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Nutzungsbedingungen LeipzigMOVE

Nutzungsbedingungen für die App LeipzigMOVE der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH.

Stand: 1. Juli 2025
 

Die Nutzung der App setzt voraus, dass Sie den nachfolgenden Nutzungsbedingungen zustimmen. Bitte lesen Sie sich diese deshalb sorgfältig durch.
Wir passen unsere Nutzungsbedingungen an veränderte Funktionalitäten oder geänderte Rechtslagen an. Daher empfehlen wir, die Nutzungsbedingungen in regelmäßigen Abständen zur Kenntnis zu nehmen. Sofern Ihre Einwilligung erforderlich ist oder Bestandteile der Nutzungsbedingungen Regelungen des Vertragsverhältnisses mit Ihnen enthalten, erfolgen die Änderungen nur mit Ihrer Zustimmung.

 

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen
 

§ 1 Anwendungsbereich 
 

(a) Eine Nutzung der von der LVB angebotenen mobilen Applikation, der LeipzigMOVE-App, ist ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen zulässig. Mit Beginn der Nutzung wird die Geltung der Bedingungen akzeptiert.
 

(b) Für das Herunterladen der LeipzigMOVE-App von einem App-Store gelten die Bedingungen des Betreibers des jeweiligen Stores.
 

(c) Diese Bedingungen ergänzen die jeweils gültigen Einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON und Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV.

 

App-Nutzung
 

§ 2 Leistungen
 

(a) Die LVB hält in der LeipzigMOVE-App bestimmte Informationen bereit: Nutzer können sich für eine Wegstrecke Informationen über verschiedene Mobilitätsleistungen anzeigen lassen. Die App greift dafür auf eigene sowie auf Daten von hinreichend sorgfältig ausgewählten Dritten zurück. Die LVB überprüft die konkreten Daten von Dritten allerdings nicht und übernimmt für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewährleistung. Angezeigte Informationen für Mobilitätsleistungen einschließlich Kosten können teilweise auf Schätzungen beruhen, deren Grundlagen sich laufend verändern können.
 

(b) Über die LeipzigMOVE-App stellt die LVB dem Nutzer die Möglichkeit zur Verfügung, elektronische Fahrausweise, im Folgenden Tickets genannt, der beteiligten Verkehrsunternehmen zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erwerben. Ein Anspruch besteht nicht.

 

(c) Über die LeipzigMOVE-App stellt die LVB dem Nutzer die Möglichkeit zur Verfügung, sein Deutschlandticket als digitale Fahrtberechtigung zu nutzen. Voraussetzung ist der Abschluss eines gesonderten Vertragsverhältnisses bei der LVB.

 

(d) Die LVB stellt neben dem Ticketkauf weiterhin die Nutzung der in der LeipzigMOVE-App enthaltenen, multimodalen Verkehrsangebote über die LeipzigMOVE-App zur Verfügung. Hierfür ist der Abschluss eines gesonderten Vertragsverhältnisses mit der LVB erforderlich. 

 

§ 3 Nutzungsrechte 

 

(a) Die Nutzung der in der LeipzigMOVE-App zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, welche urheberrechtlich geschützt sind, unterliegt diesen Bedingungen. Eine kommerzielle Verwendung der Informationen und Inhalte sowie Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.


(b) Die LVB räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die in der LeipzigMOVE-App überlassenen Informationen und Inhalte in dem Umfang zu nutzen, wie es dem mit der Bereitstellung der LeipzigMOVE-App von der LVB verfolgten Zweck entspricht.
 

§ 4 Pflichten des Nutzers

 

Der Nutzer darf bei Nutzung der LeipzigMOVE-App insbesondere nicht:

(a) mit seinem Nutzungsverhalten gegen die guten Sitten verstoßen;

 

(b) gewerbliche Schutz- und Urheberrechte oder sonstige Eigentumsrechte verletzen;

 

(c) Inhalte mit Malware übermitteln;

 

(d) Hyperlinks oder Inhalte eingeben, speichern oder verbreiten, zu denen er nicht befugt ist, insbesondere, wenn diese rechtswidrig sind; 

 

Nutzerkonto und Bezahlfunktion

 

§ 5 Anlage eines Nutzerkontos 

 

(a) Zum Erwerb eines Tickets und zur digitalen Nutzung des Deutschlandtickets in der LeipzigMOVE-App ist die Erstellung eines Nutzerkontos notwendig. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben ist der Nutzer verantwortlich.

