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Planst du deinen Umzug in Leipzig oder der Region? Hier findest du alle wichtigen Informationen, um uns deinen Umzug zu melden.
Melde deine Energie möglichst 2 Wochen vor Wohnungsübernahme an. Energieverträge können nicht mehr rückwirkend angemeldet werden. Um deinen Einzug zu melden, sind folgende Schritte nötig:
Halte folgende Informationen bereit:
Über den Tarifrechner bestellst du deine Energie. Einfach deinen Jahresverbrauch und deine neue Adresse eingeben, Tarif wählen und bestellen.
Wir prüfen deinen Auftrag und senden dir deine Lieferbestätigung für die neue Adresse zu.
Teile uns deinen Zählerstand zeitnah nach der Wohnungsübernahme mit.
Wichtig zu wissen: Dein Energievertrag startet mit Schlüsselübergabe und ist unabhängig vom Mietvertragsbeginn.
Du musst deinen Energievertrag zum Datum der Wohnungsübergabe anmelden. Erledige das möglichst 2 Wochen bevor du deine Wohnung übernimmst. Am besten machst du das online gleich hier.
Notiere den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe und sende ihn danach über das Kundenportal oder Online-Formular an uns.
Damit du einen Energieliefervertrag abschließen kannst, benötigst du folgende Angaben:
Ja, du kannst dich für deine Energielieferung anmelden und den Zählerstand später nachmelden. Das geht dann einfach in deinem Kundenportal unter „Zählerstand melden“ oder das Online-Formular.
Nach dem Gesetz bist du verpflichtet, deinen Energieverbrauch vor deinem Einzug beim Energielieferanten anzumelden. Dafür kannst du einen Vertrag mit deinem Grundversorger oder einem Energielieferanten deiner Wahl abschließen.
In vielen Fällen übernimmt der Vermieter gleichzeitig die Anmeldung des neuen Mieters, wenn er den Leerstand der Wohnung beim Energielieferanten abmeldet. Frage also am besten deinen Vermieter schon vorab, ob er die Anmeldung beim Grundversorger für dich zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung übernimmt.
Möglich ist auch, dass dein Vermieter zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe einen abgeschlossenen Energievertrag von dir sehen möchte. In Leipzig sind wir der Grundversorger für deine Energie und du kannst dich hier für einen Energievertrag der Leipziger anmelden.
Es kommt auf deinen Vertrag an. Die Mitnahme ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Gern stehen wir dir dafür beratend zur Seite. Schreibe uns gerne eine E-Mail an deinvertrag.stadtwerke@l.de und teile uns darin deine aktuelle Vetragskontonummer und die Anschrift deiner neuen Adresse mit.
Wenn du deinen Umzug planst, solltest du auch an deinen Energievertrag denken. Melde deinen Energievertrag zum Termin der Wohnungsübernahme für dein neues Zuhause an, sobald du den Termin sicher hast.
Genauso wichtig ist für dich die Abmeldung deines Energievertrags vor der Wohnungsübergabe deiner alten Wohnung. Denn solange du nicht abgemeldet bist, zahlst du für deinen Vertrag. Melde deinen Umzug gleich hier.
Anmelden, geht für deinen Energievertrag nur noch in die Zukunft. So steht es im Gesetz. Näheres erfährst du hier.
Bei einem Auszug sind die folgenden Dinge zu beachten.
Kümmere dich rechtzeitig um einen Strom- oder Gastarif für deine neue Wohnung. Unsere Angebote findest du hier.
Melde deinen Energievertrag im Rahmen deiner vertraglichen Kündigungsfrist jedoch spätestens 2 Wochen vorher zum Termin der Wohnungsübergabe ab. Den Zählerstand kannst du uns nach der Wohnungsübergabe innerhalb von 2 Wochen im Kundenportal oder hier melden. Sobald wir den Zählerstand erhalten haben, erstellen wir deine Endabrechnung.
Melde deinen Energievertrag frühzeitig zum vorgesehenen Termin für die Wohnungsübergabe ab. Berücksichtige dabei deine vertragliche Kündigungsfrist zum Auszug, spätestens ist das zwei Wochen davor. Abmelden am besten gleich online: Abmeldung für Stromkunden.
Passiert das rechtzeitig, ersparst du dir zusätzliche Kosten - denn meldest du dich nicht rechtzeitig ab, zahlst du für jeden Tag einen Grundpreis für deine Energie, auch wenn du keine mehr verbrauchst.
Unter Einzug oder unter Vertrag hinzufügen im Kundenportal kannst du deine neue Adresse anmelden und auch den für dich passenden Tarif gleich auswählen.
Damit du dir später Ärger ersparst, berücksichtige deine vertragliche Kündigungsfrist und melde deinen Energievertrag rechtzeitig spätestens jedoch 2 Wochen vorher zum Tag der Wohnungsübergabe ab. Denn auch ohne Verbrauch ist ein Grundpreis für einen laufenden Vertrag zu zahlen und solange du noch nicht abgemeldet bist, läuft dein Vertrag.
Notiere den Endzählerstand bei der Wohnungsübergabe und sende ihn spätestens nach zwei Wochen hier über Zählerstandmitteilen an uns oder über das Kundenportal. Danach erhältst du die Endabrechnung. Beachte dabei, wenn wir den Zählerstand nicht rechtzeitig erhalten, wird dein Verbrauch errechnet.
In unserem Hilfebereich findest du die passenden Antworten.