Ihr Wärmeteam
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Die Richtlinie betrifft insbesondere folgende Medien: Fernwärme, Wärmeversorgung, Kälteversorgung, Trinkwarmwasserversorgung und Submetering und legt den Fokus auf Energieeffizienz und Transparenz im Wärmemarkt.
*Die EED sieht folgenden Zeitstrahl vor
Aus der EED ergeben sich neue Anforderungen, bei denen wir Sie als Leipziger Stadtwerke gerne unterstützen. Die neuen Anforderungen der EED beziehen sich auf folgende drei Bereiche:
Die EED sieht den Einsatz von fernablesbaren Zählern vor. Mithilfe dieser werden die geforderten Verbrauchsdaten per Fernablesung erfasst.
Nach dem 25. Oktober 2020 installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen fernablesbar sein. Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis zum 01. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.
Die EED sieht vor, dass - wenn fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert wurden – Endnutzern Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen nachfolgenden Maßgaben zur Verfügung zu stellen sind.
Die EED sieht insoweit vor, dass Endkunden in geeigneter Weise Zugang zu ihren Verbrauchsdaten haben.
Ein Schwerpunkt der EED ist es daneben auch, die Effizienz von Gebäuden zu verbessern. Um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden besser ausweisen zu können, fordert die neue Richtlinie unter anderem eine Anpassung der Heizkostenabrechnung. Nach der EED muss die Rechnung transparent gestaltet sein und umfangreiche Informationen enthalten, unter anderem Folgende:
Bei all diesen Anforderungen unterstützen Sie die Leipziger Stadtwerke gern, zum Beispiel wie folgt:
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