netzbetreibers
-1,360
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
-1,065
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
-2,665
Bruttopreis inkl. 19 % USt. ab 01.01.2026
Arbeitspreis ct/kWh
30,86
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Stromsteuer
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden)
KWKG-Umlage nach Energiefinanzierungsgesetz
Aufschlag für besondere Netznutzung
Offshore-Netzumlage nach Energiefinanzierungsgesetz
Entgelt des Netzbetreibers
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
|
Arbeitspreis ct/kWh |
29,66 |
25,93 |
-3,73 |
30,86 |
|
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind: |
||||
|
Stromsteuer |
2,050 |
2,050 |
0,000 |
|
|
Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) |
2,390 |
2,390 |
0,000 |
|
|
KWKG-Umlage nach Energiefinanzierungsgesetz |
0,277 |
0,446 |
0,169 |
|
|
Aufschlag für besondere Netznutzung |
1,558 |
1,559 |
0,001 |
|
|
Offshore-Netzumlage nach Energiefinanzierungsgesetz |
0,816 |
0,941 |
0,125 |
|
|
Entgelt des Netzbetreibers |
5,650 |
4,290 |
-1,360 |
|
|
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen |
12,741 |
11,676 |
-1,065 |
|
|
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung |
16,919 |
14,254 |
-2,665 |
Nettopreis bis 31.12.2025
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung eines Eintarifzäh-lers €/Jahr
154,56
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Grundpreis Netz
75,00
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
11,21
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
86,21
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
68,35
Nettopreis ab 01.01.2026
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung eines Eintarifzäh-lers €/Jahr
177,36
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Grundpreis Netz
75,00
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
19,05
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
94,05
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
83,31
Veränderung
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung eines Eintarifzäh-lers €/Jahr
22,80
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Grundpreis Netz
0,00
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
7,84
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
7,84
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
14,96
Bruttopreis inkl. 19 % USt. ab 01.01.2026
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung eines Eintarifzäh-lers €/Jahr
211,06
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Grundpreis Netz
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
|
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung eines Eintarifzäh-lers €/Jahr |
154,56 |
177,36 |
22,80 |
211,06 |
|
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind: |
||||
|
Grundpreis Netz |
75,00 |
75,00 |
0,00 |
|
|
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) |
11,21 |
19,05 |
7,84 |
|
|
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen |
86,21 |
94,05 |
7,84 |
|
|
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung |
68,35 |
83,31 |
14,96 |
Nettopreis bis 31.12.2025
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung spezieller Mess-technik €/Jahr
160,80
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Grundpreis Netz
75,00
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
17,50
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
92,50
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
68,30
Nettopreis ab 01.01.2026
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung spezieller Mess-technik €/Jahr
184,32
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Grundpreis Netz
75,00
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
25,96
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
100,96
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
83,36
Veränderung
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung spezieller Mess-technik €/Jahr
23,52
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Grundpreis Netz
0,00
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
8,46
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
8,46
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
15,06
Bruttopreis inkl. 19 % USt. ab 01.01.2026
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung spezieller Mess-technik €/Jahr
219,34
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind:
Grundpreis Netz
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt)
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung
|
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung spezieller Mess-technik €/Jahr |
160,80 |
184,32 |
23,52 |
219,34 |
|
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind: |
||||
|
Grundpreis Netz |
75,00 |
75,00 |
0,00 |
|
|
Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) |
17,50 |
25,96 |
8,46 |
|
|
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen |
92,50 |
100,96 |
8,46 |
|
|
Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorger erbrachte energiewirtschaftliche Leistung |
68,30 |
83,36 |
15,06 |
Der Preisänderung liegen die §§ 5 Abs. 2 und 5a der StromGVV zugrunde.
Nach § 5 Abs. 3 der StromGVV hat der Kunde aufgrund der Änderung der Allgemeinen Preise das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Die Änderung der Allgemeinen Preise wird dem Kunden gegenüber nicht wirksam, wenn er bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.