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| Ursprüngliche AGB | Neue AGB (ab 1. August 2026) |
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4. Zahlweise
(…) Der Einzug des ABO-Betrags erfolgt grundsätzlich gemäß den vereinbarten Einzugsterminen. (…) |
4. Zahlweise
(…) Der Einzug des ABO-Betrags erfolgt grundsätzlich gemäß dem vereinbarten Einzugstermin zum 1. oder 10. des Monats. (…) |
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16. Rücklastschriften
(…) Die erneute Lastschrift umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem ABO-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,05 Euro für die Zahlungsaufforderung. (…) Diese beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die Bankgebühren aus den Rücklastschriften zzgl. der Bearbeitungsentgelte für die Zahlungs-aufforderungen in Höhe von jeweils 1,05 Euro. (…) |
16. Rücklastschriften
(…) Die erneute Lastschrift umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem ABO-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50 Euro für die Zahlungsaufforderung. (…) Diese beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die Bankgebühren aus den Rücklastschriften zzgl. der Bearbeitungsentgelte für die Zahlungs-aufforderungen in Höhe von jeweils 2,50 Euro. (…) |
| Ursprüngliche AGB | Neue AGB (ab 1. August 2026) |
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2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
(…) Ein Einstieg im laufenden Monat ist im Kundenportal oder durch persönliche Vorsprache in den Servicezentren möglich. Bei Vertragsabschluss im Kundenportal kann die Prüfung des Antrags in Einzelfällen bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. (…) |
2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
(…) Ein Einstieg im laufenden Monat ist im Kundenportal oder durch persönliche Vorsprache in den Servicezentren möglich. Bei Vertragsabschluss im Kundenportal kann die Prüfung des Antrags in Einzelfällen bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. Bei einem Einstieg nach dem 10. des laufenden Monats kann die Kündigung erst zum Ende des Folgemonats erfolgen und die Nutzung erfolgt somit für mindestens zwei Monate. (…) |
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10.2 Kündigung durch den Abonnenten/Kontoinhaber
Die Kündigung des DT-ABOs ist zum Ende eines jeden Monats möglich. Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. (…) |
10.2 Kündigung durch den Abonnenten/Kontoinhaber
Die Kündigung des DT-ABOs ist zum Ende eines jeden Monats möglich, sofern sie bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgt. (…) |
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13. Rücklastschriften
(…) Die erneute Lastschrift umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem DT-ABO-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,05 Euro für die Zahlungsaufforderung. (…) Diese beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die Bankgebühren aus den Rücklastschriften zzgl. der Bearbeitungsentgelte für die Zahlungsaufforderungen in Höhe von jeweils 1,05 Euro. (…) |
13. Rücklastschriften
(…) Die erneute Lastschrift umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem DT-ABO-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50 Euro für die Zahlungsaufforderung. (…) Diese beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die Bankgebühren aus den Rücklastschriften zzgl. der Bearbeitungsentgelte für die Zahlungsaufforderungen in Höhe von jeweils 2,50 Euro. (…) |
| Ursprüngliche AGB | Neue AGB (ab 1. August 2026) |
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6. Rücklastschriften
(…) Die erneute Lastschrift umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem SC-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,05 Euro für die Zahlungsaufforderung. (…) Diese beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die Bankgebühren aus den Rücklastschriften zzgl. der Bearbeitungsentgelte für die Zahlungsaufforderungen in Höhe von jeweils 1,05 Euro. (…) |
6. Rücklastschriften
(…) Die erneute Lastschrift umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem SC-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,50 Euro für die Zahlungsaufforderung. (…) Diese beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die Bankgebühren aus den Rücklastschriften zzgl. der Bearbeitungsentgelte für die Zahlungsaufforderungen in Höhe von jeweils 2,50 Euro. (…) |
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7. Änderung von Vertragsdaten
