Starkregen führt letztlich zu Überflutungen, die durch Wasser und Schlamm größere Schäden an jeglicher baulicher Infrastruktur hinterlassen können. Die gefährdeten Lagen können dabei völlig unterschiedliche Charakteristika aufweisen und selten handelt es sich dabei um direkte Gewässeranrainerlagen.
Potenziell besonders betroffen sind
- Grundstücke in tieferliegenden Gebieten oder Senken
- Grundstücke am Hang (wg. Sturzbächen)
- Dicht besiedelte Gebiete mit einer hohen Versiegelung
- Grundstücke in der Nähe von Bächen oder Flüssen
Moderne U-Bahnen, Unterführungen, Tiefgaragen oder für Wohn- und Geschäftsraum genutzte Kellerräume und Hangbebauungen können von Überflutung betroffen sein. Kritisch sind zudem Bebauungen in Bereichen ohne ausgeprägte Bordsteinkante, deren Fehlen das Eindringen von Wasser auf Grundstücke oder in Gebäude erleichtert. Auch tief liegende Räume in Gebäuden ohne Rückstausicherung sind potenziell gefährdet.
Tipp: Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, bspw. im Keller, gegen Rückstau zu sichern. Falls Sie Zweifel haben, ob Ihre im Keller installierten Ablaufstellen über einen ausreichenden Rückstauschutz verfügen oder ob die Grundleitungen gas- und wasserdicht sind, sollten Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage von einem fachkundigen Installateur überprüfen lassen. Mehr Informationen – auch zu Installateuren in der Nähe – finden Sie
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