Definition des Begriffes „Störfall“: Ein Störfall ist eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes, bei der aus dem Gasbehälter oder gasführenden Anlagen, durch Ereignisse wie z.B. durch eine Leckage, austretendes Faulgas und eine sich bildende explosive Gaswolke sofort oder später ernste Gefahr hervorrufen wird.
Unter ernster Gefahr ist zu verstehen:
- Die Bedrohung der Gesundheit und des Lebens von Menschen,
- eine Schädigung der Umwelt (Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre),
- eine Schädigung von Sachgütern.
Generell gilt, dass freiwerdendes Faulgas weder giftig noch wassergefährdend ist. Faulgas ist umweltverträglich für Luft, Wasser, Grund und Boden. Es muss lediglich vermieden werden, dass sich ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet und auf eine Zündquelle stößt. Im Bereich der Faulgasanlage selbst ist hierfür durch die Sicherheitsvorkehrungen Sorge getragen. Ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch kann durch das Zusammenwirken von Sicherheitseinrichtungen und Schutzbereichen nicht außerhalb des Betriebsgeländes gelangen. Dennoch soll laut Störfallverordnung bei Beachtung aller technischen und betriebsorganisatorischen Vorsorgemaßnahmen angenommen werden, dass bei Verkettung einer Vielzahl unglücklicher Umstände eine Gasmenge freigesetzt wird, die auch außerhalb des Betriebsgeländes noch ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet. In diesem Fall ist durch entsprechende Warnung dafür Sorge zu tragen, dass auch die vorübergehend betroffenen Nachbargelände frei von Zündquellen bleiben, bis sich das Gasgemisch hinreichend verdünnt hat, so dass eine Zündung ausgeschlossen ist. Somit besteht die einzig denkbare Gefahr im Zusammenhang mit der Lagerung von Faulgas darin, dass es zu ungewollten Gasaustritten mit Brand- bzw. Explosionsfolge durch Zündung der Gaswolke kommen könnte. Dementsprechend zielen die für den Bau und Betrieb einer Faulgasanlage geltenden Sicherheitsvorschriften darauf ab, jeden Gasaustritt aus der Anlage sowie eine daraus resultierende Brand- und Explosionsgefährdung auszuschließen.