 

(b) Hierfür ist die Erstellung eines L-Logins erforderlich. Mit Einloggen mit dem L-Login in der App wird ein lokales Nutzerkonto in LeipzigMOVE erzeugt.

 

§ 6 Ticketkauf 

 

(a) Es wird jeweils ein eingeschränktes Ticketsortiment als personengebundene Tickets angeboten. Die Tickets sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig.


(b) Mit der Anforderung des Tickets wird ein Angebot zum Erwerb eines solchen und mit der Bereitstellung der Fahrkarte die Annahme des Angebotes erklärt. Das angeforderte Ticket wird via Datenübertragung in der LeipzigMOVE-App bereitgestellt. Die für die Datenübertragung anfallenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweiligen Mobilfunkvertrag.


(c) Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf des Tickets bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das Ticket erst im Verkehrsmittel angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.


(d) Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden.


(e) Zu Kontrollzwecken ist das Ticket auf der betriebsbereiten LeipzigMOVE-App auf dem Smartphone während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Smartphones, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des Tickets ist der Nutzer verantwortlich. Kann der Nachweis des Tickets nicht erbracht werden (z. B. wegen leeren Akkus) wird dies als Fahren ohne gültigen Fahrausweis gewertet. Screenshots, auch von gültigen Fahrausweisen, berechtigten nicht, Beförderungsleistungen in Anspruch zu nehmen und werden als ungültiger Fahrausweis gewertet.


(f) Tickets, die über die LeipzigMOVE-App erworben wurden, können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden.


(g) Kundenvertragspartner eines Ticketkaufs über LeipzigMOVE ist die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH.


(h) Tickets, die über die LeipzigMOVE-App erworben wurden, sind grundsätzlich für den sofortigen Fahrtantritt bestimmt.

§ 7 Abrechnung und Zahlung 

 

(a) Allgemeine Zahlungsbedingungen
Die Abrechnung und Zahlung erfolgt über das durch den Nutzer ausgewählte Zahlverfahren. Der Nutzer kann mit folgenden Zahlungsmitteln bezahlen:

  • PayPal
  • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
  • Apple Pay (im Laufe des Jahres 2026)
  • Google Pay (im Laufe des Jahres 2026)
  • Klarna Pay now (sofort bezahlen)
  • SEPA-Lastschrift (bis August 2025 zur Abrechnung der Grundgebühr für LeipzigMOVE+)


(b) Auswahl der Zahlungsmittel
Die LVB behält sich vor, bestimmte Zahlungsmittel nicht anzubieten und auf andere Zahlungsmittel zu verweisen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zahlungsmittel. Die LVB hat das Recht, Kunden von der Nutzung einzelner Zahlungsmittel auszuschließen.


(c) Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt nach der Abrechnung in Echtzeit per E-Mail.

 

§ 8 Nutzung der Ausgabe von Deutschlandtickets als digitale Fahrtberechtigung 

 

(a) Bei der LVB erworbene Deutschlandtickets können in LeipzigMOVE hinzugefügt und als digitale Fahrtberechtigung genutzt werden. Die Ausgabe eines Ticketbarcodes erfolgt monatlich, dass bedeutet die Gültigkeit einer digitalen Fahrtberechtigung ist auf einen Monat beschränkt und erneuert sich automatisch.


(b) Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden.


(c) Zu Kontrollzwecken ist das Ticket auf der betriebsbereiten LeipzigMOVE-App auf dem Smartphone während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Smartphones, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des Tickets ist der Nutzer verantwortlich.

