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Preisänderung L-Gas.basis (Grundversorgung) zum 1. Januar 2026

Ab 01.01.2026 ändern wir die Preise im Tarif L-Gas.basis (Grundversorgung).

Anlass für die Senkung im Arbeitspreis sind vor allem gesunkene Beschaffungskosten und wir haben den von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Wegfall der Gasspeicherumlage bereits berücksichtigt. Die Erhöhung des CO2-Preises und der seit der letzten Preisänderung insgesamt gestiegene Netzentgelt-Arbeitspreis wirken der Senkung entgegen. Ebenfalls seit der letzten Preisänderung insgesamt gestiegen ist der Netzentgelt-Grundpreis – dies führt zu einem höheren Grundpreis.

Im Überblick bedeutet dies für den Tarif:
 

bis 31.12.2025

netto

Arbeitspreis1

11,13 ct/kWh

Grundpreis

115,97 €/Jahr

brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer

Arbeitspreis

13,24 ct/kWh

Grundpreis

138,00 €/Jahr

ab 01.01.2026

netto

Arbeitspreis1

9,75 ct/kWh

Grundpreis

149,76 €/Jahr

brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer

Arbeitspreis

11,60 ct/kWh

Grundpreis

178,21 €/Jahr

Veränderung

netto

Arbeitspreis1

-1,38 ct/kWh

Grundpreis

33,79 €/Jahr

brutto inkl. 19 % Umsatzsteuer

Arbeitspreis

-1,64 ct/kWh

Grundpreis

40,21 €/Jahr

Alle auf dieser Seite angegebenen Preise sind Brutto-Preise inklusive 19 % Umsatzsteuer. 

Der Preisänderung liegen die §§ 5 Abs. 2 und 5a der GasGVV zugrunde. 

Nach § 5 Abs. 3 der GasGVV hat der Kunde aufgrund der Änderung der Allgemeinen Preise das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Die Änderung der Allgemeinen Preise wird dem Kunden gegenüber nicht wirksam, wenn er bei einer Kündigung des Vertrages die Einleitung eines Wechsels des Versorgers durch entsprechenden Vertragsschluss innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung nachweist.

1 Im Netto-Arbeitspreis sind u. a. die Netzentgelte und folgende staatlich veranlasste Belastungen enthalten:

bis 31.12.2025

Konzessionsabgabe nach Konzessionsabgabenverordnung

0,502 ct/kWh

Erdgassteuer gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 EnergieStG

0,55 ct/kWh

CO2-Preis: Kosten für Emissionszertifikate, zu deren Erwerb die Leipzi-ger Stadtwerke aufgrund des Inverkehrbringens von Erdgas durch Lie-ferung von Erdgas an Endkunden gesetzlich verpflichtet sind

0,634 ct/kWh

Gasspeicherumlage: Umlage nach § 35 e Energiewirtschaftsgesetz

0,186 ct/kWh

Bilanzierungsumlage: gemäß Festlegung der BNetzA (GaBi Gas 2.0)

0,00 ct/kWh

ab 01.01.2026

Konzessionsabgabe nach Konzessionsabgabenverordnung

0,502 ct/kWh

Erdgassteuer gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 EnergieStG

0,55 ct/kWh

CO2-Preis: Kosten für Emissionszertifikate, zu deren Erwerb die Leipzi-ger Stadtwerke aufgrund des Inverkehrbringens von Erdgas durch Lie-ferung von Erdgas an Endkunden gesetzlich verpflichtet sind

1,179 ct/kWh

Gasspeicherumlage: Umlage nach § 35 e Energiewirtschaftsgesetz

0,00 ct/kWh

Bilanzierungsumlage: gemäß Festlegung der BNetzA (GaBi Gas 2.0)

0,00 ct/kWh

Veränderung

Konzessionsabgabe nach Konzessionsabgabenverordnung

0,00 ct/kWh

Erdgassteuer gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 4 EnergieStG

0,00 ct/kWh

CO2-Preis: Kosten für Emissionszertifikate, zu deren Erwerb die Leipzi-ger Stadtwerke aufgrund des Inverkehrbringens von Erdgas durch Lie-ferung von Erdgas an Endkunden gesetzlich verpflichtet sind

0,545 ct/kWh

Gasspeicherumlage: Umlage nach § 35 e Energiewirtschaftsgesetz

-0,186 ct/kWh

Bilanzierungsumlage: gemäß Festlegung der BNetzA (GaBi Gas 2.0)

0,00 ct/kWh