Sonder- und Nebenleistungen
Neben den Leipziger Wasserpreisen fallen im Geschäftsalltag Kosten für weitere Leistungen und Aufwände an.
Umsatzsteuersenkung
Wir geben unseren Kunden die Umsatzsteuersenkung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ganz selbstverständlich weiter. Die gültigen Preise entnehmen Sie bitte dem Preisblatt und der Regelung der Kostenerstattung.
Preisperiode 2018/2019
Mobile Versorgung
alle Angaben in Euro | netto | inkl. 7 % USt. |
---|---|---|
Grundbetrag | 25,00 | 26,75 |
Tagessatz für Verträge bis 300 Tage |
5,15 | 5,51 |
Tagessatz für Verträge 301. Tag |
3,68 | 3,94 |
Für die Leihe eines Standrohres ist grundsätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe des Standrohres mit dem Entgelt verrechnet.
Wird das Standrohr für die zeitweilige Trinkwasserversorgung genutzt, ist eine Freigabeuntersuchung durch das Trinkwasserlabor der Leipziger Wasserwerke erforderlich. Die Freigabeuntersuchung ist entgeltpflichtig. Sie beträgt 70 Euro/netto.
Die verbrauchte Menge wird abgelesen und mit dem geltenden Trinkwassermengenpreis gem. 1.3 und, soweit zutreffend, mit dem jeweils geltenden Mengenpreisen für Schmutzwasserentsorgung gem. 2.1.3 berechnet.
Hinweise bei Nutzung eines Standrohrs im öffentlichen Verkehrsraum:Sofern die Nutzung des Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt, ist gegebenenfalls zusätzlich die Einholung einer Genehmigung durch die örtliche Gemeinde notwendig.
Des Weiteren ist stets die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Sowohl die Einholung notwendiger Genehmigungen, als auch die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.
Mahnkosten und Sperrungen
alle Angaben in Euro | ||
---|---|---|
Mahnung | 2,30 | |
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen auf Kundenwunsch |
netto | inkl. 7 % USt. |
Sperrung Trinkwasserhausanschluss | 148,00 | 158,36 |
Aufhebung der Sperrung | 148,00 | 158,36 |
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung | ||
Persönliche Zustellung der Sperrbriefe | 46,00 | |
Sperrung Trinkwasserhausanschluss | 86,00 | |
Aufhebung der Sperrung | 46,00 | 49,22 |
Zählerwechsel
Ein Zählerwechsel/-ersatz wird kostenpflichtig, wenn der Anschlussnehmer/ Kunde die Beschädigung oder das Abhandenkommen zu vertreten hat (z. B. durch ungenügende Sicherung zerfrorene, zerstörte oder gestohlene Zähler).
alle Angaben in Euro | ||
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Zählergröße Qn2,5 (Q34) bis Qn10 (Q316)* | 135,00 | |
Zählergröße Qn15 (Q325) bis Qn60 (Q3100)* | 460,00 | |
Zählergröße Qn150 (Q3250)* | 645,00 |
*Die bisherigen Größenbezeichnung für Wasserzähler hat sich geändert. Die Kennzeichnung Qn (Nenndurchfluss) wird schrittweise durch Q3 (Dauerdurchfluss) ersetzt.
Preisperiode 2020/2021
Mobile Versorgung
alle Angaben in Euro | netto | inkl. 7 % USt. |
---|---|---|
Grundbetrag | 25,00 | 26,75 |
Tagessatz für Verträge bis 300 Tage |
5,15 | 5,51 |
Tagessatz für Verträge 301. Tag |
3,68 | 3,94 |
Freigabeuntersuchung | 70,00 | 74,90 |
Für die Leihe eines Standrohres ist grundsätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe des Standrohres mit dem Entgelt verrechnet.
Wird das Standrohr für die zeitweilige Trinkwasserversorgung genutzt, ist eine Freigabeuntersuchung durch das Trinkwasserlabor der Leipziger Wasserwerke erforderlich. Die Freigabeuntersuchung ist entgeltpflichtig. Sie beträgt 70 Euro/netto.
Die verbrauchte Menge wird abgelesen und mit dem geltenden Trinkwassermengenpreis gem. 1.3 und, soweit zutreffend, mit dem jeweils geltenden Mengenpreisen für Schmutzwassserentsorgung gem. 2.1.3 berechnet.
Hinweise bei Nutzung eines Standrohrs im öffentlichen Verkehrsraum:Sofern die Nutzung des Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt, ist gegebenenfalls zusätzlich die Einholung einer Genehmigung durch die örtliche Gemeinde notwendig.
Des Weiteren ist stets die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Sowohl die Einholung notwendiger Genehmigungen, als auch die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.
Mahnkosten und Sperrungen
alle Angaben in Euro | ||
---|---|---|
Mahnung | 2,30 | |
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen auf Kundenwunsch |
netto | inkl. 7 % USt. |
Sperrung Trinkwasserhausanschluss | 159,00 | 170,13 |
Aufhebung der Sperrung | 159,00 | 170,13 |
Sperrung und Aufhebung von Sperrungen wegen Versorgungseinstellung | ||
Persönliche Zustellung der Sperrbriefe | 50,00 | |
Sperrung Trinkwasserhausanschluss | 93,00 | |
Aufhebung der Sperrung | 49,00 | 52,43 |
Zählerwechsel
Ein Zählerwechsel/-ersatz wird kostenpflichtig, wenn der Anschlussnehemer/ Kunde die Beschädigung oder das Abhandenkommen zu vertreten hat (z. B. durch ungenügende Sicherung zerfrorene, zerstörte oder gestohlene Zähler).
alle Angaben in Euro | ||
---|---|---|
Zählergröße Q34 bis Q316 (Qn2,5 bis Qn10)* | 145,00 | |
Zählergröße Q325 bis Q3100 (Qn15 bis Qn60)* | 505,00 | |
Zählergröße Q3250 (Qn150)* | 710,00 |
*Die bisherige Größenbezeichnung für Wasserzähler hat sich geändert. Die Kennzeichnung Q3 (Dauerdurchfluss) ersetzt schrittweise die Angabe in Qn (Nenndurchfluss).
Rechnungslegung
Eine Rechnungslegung auf Veranlassung des Kunden liegt vor, wenn der Anschlussnehmer/ Kunde eine Rechnungskorrektur wünscht (z.B. bei fehlendem Zählerstand des Gießwasserzählers oder verspäteter Meldung von Schmutzwasserabsetzungen und Eigentümerwechseln).
Angabe in Euro | ||
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Rechnungslegung auf Verlangen des Kunden |
18,00 |
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