 

§ 9 Sperrung und Missbrauch 

 

(a) Bei Flexa handelt es sich um einen Pilotbetrieb zusätzlich zum bestehenden öffentlichen Personennahverkehr – mit technischen und organisatorischen Einschränkungen ist zu rechnen. Schadenersatzansprüche, die aus Mängeln resultieren, die dem Pilotcharakter von Flexa geschuldet sind, sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


(b) Verhaltenspflichten und Kindersicherung
Der Nutzer hat folgende Verhaltenspflichten:
•  Anschnall- und Sitzpflicht
•  Mitnahme von Kindern nur auf geeigneten und zugelassenen Kindersitzen
•  Kinder dürfen während der Fahrt nicht im Kinderwagen verbleiben
Für die Mitnahme von Kindern führt jedes Flexa-Fahrzeug in der Regel einen kombinierten Baby-/Kindersitz der Gruppe 0+/1 (von 0 bis ca. 4 Jahren, bis 18 kg Körpergewicht) und Sitzerhöhungen der Gruppe 2/3 (ab ca. 3 Jahren, ab 15 kg Körpergewicht) mit. Werden diese benötigt, ist dies bei der Buchung mit anzugeben. Die ordnungsgemäße Sicherung von Babys/Kleinkindern im kombinierten Baby-/Kindersitz der Gruppe 0+/1 obliegt den Erziehungsberechtigten. Sollte die Anzahl der verfügbaren und für die Alters- bzw. Gewichtsklasse geeigneten Kindersitze nicht ausreichen, erlaubt der Gesetzgeber in § 21 Abs. 1a Ziff. 3 lit b) der StVO ausnahmsweise auch eine Beförderung ohne geeignete Kindersitze. Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, ob sie für diesen Fall einen eigenen Kindersitz für ihr Kind mitbringen.


(c) Beförderung von Gegenständen und Tieren 
Aufgrund des in diesem Pilotbetrieb eingesetzten Fahrzeugtyps besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf die Beförderung von Gegenständen und Tieren. Die Beförderung folgender Gegenstände und Tiere kann umgesetzt werden, sofern ein Verstauen im Kofferraum möglich ist, kein weiterer Sitzplatz in Anspruch genommen wird und der Aufenthalt an einem Haltepunkt nicht über das übliche Maß verlängert wird: 
•  Handgepäck (z. B. Rucksack, Umhänge-, Hand- oder Einkaufstasche)
•  Kinderwagen (ohne Kind, zusammenklappbar)
•  Rollator (zusammenklappbar)
•  Rollstuhl (ohne Person darin, zusammenklappbar)
•  Kleintier in geeigneter Transportbox
Die Beförderung erfolgt unentgeltlich. Die letztliche Entscheidung über die Mitnahme von Gegenständen und Tieren obliegt dem Fahrpersonal am Abholpunkt.
Ausdrücklich nicht möglich ist die Mitnahme von Fahrrädern, Elektrorollstühlen, Tieren außerhalb eines geeigneten Behältnisses sowie Gegenständen und Tieren ohne dazugehörige Person.


(d) Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl
Die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl ist möglich. Dies ist bei der Buchung anzugeben, das Flexa-System wählt dann ein dafür geeignetes Fahrzeug aus. Die Beförderung mehrerer Personen im Rollstuhl im selben Fahrzeug ist nicht möglich. Die maximale Zahl weiterer Fahrgäste ohne Rollstuhl im selben Fahrzeug beträgt 2.

Es gelten die folgenden Maximalwerte für die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl:
•  Leerabmessungen: maximal 120 x 70 cm (L x B)
•  Größe (einschließlich Insasse): maximal 125 x 80 x 130 cm (L x B x H)
•  Gewicht (einschließlich Insasse): maximal 250 kg


(e) Gültigkeit von Fahrausweisen
Es gelten alle Fahrausweise, die auch in einem Linienbus des öffentlichen Personennahverkehrs im selben Bediengebiet gelten. Eine Ausnahme stellen Kurzstrecken-Fahrausweise dar. Diese sind bei Flexa bis auf Weiteres nicht gültig.


(f) Buchung
Jede Fahrt mit Flexa muss vorher über die bekannt gemachten Wege gebucht werden (mittels App oder telefonisch). Ein Zustieg bei Flexa ohne Buchung ist nicht möglich – auch dann nicht, wenn bei Fahrtbeginn die nötige Anzahl von Plätzen frei ist und die Fahrgäste an das bekannte Ziel eines anderen Fahrgastes fahren wollen.


(g) Halteorte
Flexa ist an die ausgewiesenen Haltestellen oder virtuellen Haltepunkte gebunden. Die entsprechenden Haltemöglichkeiten für den Ein- und Ausstieg sind bei der Buchung entsprechend auszuwählen oder werden vom System vorgegeben. Grundsätzlich kann jede beliebige Start- und Zieladresse bei der Buchung angegeben werden, wobei das System den nächstgelegenen vordefinierten Haltepunkt aussucht, welcher entfernt liegen kann. Der Fahrgast ist verpflichtet, sich bei der Buchung über seinen konkreten Abholpunkt zu informieren.

