Novellierung EU-Energieeffizienzrichtlinie

Mit der Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie (engl. Energy Efficiency Directive, EED), hat die Europäische Union Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und Klimaschutz erlassen.

Wärmemonitoring am Handy via App

Mehr Transparenz im Wärmemarkt

Die Richtlinie betrifft insbesondere folgende Medien: Fernwärme, Wärmeversorgung, Kälteversorgung, Trinkwarmwasserversorgung und Submetering und legt den Fokus auf Energieeffizienz und Transparenz im Wärmemarkt.

Zeitstrahl für Wärmemonitoring

Auswirkungen der EED

Neue Anforderung u. a. an Vermieter und Hausverwalter

Aus der EED ergeben sich neue Anforderungen, bei denen wir Sie als Leipziger Stadtwerke gerne unterstützen. Die neuen Anforderungen der EED beziehen sich auf folgende drei Bereiche:

Die EED sieht den Einsatz von fernablesbaren Zählern vor. Mithilfe dieser werden die geforderten Verbrauchsdaten per Fernablesung erfasst.

Nach dem 25. Oktober 2020 installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein. Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis zum 01. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.

 

Die EED sieht vor, dass - wenn fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden – Endnutzern Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen nachfolgenden Maßgaben zur Verfügung zu stellen sind.

  • ab dem 25. Oktober 2020 mindestens vierteljährlich (Zustellung auf elektronischen Weg) ansonsten zweimal im Jahr
  • ab dem 1. Januar 2022 monatlich

Die EED sieht insoweit vor, dass Endkunden in geeigneter Weise Zugang zu ihren Verbrauchsdaten haben.

 

Ein Schwerpunkt der EED ist es daneben auch, die Effizienz von Gebäuden zu verbessern. Um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden besser ausweisen zu können, fordert die neue Richtlinie unter anderem eine Anpassung der Heizkostenabrechnung. Nach der EED muss die Rechnung transparent gestaltet sein und umfangreiche Informationen enthalten, unter anderem Folgende:

  • tatsächliche Preise und tatsächlicher Energieverbrauch oder
  • Gesamtheizkosten und Ablesewerte von Heizkostenverteilern
  • eingesetzter Brennstoffmix und die damit verbundenen jährlichen Mengen an Treibhausgasemissionen
  • Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs zum gleichen Zeitraum des Vorjahres (klimabereinigt)
  • Vergleich des Energieverbrauchs mit einem durchschnittlichen Nutzer derselben Nutzerkategorie

Bei all diesen Anforderungen unterstützen Sie die Leipziger Stadtwerke gern, zum Beispiel wie folgt:

  • Bereitstellung eines Kundenportal der Leipziger Stadtwerke
  • Erfüllung der Abrechnungsanforderungen
  • Installation von fernablesbaren Zählern

 

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