Änderungen der persönlichen Daten, wie Nachname, Anschrift, Bankverbindung sowie Änderungen aller für den Vertrag wesentlichen Umstände (insbesondere Schulortwechsel, Ende der Schulausbildung) sind den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH unverzüglich mitzuteilen. Änderungen der Bankverbindung und/oder ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat müssen den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH in Textform und mindestens 14 Tage vor dem nächsten Einzugstermin mitgeteilt werden. Andernfalls erfolgt der nächste Einzug nochmals vom bisherigen Konto. Etwaige hieraus entstehende Kosten (bspw. Rücklastschriftgebühren, Bearbeitungsentgelt) trägt der Vertragspartner und ggf. Kontoinhaber. |
7. Änderung von Vertragsdaten
Änderungen der persönlichen Daten, wie Nachname, Anschrift, Bankverbindung sowie Änderungen aller für den Vertrag wesentlichen Umstände (insbesondere Schulortwechsel, Ende der Schulausbildung) sind den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderungen der Bankverbindung ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung zu unterzeichnen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Zugang bei LVB) ein, so wird der Betrag für den Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Hieraus entstehende Kosten (z.B. Rückbuchungen/Rücklastschrift) trägt der Vertragspartner und ggf. Kontoinhaber. |
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9. Produktwechsel
(…) Der Wechsel kann nur in einem der u. g. Servicezentren erfolgen und muss bis zum 10. des Vormonats zum 1. des folgenden Monats beantragt werden. |
9. Produktwechsel
(…) Der Wechsel kann in einem der u. g. Servicezentren oder im Kundenportal erfolgen und muss bis zum 10. des Vormonats zum 1. des folgenden Monats beantragt werden. |
| Ursprüngliche AGB | Neue AGB (ab 1. August 2026) |
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1. Voraussetzungen für ein Leipziger JOB-Ticket im MDV (nachfolgend JOB-Ticket)
(…) • Der JOB-Ticket-Nutzer ist selbst Inhaber eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geführten Girokontos oder ein Dritter, der über ein solches Konto verfügt und den JOB-Ticket-Vertrag mit unterzeichnet.
(…) • Der JOB-Ticket-Nutzer bzw. Kontoinhaber (Dritter) die LVB ermächtigt, das jeweilige tarifliche Fahrgeld in zwölf Monatsbeträgen bzw. einmal jährlich sowie sonstige fällige Beträge von dem genannten Girokonto abzubuchen. Bei Minderjährigen ist der Vertrag vom gesetzlichen Vertreter mit zu unterzeichnen.
(…) • Der Arbeitgeber bestätigt die Firmenzugehörigkeit des JOB-Ticket-Nutzers entweder im Firmenkundenportal oder auf dem Bestellformular. |
1. Voraussetzungen für ein Leipziger JOB-Ticket im MDV (nachfolgend JOB-Ticket)
(…) • Der JOB-Ticket-Nutzer ist selbst Inhaber eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geführten Girokontos.
(…) • Der JOB-Ticket-Nutzer ermächtigt die LVB, das jeweilige tarifliche Fahrgeld in zwölf Monatsbeträgen sowie sonstige fällige Beträge von dem genannten Girokonto abzubuchen. Bei Minderjährigen ist der Vertrag vom gesetzlichen Vertreter mit zu unterzeichnen.
(…) • Der Arbeitgeber bestätigt die Firmenzugehörigkeit des JOB-Ticket-Nutzers im Firmenkundenportal. |
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2. Vertragsabschluss
(…) Der JOB-Ticket-Vertrag kommt durch die Bestätigung der JOB-Ticket-Bestellung sowie durch die Übergabe einer Chipkarte an den JOB-Ticket-Nutzer zwischen dem JOB-Ticket-Nutzer und der LVB zustande. Die Chipkarte bleibt Eigentum der LVB. |
2. Vertragsabschluss
(…) Der JOB-Ticket-Vertrag kommt durch die Bestätigung der JOB-Ticket-Bestellung zwischen dem JOB-Ticket-Nutzer und der LVB zustande. |
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5. Gesamtschuldnerhaftung
(…) Ist der JOB-Ticket-Nutzer nicht Inhaber des in der SEPA-Lastschrift genannten Kontos, so haften der JOB-Ticket- Nutzer bzw. Sorgeberechtigten und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltungaller Verpflichtungen aus dem JOB-Ticket-Vertrag. |
5. Gesamtschuldnerhaftung
(…) Der JOB‑Ticket‑Nutzer bzw. der Sorgeberechtigte und der Kontoinhaber sind gemeinsam als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen aus dem JOB‑Ticket‑Vertrag verantwortlich. |
| Ursprüngliche AGB | Neue AGB (ab 1. August 2026) |
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1. Voraussetzungen für den Abschluss eines Deutschlandtickets als JOB-Ticket
(…) • Der Antrag auf ein DT-JOB-Ticket erfolgt durch den Arbeitnehmer als Vertragspartner entweder über das Firmenkundenportal der LVB oder über ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Bestellformular (Formular zum Abschluss eines DT-JOB-Tickets). Das Bestellformular muss vollständig ausgefüllt, abgestempelt und unterzeichnet den LVB übermittelt werden.
