Wird das Standrohr für eine zeitweilige Trinkwasserversorgung, zu der auch die Nutzung eines WC-Containers gehört, gebraucht, ist gemäß der Trinkwasserverordnung 2023 § 54 (2) Punkt 4, eine Freigabeuntersuchung notwendig.
Die Freigabeuntersuchung für den zu diesem Zweck genutzten Hydranten werden vom Betriebslabor der Leipziger Wasserwerke durchgeführt und sind entgeltpflichtig.
Um die Freigabe des entsprechenden Hydranten zeitgerecht und für den gewünschten Zweck zu ermöglichen, müssen wir mindestens 14 Tage vor der Standrohrausleihe über Zeitpunkt, Ort und Art der Nutzung informiert werden. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Hier werden die erforderlichen Informationen aufgenommen. Ohne die Freigabe des Hydranten ist das Wasser nicht als Trinkwasser zu verwenden.
Sie werden von unseren Netzmeistern vor Ort eingewiesen. Die Freigabeuntersuchung ist auch zukünftig entgeltpflichtig. Sie beträgt 85 Euro/netto und wird mit der Miete des Standrohres und dem Verbrauch abgerechnet.