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Preise gültig ab 1. April 2025
Auf Grundlage der aktuellen Gasgrundversorgungsverordnung in Verbindung mit den jeweils aktuell veröffentlichten Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Leipzig GmbH zur Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung bieten die Leipziger Stadtwerke innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für grundversorgte Kunden Erdgas zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an. Die Unterlagen sind im Internet unter www.L.de/stadtwerke abrufbar oder liegen in den Geschäftsräumen des Beratungszentrums aus und werden Ihnen auf Wunsch gern zugesandt.
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Nettopreis1 |
Bruttopreis2 inkl. 19 % USt. |
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Arbeitspreis ct/kWh |
29,66 |
35,30 |
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind: |
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• Stromsteuer |
2,050 |
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• Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an Gemeinden) |
2,390 |
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• KWKG-Umlage nach Energiefinanzierungsgesetz |
0,277 |
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• Aufschlag für besondere Netznutzung (bis 31.12.2024 Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung)3 |
1,558 |
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• Offshore-Netzumlage nach Energiefinanzierungsgesetz |
0,816 |
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• Entgelt des Netzbetreibers |
5,650 |
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Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen |
12,741 |
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Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorgererbrachte energiewirtschaftliche Leistung |
16,919 |
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Nettopreis1 |
Bruttopreis2inkl. 19 % USt. |
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Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung eines Eintarifzählers €/Jahr |
154,56 |
183,93 |
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind: |
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• Grundpreis Netz |
75,00 |
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• Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) |
11,21 |
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Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen |
86,21 |
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Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorgererbrachte energiewirtschaftliche Leistung |
68,35 |
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Nettopreis1 |
Bruttopreis2 inkl. 19 % USt. |
---|---|---|
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis bei Nutzung spezieller Messtechnik €/Jahr4 |
160,80 |
191,35 |
Kalkulationsbestandteil des Nettopreises sind: |
||
• Grundpreis Netz |
75,00 |
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• Messstellenbetrieb (wenn vom Netzbetreiber durchgeführt) |
17,50 |
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Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastungen |
92,50 |
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Rechnerisch beträgt damit der Anteil für die vom Grundversorgererbrachte energiewirtschaftliche Leistung |
68,30 |
1 Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de. Informationen zum Netzentgelt sind auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers veröffentlicht www.netz-leipzig.de.
2 Die Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %. Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet.
3 Der Aufschlag für besondere Netznutzung setzt sich zusammen aus der Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung (enthält auch die Wasserstoffumlage nach § 118 Abs. 6 Satz 9 bis 11 EnWG) sowie ab 01.01.2025 dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung. Grundlage ist die Festlegung der Bundesnetzagentur BK8-24-001-A.
4 Der Grundpreis wird berechnet, wenn für Ihre Verbrauchsstelle spezielle Messtechnik zum Einsatz kommt: z. B. Mehrtarifzähler oder Zweirichtungszähler. Die angegebenen Werte entsprechen einem Mehrtarifzähler. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers www.netz-leipzig.de.
Bitte beachten Sie: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de.
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.