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Informationen zur Abwendung einer Sperrung Ihres Anschlusses

Örtliche Hilfsangebote zur Abwendung einer Versorgungsunterbrechung wegen Nichtzahlung

Kostenlose und vertrauliche Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen in finanziellen Notlagen finden Sie unter anderen hier:

Caritas Stromspar-Check
Beratungszentrum an der Propstei
Ruth-Pfau-Straße 2
04107 Leipzig

Telefon: 0341 9636157
E-Mail: stromspar-check@caritas-leipzig.de
Web: www.caritas-leipzig.de/hilfeundberatung/sozialenotlagen/stromsparcheck

Koordinierungsstelle für die Energieberatung Leipzig – KEB Leipzig 
Peterssteinweg 3 (6. Etage)
04107 Leipzig

Telefon: 0341 22305780
E-Mail: KEB@mosaik-leipzig.de
Web: www.mosaik-leipzig.de/keb


Schuldnerberatungen
www.leipzig.de/jugend-familie-und-soziales/soziale-hilfen/schuldnerberatung

Energieberatungsdienste und Energieaudits

Ein Energieberatungsdienst hilft Ihnen, in Zukunft den Energieverbrauch in Ihrer Wohnung, Ihrem Einfamilienhaus oder Ihren Gewerbebetrieb zu verringern. Dabei wird z. B. geprüft, wie gut die Wände und Decken isoliert sind, ob an den Fenstern Wärme verloren geht oder wie hoch der Stromverbrauch der angeschlossenen Geräte ist. Außerdem werden Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen eine Reduzierung des Energieverbrauchs erreicht werden kann. Eine solche Beratung ist für ein Unternehmen entsprechend aufwändiger und wird Energieaudit genannt.

Falls Sie an einer Energieberatung Interesse haben, finden Sie weitere Informationen auch unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/beratungsstellen/leipzig-technisches-rathaus-energieberatung

Bitte beachten Sie: Die zukünftige Senkung Ihres Verbrauchs kann Ihnen dabei helfen, weitere Zahlungsrückstände zu vermeiden. Ihr bereits angefallener Zahlungsrückstand und somit die Voraussetzung der Sperrung werden hierdurch aber nicht beseitigt! 

Hinweise auf staatliche Unterstützungsmöglichkeiten der sozialen Mindestsicherung /anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das örtliche Sozialamt Ihnen gegebenenfalls ein Darlehen zur Zahlung des von Ihnen geschuldeten Betrags gewähren. Ob die gesetzlichen Anforderungen hierfür in Ihrem konkreten Fall vorliegen, wird das Sozialamt prüfen, wenn Sie dort einen entsprechenden Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an das Sozialamt
Abteilung Soziale Wohnhilfen, 
Sachgebiet Wohnungsnotfallhilfe
E-Mail: soziale.wohnhilfen@leipzig.de

Besucheranschrift:
Prager Str. 21
04103 Leipzig

Öffnungszeiten:
Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Auch bietet die örtliche Verbraucherberatungsstelle kostenlose Informationen und Beratung in Zusammenhang mit der Vermeidung der Sperrung an und kann Ihnen auch dabei helfen, Ihren Verbrauch zu reduzieren. Sie erreichen die örtliche Verbraucherberatungsstelle unter
Telefon: 0800/809802400
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/beratungsstellen/leipzig-technisches-rathaus-energieberatung

Abschluss einer Abwendungsvereinbarung

Wir sind als Grundversorger verpflichtet, Ihnen mit der Ankündigung des Termins zur Sperrung Ihres Anschlusses eine Abwendungsvereinbarung anzubieten. Die Abwendungsvereinbarung besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung über den bisherigen Zahlungsrückstand und einer Vereinbarung zur Fortsetzung der Belieferung. Wenn Sie die Abwendungsvereinbarung mit uns abschließen und den dort festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachkommen, werden wir Ihren Anschluss nicht sperren. Ein Muster für eine Abwendungsvereinbarung finden Sie auf unserer Homepage unter:
Informationen zu L-Strom.basis (Grundversorgung) auf www.l.de/stadtwerke/privatkunden/strom
oder unter
Informationen zu L-Gas.basis (Grundversorgung) auf www.l.de/stadtwerke/privatkunden/gas

Bitte beachten Sie: Das Angebot ist befristet und gilt nur solange, wie Ihr Anschluss noch nicht gesperrt wurde! 

Haben Sie bereits eine Ankündigung zur Sperrung Ihres Anschlusses erhalten, wenden Sie sich schnell an:

  • das Sozialamt
    Abteilung Soziale Wohnhilfen,
    Sachgebiet Wohnungsnotfallhilfe 

    E-Mail: soziale.wohnhilfen@leipzig.de
    Telefon Sekretariat: 0341 123 9139
    Besucheranschrift und Öffnungszeiten finden Sie oben
  • oder an uns
    Als Ihr Grundversorger bieten wir Ihnen zur Begleichung Ihres Zahlungsrückstandes den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung (zinsfrei und ohne Gebühren) an. 


Wichtig dabei: Wenn Sie eine Abwendungsvereinbarung mit uns schließen wollen, melden Sie sich umgehend bei uns. Teilen Sie uns hierfür bitte den aktuell abgelesenen Zählerstand und das Ablesedatum mit. Wir erstellen Ihnen auf Basis der uns vorliegenden Informationen eine Zwischenrechnung und die Abwendungsvereinbarung. Ohne abgelesenen Zählerstand wird der Verbrauch errechnet. 

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