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Sonder- und Nebenleistungen

Standrohrleihe, Baugrubenentwässerung, Zählerwechsel & Co: Unsere Preise für Sonderleistungen

Neben den Leipziger Wasserpreisen fallen im Geschäftsalltag Kosten für weitere Leistungen und Aufwände an.

Preisperiode 2024/2025

netto

Grundbetrag

25,00

Tagessatz

4,88

Freigabeuntersuchung

85,00

inkl.

7 % USt.

Grundbetrag

26,75

Tagessatz

5,22

Freigabeuntersuchung

90,95

Für die Leihe eines Standrohres ist grundsätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe des Standrohres mit dem Entgelt verrechnet.

Wird das Standrohr für die zeitweilige Trinkwasserversorgung genutzt, ist eine Freigabeuntersuchung durch das Trinkwasserlabor der Leipziger Wasserwerke erforderlich. Die Freigabeuntersuchung ist entgeltpflichtig.

Die verbrauchte Menge wird abgelesen und mit dem geltenden Trinkwassermengenpreis und, soweit zutreffend, mit dem jeweils geltenden Mengenpreisen für Schmutzwassserentsorgung berechnet.

Hinweise bei Nutzung eines Standrohrs im öffentlichen Verkehrsraum:
Sofern die Nutzung des Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt, ist gegebenenfalls zusätzlich die Einholung einer Genehmigung durch die örtliche Gemeinde notwendig.

Des Weiteren ist stets die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Sowohl die Einholung notwendiger Genehmigungen, als auch die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.

Mahnung

Sperrung und Aufhebung von

Sperrungen auf Kundenwunsch

netto

Sperrung Trinkwasserhausanschluss

150,00

Aufhebung der Sperrung

150,00

Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung

Persönliche Zustellung der Sperrbriefe

Sperrung Trinkwasserhausanschluss

Aufhebung der Sperrung

47,00

Mahnung

2,30

Sperrung und Aufhebung von

Sperrungen auf Kundenwunsch

inkl. 7 % USt.

Sperrung Trinkwasserhausanschluss

160,50

Aufhebung der Sperrung

160,50

Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung

Persönliche Zustellung der Sperrbriefe

54,00

Sperrung Trinkwasserhausanschluss

47,00

Aufhebung der Sperrung

50,29

Ein Zählerwechsel/-ersatz wird kostenpflichtig, wenn der Anschlussnehemer/ Kunde die Beschädigung oder das Abhandenkommen zu vertreten hat (z. B. durch ungenügende Sicherung zerfrorene, zerstörte oder gestohlene Zähler).

Euro

Zählergröße Q34 bis Q316 (Qn2,5 bis Qn10)*

160,00

Zählergröße Q325 bis Q3100 (Qn15 bis Qn60)*

555,00

Zählergröße Q3250 (Qn150)*

785,00

*Die bisherige Größenbezeichnung für Wasserzähler hat sich geändert. Die Kennzeichnung Q3 (Dauerdurchfluss) ersetzt schrittweise die Angabe in Qn (Nenndurchfluss).

Eine Rechnungslegung auf Veranlassung des Kunden liegt vor, wenn der Anschlussnehmer/Kunde eine Rechnungskorrektur wünscht (z. B. bei fehlendem Zählerstand des Gießwasserzählers oder verspäteter Meldung von Schmutzwasserabsetzungen und Eigentümerwechseln).

netto

Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden

19,50

Erfolglose Anfahrt Zählerwechsel

25,00

inkl.

19 % USt.

Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden

23,20

Erfolglose Anfahrt Zählerwechsel

29,75

Preisperiode 2026/2027

netto

Grundbetrag

25,00

Tagessatz

4,21

Freigabeuntersuchung

85,00

inkl. 7 % USt.

Grundbetrag

26,75

Tagessatz

4,50

Freigabeuntersuchung

90,95

Für die Leihe eines Standrohres ist grundsätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe des Standrohres mit dem Entgelt verrechnet.

Wird das Standrohr für die zeitweilige Trinkwasserversorgung genutzt, ist eine Freigabeuntersuchung durch das Trinkwasserlabor der Leipziger Wasserwerke erforderlich. Die Freigabeuntersuchung ist entgeltpflichtig.

Die verbrauchte Menge wird abgelesen und mit dem geltenden Trinkwassermengenpreis und, soweit zutreffend, mit dem jeweils geltenden Mengenpreisen für Schmutzwassserentsorgung berechnet.

Hinweise bei Nutzung eines Standrohrs im öffentlichen Verkehrsraum:
Sofern die Nutzung des Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt, ist gegebenenfalls zusätzlich die Einholung einer Genehmigung durch die örtliche Gemeinde notwendig.

Des Weiteren ist stets die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Sowohl die Einholung notwendiger Genehmigungen, als auch die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.

Mahnung

Sperrung und Aufhebung von

Sperrungen auf Kundenwunsch

netto

Sperrung Trinkwasserhausanschluss

180,00

Aufhebung der Sperrung

180,00

Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung

Persönliche Zustellung der Sperrbriefe

Sperrung Trinkwasserhausanschluss

Aufhebung der Sperrung

67,00

Mahnung

2,30

Sperrung und Aufhebung von

Sperrungen auf Kundenwunsch

inkl. 7 % USt.

Sperrung Trinkwasserhausanschluss

192,60

Aufhebung der Sperrung

192,60

Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung

Persönliche Zustellung der Sperrbriefe

62,00

Sperrung Trinkwasserhausanschluss

62,00

Aufhebung der Sperrung

71,69

Ein Zählerwechsel/-ersatz wird kostenpflichtig, wenn der Anschlussnehemer/ Kunde die Beschädigung oder das Abhandenkommen zu vertreten hat (z. B. durch ungenügende Sicherung zerfrorene, zerstörte oder gestohlene Zähler).

Euro

Zählergröße Q34 bis Q316 (Qn2,5 bis Qn10)*

180,00

Zählergröße Q325 bis Q3100 (Qn15 bis Qn60)*

615,00

Zählergröße Q3250 (Qn150)*

860,00

*Die bisherige Größenbezeichnung für Wasserzähler hat sich geändert. Die Kennzeichnung Q3 (Dauerdurchfluss) ersetzt schrittweise die Angabe in Qn (Nenndurchfluss).

Eine Rechnungslegung auf Veranlassung des Kunden liegt vor, wenn der Anschlussnehmer/Kunde eine Rechnungskorrektur wünscht (z. B. bei fehlendem Zählerstand des Gießwasserzählers oder verspäteter Meldung von Schmutzwasserabsetzungen und Eigentümerwechseln).

netto

Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden

20,25

Erfolglose Anfahrt Zählerwechsel

27,00

inkl.

19 % USt.

Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden

24,10

Erfolglose Anfahrt Zählerwechsel

32,13

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