Für die mehr als 20 Kameras und Sensoren am Fahrzeug und die Computersysteme im Fahrzeug ist Level 4 eine Herausforderung: Sie müssen lernen, mit allen möglichen Situationen im Straßenverkehr „allein“ klarzukommen. Mit Regelbrechern, die bei Rot über die Kreuzung oder gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße fahren; mit Verkehrsteilnehmern, die Hindernissen ausweichen; mit Schnee, Starkregen und Nebel; mit Tieren, die die Fahrbahn kreuzen; mit Gegenständen, die unvermittelt auf die Fahrbahn fallen; mit Rettungswagen, die den Verkehrsfluss ad hoc unterbrechen. Diesen Herausforderungen stellt sich ABSOLUT.
„ABSOLUT wird die Leipziger Verkehrswende nachhaltig gestalten.“
Diesen Mut und diese Zuversicht honorieren Politik und Wirtschaft. „ABSOLUT hat einen technologischen Meilenstein erreicht, der weit über dieses Projekt hinausreicht und Deutschland beim wichtigen Zukunftsthema automatisiertes Fahren weiter voranbringen wird“, so Christian Liebich, Referent im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
ABSOLUT passt auch in die Klimaschutz-Strategie der Stadt Leipzig. „Mit seinen positiven Effekten auf die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Personennahverkehrs, die Verkehrssicherheit oder die Klimabilanz kann das Projekt einen großen Beitrag zur Umsetzung der
Mobilitätsstrategie leisten“, so Thomas Dienberg, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig.
Stichwort Verkehrssicherheit: Für den Betrieb der beiden Versuchsfahrzeuge ist im Projekt auch eine neue Leitstelle geschaffen worden, die mit der LVB-Betriebsleitstelle sowie den Mobiltelefonen der Testkunden (Handy-App) verbunden wurde. So wird das Netzwerk rund um die beiden Pilotfahrzeuge dichter. „Mit dem Entwicklungs- und Forschungsprojekt ABSOLUT ist es uns gelungen, zahlreiche Innovationspartner zu vernetzen, um für Kunden effizient Neues auf die Straße zu bringen. Dadurch wollen wir für die Menschen in Leipzig neue Angebote möglich machen und die Leipziger Verkehrswende nachhaltig gestalten“, so Ulf Middelberg, Sprecher der Geschäftsführung der Leipziger Verkehrsbetriebe.
Pflichten der Halter und Hersteller regelt der Gesetzgeber
Deutschland ist mit dem Gesetz zum automatisierten Fahren, das 2021 in Kraft getreten ist, weltweit das erste Land, das fahrerlose Kraftfahrzeuge im Regelbetrieb sowie im gesamten nationalen Geltungsbereich erlaubt. Dabei schafft das Gesetz nicht nur die Basis für die Automatisierungsfunktionen, welche lokal im Fahrzeug selbst implementiert werden, sondern ebnet auch den Weg für eine Betreuung des Fahrzeugs im Falle unvorhergesehener Situationen aus der Ferne durch die sogenannte „Technische Aufsicht“. Diese steuert und führt das Fahrzeug allerdings nicht direkt von außen, aber sie gibt dem Fahrzeug nach Bewertung der Situation anhand übertragener Kamerabilder aus der Ferne auszuführende Fahrmanöver vor. Die eigentliche Fahrzeugsteuerung erfolgt dann wieder ausschließlich durch die autonome Fahrfunktion im Fahrzeug selbst.
Autonomes Fahren soll perspektivisch für eine große Zahl von Einsatzszenarien ermöglicht, dabei aber immer örtlich auf einen festgelegten Betriebsbereich begrenzt werden.
Zu den Einsatzszenarien zählen etwa
- Shuttle-Verkehre,
- automatische Personentransportsysteme für kurze Strecken (People-Mover)
- fahrerlose Verbindungen zwischen Logistikzentren (Hub2Hub-Verkehre)
- nachfrageorientierte Verkehrsangebote im ländlichen Raum,
- Dual-Mode-Fahrzeuge wie zum Beispiel beim „Automated Valet Parking“ (Hierbei kann der Fahrer direkt vor der Haustür aussteigen und das Fahrzeug anschließend per Befehl über das Smartphone selbstständig in die Parkgarage fahren lassen.)