(…) • Der Arbeitgeber bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses und die Firmenzugehörigkeit des DT-JOB-Ticketinhabers auf dem Bestellformular oder gibt die Bestellung im Firmenkundenportal frei. |
1. Voraussetzungen für den Abschluss eines Deutschlandtickets als JOB-Ticket
(…) • Der Antrag auf ein DT-JOB-Ticket erfolgt durch den Arbeitnehmer als Vertragspartner entweder über das Firmenkundenportal der LVB.
(…) • Der Arbeitgeber gibt die Bestellung im Firmenkundenportal frei. |
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2. Gesamtschuldnerhaftung
(…) Ist der DT-JOB-Ticketinhaber nicht Inhaber des in der SEPA-Lastschrift genannten Kontos, sondern ein Dritter, so haften der DT-JOB-Ticketinhaber und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen (insbesondere der Zahlungsverpflichtungen) aus dem Vertrag, § 421 BGB. |
2. Gesamtschuldnerhaftung
(…) Ist der DT-JOB-Ticketinhaber nicht Inhaber des in der SEPA-Lastschrift genannten Kontos so haften der DT-JOB-Ticketinhaber und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen (insbesondere der Zahlungsverpflichtungen) aus dem Vertrag, § 421 BGB. |
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3. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
(…) Der Vertragsabschluss zum DT-JOB-Ticket kommt zwischen dem Arbeitnehmer und den LVB durch die Bestätigung der Bestellung sowie durch die Übergabe einer personalisierten Chipkarte [...] bzw. die Ausgabe einer Fahrtberechtigung als Barcode in Leipzig-MOVE an den DT-JOB-Ticketinhaber zustande. Der Vertrag beginnt bei Bestelleingang bis zum 10. Eines Monats zum 1. des Folgemonats. Maßgeblich für den Bestelleingang ist der Zugang der vom Arbeitgeber geprüften Bestellung bei den LVB. Ein flexibler Vertragsbeginn während eines Monats ist ausgeschlossen.
Eine Mindestvertragslaufzeit ist nicht vereinbart. Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Anspruch auf das DT-JOB-Ticket besteht jedoch längstens für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen dem DT-JOB-Ticketinhaber und dem Arbeitgeber. Das DT-JOB-Ticket kann in Form einer Berechtigung auf Chipkarte und/oder als Barcode in LeipzigMOVE ausgegeben werden. Als Nachweis für die Nutzungsberechtigung des DTJOB-Tickets ist bei Fahrausweiskontrollen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen. |
3. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
(…) Das DT-Job-Ticket kommt durch die Bestätigung des Vertragsabschlusses zustande. Eine Mindestvertragslaufzeit ist nicht vereinbart. Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das DT-Job-Ticket beginnt zum 1. eines Kalendermonats. Das DT-Job-Ticket kann in Form einer Berechtigung auf Chipkarte und/oder als Barcode in LeipzigMOVE ausgegeben werden.
Der Anspruch auf das DT-JOB-Ticket besteht jedoch längstens für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen dem DT-JOB-Ticketinhaber und dem Arbeitgeber. Als Nachweis für die Nutzungsberechtigung des DTJOB-Tickets ist bei Fahrausweiskontrollen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen. |
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9. Kündigung
9.1 Kündigung durch den DT-JOB-Ticketinhaber/Kontoinhaber
(…) Die Kündigung des DT-JOB-Tickets ist zum Ende eines jeden Monats möglich. Die Kündigung muss bis zum 10. eines Kalendermonats über das Firmenkundenportal oder in Textform bei den LVB eingereicht werden, um zum Ende des jeweiligen Kalendermonats wirksam zu werden. |
9. Kündigung
9.1 Kündigung durch den DT-JOB-Ticketinhaber/Kontoinhaber
(…) Die Kündigung des DT-ABOs ist zum Ende eines jeden Monats möglich, sofern sie bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats über das Firmenkundenportal erfolgt. |
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11. Rücklastschriften
[..] 1,05 € |
11. Rücklastschriften
[..] neu 2,50 € |