Für die Leihe eines Standrohres ist grundsätzlich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro zu hinterlegen. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe des Standrohres mit dem Entgelt verrechnet.
Wird das Standrohr für die zeitweilige Trinkwasserversorgung genutzt, ist eine Freigabeuntersuchung durch das Trinkwasserlabor der Leipziger Wasserwerke erforderlich. Die Freigabeuntersuchung ist entgeltpflichtig.
Die verbrauchte Menge wird abgelesen und mit dem geltenden Trinkwassermengenpreis und, soweit zutreffend, mit dem jeweils geltenden Mengenpreisen für Schmutzwassserentsorgung berechnet.
Hinweise bei Nutzung eines Standrohrs im öffentlichen Verkehrsraum:
Sofern die Nutzung des Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt, ist gegebenenfalls zusätzlich die Einholung einer Genehmigung durch die örtliche Gemeinde notwendig.
Des Weiteren ist stets die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Sowohl die Einholung notwendiger Genehmigungen, als auch die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.