Da bekannt war, dass Wasser Blei aus den Rohren aufnimmt und damit unserer Gesundheit schaden kann, stellte die DIN 2000 im Jahr 1973 die Bedenklichkeit von Bleirohren im Trinkwassernetz fest. Aus diesem Grund wurde in ganz Deutschland der Einsatz von Bleirohren eingestellt.
Grundsätzlich gilt, dass Häuser mit Baujahr
- vor 1945 häufig,
- bis 1973 möglicherweise,
- nach 1973 wahrscheinlich nicht mehr
mit bleihaltigen Wasserleitungen ausgestattet worden sind.
Die Leipziger Wasserwerke haben in den letzten Jahren alle ihr bekannten Blei-Hausanschlussleitungen ausgewechselt (Zuleitungen von der Straße bis zum Wasserzähler). Doch auf den letzten Metern vor dem Wasserhahn – zum Beispiel bei Häusern, die vor 1973 erbaut wurden – kann das Wasser noch durch alte Bleirohre fließen. Die Verantwortung dafür trägt der Hausbesitzer. Er zählt ebenfalls als Wasserversorger und ist daher verpflichtet, seinen Mietern einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.
Tipp:
Fragen Sie Ihren Hauseigentümer oder Verwalter, aus welchem Material Ihre Hausinstallation ist. Sollten noch Bleirohre eingebaut sein, so muss er diese austauschen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, muss das Gesundheitsamt einschreiten.
Die deutsche Trinkwasserverordnung schreibt für Blei im Trinkwasser einen Grenzwert von 0,010 Milligramm pro Liter vor (übrigens: eine Eintagsfliege wiegt ca. 0,031 Gramm). Dieser Wert ist nur mit einer bleifreien Versorgungsleitung zu gewährleisten. Noch vorhandene Bleirohre sollten daher schnellstmöglich ersetzt werden.