Unterwegs mit Kinder- und Krippenwagen
Wir haben für Sie hilfreiche Tipps für die Fahrt mit Straßenbahn und Bus zusammengestellt:
Einfacher ein- und aussteigen
Der Ein- und Ausstieg in unseren Niederflurfahrzeugen ist ohne fremde Hilfe möglich. Besonders ausgebaute Haltestellen erkennen Sie leicht am Rollstuhlfahrer-Symbol im Fahrplan.
Für einen sicheren Einstieg in unsere Bahnen mit Stufen, heben Sie bitte den Kinderwagen gemeinsam mit einer weiteren Person mit dem Griff voran in das Fahrzeug. Beim Aussteigen sollte die Person mit dem Griff des Kinderwagens zuletzt aussteigen. In eine stufenlose Bahn können Sie allein mit dem Kinderwagen ein- und aussteigen. Der Einstieg muss mit dem Kinderwagen zuerst erfolgen, beim Aussteigen gehen Sie voran.
In unseren Fahrzeugen halten wir Flächen vor, die für die Mitnahme von Kinder- und Krippenwagen vorbereitet sind. Bitte stellen Sie Ihren Kinder- und Krippenwagen längs, mit der Kopfseite in Fahrtrichtung auf und sichern ihn gegen Wegrollen durch festes Anziehen der Feststellbremse.

Sofern Sie Hilfe benötigen, können Sie in vielen Fahrzeugen über die Wechselsprechanlage direkten Kontakt zum Fahrer aufnehmen.
Außen an den Fahrzeugen und an den speziellen Abstellflächen finden Sie gesonderte Taster mit einem Rollstuhl-/Kinderwagen-Symbol, die dafür sorgen, dass Fahrzeugtüren länger für Sie geöffnet bleiben. Alle Türen verfügen außerdem über einen Einklemmschutz.

Die Mitnahme von Krippenwagen ist zugelassen, wenn:
- Kinder in dem maximal sechssitzigen Krippenwagen mit einem Rückhaltesystem
(z.B. Beckengurte) gesichert wurden,
- der Krippenwagen mindestens vier Räder hat und keines der angebauten Räder lenkbar ist
- der Krippenwagen mit einer Feststellbremse gesichert werden kann,
- die Mindestbodenfreiheit von acht Zentimetern (wegen Überfahrung der ausgeklappten Rampe) nicht unterschritten wird,
- es möglich ist, den Krippenwagen mit der Frontseite längs zur Fahrtrichtung (auf der Sondernutzungsfläche) abzustellen,
- keine zusätzlichen Mitnahmemöglichkeiten (z. B. Babyschale) am Krippenwagen angebracht wurden.
Eingeschränkte Kapazitäten und Mitnahmebedingungen
Die Mitnahme von Krippenwagen erfolgt kostenlos und nur dann, wenn es die Beförderungskapazität zulässt. Die Entscheidung, ob Krippenwagen mitgenommen werden können, trifft ausschließlich unser Fahrpersonal; ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht. Insbesondere, wenn Stellflächen belegt sind bzw. der Ein- und/oder Ausstieg der anderen Fahrgäste unzumutbar behindert wird, behalten wir uns vor, Krippenwagen nicht zu befördern.
Unzulässige Zweckentfremdung
Nicht befördert werden Kinder- und Krippenwagen, wenn sie zweckentfremdet genutzt werden, z. B. zum Transport von Sachen, Gütern oder Gepäck.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe haften für Schäden, die durch die Beförderung von Kinder- oder Krippenwagen entstehen, lediglich im Rahmen der Betriebsgefahr und behalten sich vor, den Besitzer bei Schädigung Dritter in Regress zu nehmen. Beim Mitführen von Krippenwagen, die nicht die genannten Zulassungskriterien erfüllen, ist die Haftung der Leipziger Verkehrsbetriebe für Schäden am Krippenwagen ausgeschlossen.
Informationen zum Fahrplan erhalten Sie ganz komfortabel im Internet unter www.L.de/verkehr oder über die kostenfreien Apps
easy.GO und Leipzig mobil. Den Liniennetzplan sowie die jeweiligen Fahrpläne finden Sie an unseren Haltestellen.
Sie sind gerade Eltern geworden? Dann haben für Sie und Ihr Baby ein ganz besonderes Angebot: die BabyCard der Leipziger Verkehrsbetriebe. Weitere Informationen finden Sie
hier.