Ein Halt abseits des vom System vorgegebenen Haltepunktes ist nicht vorgesehen. Unangetastet bleibt, dass ein rechtlich zulässiges und gefahrloses Halten sowie Ein- und Aussteigen zum konkreten Zeitpunkt vor Ort möglich sein muss. Die Entscheidung darüber trifft das Fahrpersonal.


(h) Verweis auf den Linienverkehr
Flexa ist als Angebot konzipiert, das sich nahtlos in das bestehende ÖPNV-Angebot integriert. Dies sieht vor, dass Parallelverkehr mit dem bestehenden Linienangebot durch das System vermieden wird. Das heißt, dass das System bei einer Buchungsanfrage regulär nicht immer zu einem Fahrtangebot mit einem Flexa-Fahrzeug führt, sondern auch auf den bestehenden Linienverkehr verweisen kann, sofern dieser räumlich und zeitlich vergleichbar ist. Weiterhin verweist das System im Falle von Kapazitätsengpässen stets auf den bestehenden Linienverkehr. Maßgeblich ist dabei das Ergebnis des Fahrplanauskunftssystems LeipzigMOVE für die jeweilige vom Nutzer eingegebene Start-/Zielverbindung.


(i) Abfahrtszeiten
Der Fahrgast ist verpflichtet, rechtzeitig am bei der Buchung vereinbarten Haltepunkt am Straßenrand bereitzustehen und sich beim Nähern des Flexa-Fahrzeuges bemerkbar zu machen. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, nach Ablauf der vereinbarten Abfahrtszeit auf verspätete Fahrgäste zu warten. Dies gilt auch, falls die verspätete Ankunft des Fahrgastes in der Verspätung eines Linienverkehrsmittels begründet liegt.

Um den Zeitplan halten zu können und die Verzögerungen für andere Fahrgäste zu minimieren, ist es weiterhin nicht möglich, dass das Fahrpersonal am angegebenen Startpunkt nach dem Fahrgast sucht oder dem Fahrgast auf dem Weg zum Startpunkt beim Laufen oder Gepäcktragen hilft.


(j) Vorzeitiger Ausstieg
Ein Fahrgast kann beim Fahrpersonal verlangen, dass er bereits vor dem Erreichen des gebuchten Ziels das Fahrzeug auf der ursprünglichen Route verlassen kann. Dabei muss gewährleistet sein, dass das Halten und der Ausstieg gefahrlos möglich sind. Die Entscheidung darüber trifft das Fahrpersonal. Ein Ausstieg abseits der vom System geplanten Route ist nicht möglich.


(k) Stornierung
Wenn ein Fahrgast seine gebuchte Fahrt nicht in Anspruch nehmen kann oder will, muss er die Fahrt möglichst frühzeitig stornieren, um unnötige Fahrten oder Umwege für andere Fahrgäste zu vermeiden.

 

§ 10 Nutzung von Check-in/Check-out

 

(a) Im MDV können elektronische Fahrtberechtigungen mittels smartphonebasierter Check-in/Check-out-System oder Check-in/Be-out-System erworben werden. Diese werden im Folgenden zusammenfassend als Check-in/Check-out bezeichnet.


(b) Der Beginn einer Fahrt wird mit dem durch den Kunden initiierten Check-in bestimmt. Das Ende einer Fahrt wird durch den Kunden initiierten Check-out bzw. durch die App automatisch initiierten Be-out bestimmt. Damit ist auch die Dauer der jeweiligen Fahrt definiert. Fahrtberechtigungen sind sofort ab Check-in gültig. 


(c) Voraussetzung für die Nutzung ist eine Registrierung für den L-Login der LVB, die Angabe einer gültigen Bankverbindung sowie die aktuelle Version der LeipzigMOVE-App.

 
(d) Für die Nutzung von Check-in/Check-out müssen folgende Berechtigungen erteilt werden:
•  Standortermittlung
•  Körperliche Aktivität/Bewegungsdaten


(e) Der Check-in muss vor dem Betreten des Fahrzeugs erfolgt sein. Die Starthaltestelle wird basierend auf den Standortdaten automatisiert ermittelt. Der Kunde ist verpflichtet die Richtigkeit der Starthaltestelle zu überprüfen. Umstiege und Fahrtunterbrechungen haben keinen Einfluss auf die Fahrt. Verlässt der Fahrgast an der Zielhaltestelle das Fahrzeug, so muss unmittelbar der Check-out durch den Fahrgast vorgenommen werden.


(f) Die Fahrtberechtigung wird nur elektronisch und personalisiert über LeipzigMOVE ausgegeben und gilt zum sofortigen Fahrtantritt. Fahrtberechtigt ist nur die Person, auf welche die Personalisierung im Rahmen des Check-in-Vorgangs festgelegt wurde. Eine Übertragbarkeit ist ausgeschlossen. 


(g) Mit dem Check-out/Be-out wird die erteilte Fahrtberechtigung systemseitig entzogen. Mit dem Beginn einer neuen Fahrt wird eine neue Fahrtberechtigung ausgestellt. Ab der zweiten Fahrt innerhalb von 24h werden diese in die Bestpreisberechnung einbezogen.


(h) Die Ortungsdienste des Mobiltelefons müssen ab dem Check-in-Vorgang und mindestens bis zum Abschluss des Check-out-Vorgangs aktiviert bleiben.


(i) Check-in/Check-out-Systeme sind Vertriebsverfahren, bei dem der Fahrpreis erst im Nachgang der durchgeführten Fahrt automatisch ermittelt wird. Als preisbildend für die Abrechnung gilt die zuletzt angefahrene Haltestelle, die systemseitig erfasst wurde. Zur Fahrpreisermittlung wird für die erfassten Fahrten aus dem in Punkt (j) genannten Tarifsortiment das jeweils günstigste Tarifangebot ermittelt. Werden innerhalb von 24 Stunden nach Beginn der ersten Fahrt weitere Fahrten unternommen, so wird geprüft, ob diese Fahrten durch
•  das bisher ermittelte Tarifprodukt,
•  eine Kombination von Einzelfahrkarten (MOVE+) /Einzelfahrkarten Kurzstrecke (MOVE+),
•  eine 24-Stunden-Karte, dessen örtliche Gültigkeit die getätigten Fahrten beinhaltet oder
•  eine Kombination aus 24-Stunden-Karte und Einzelfahrkarten sowie Einzelfahrkarten Kurzstrecke
günstiger tarifiert werden können. Die günstigste Kombination aus dem oben genannten Sortiment wird dem Nutzer in Rechnung gestellt. Für die Fahrpreisermittlung werden nur Fahrten berücksichtigt, die über Check-in/Check-out getätigt wurden.


(j) Für die Fahrpreisberechnung werden folgende MDV-Tarifangebote berücksichtigt:
•  Einzelfahrkarte Kurzstrecke 
•  Einzelfahrkarte (Erwachsener/Kind)
•  24-Stunden-Karte (1 Person)
•  24-Stunden-Karte plus in der Tarifzone 110 (1 Person)


Wenn Sie einen MOVE+-Kundenvertrag besitzen, gelten abweichend diese Produkte:
•  Einzelfahrkarte Kurzstrecke MOVE+ (statt Einzelfahrkarte Kurzstrecke)
•  Einzelfahrkarte MOVE+ (statt Einzelfahrkarte)


(k) Der Kunde kann innerhalb von 20 Tagen nach Beginn der Reise den Kundendienst kontaktieren, um falsch erfasste oder tarifierte Fahrten zu ändern oder stornieren zu lassen. Wenn der Kundendienst feststellen kann, dass ihm ohne eigenes Verschulden ein falscher Fahrpreis berechnet wurde, wird eine neue Preisberechnung durchgeführt. Ist die Beanstandung berechtigt, wird der Differenzbetrag erstattet.
Kundendienstanfragen können folgendermaßen eingereicht werden: 
E-Mail: verkehrsbetriebe@l.de
oder über die Hilfe-Optionen in der LeipzigMOVE-App. 


(l) Mitnahmen weiterer Personen, von Kindern, Tieren oder Gegenständen ist über Check-in/Check-out noch nicht möglich.


(m) Der Kunde kann keinerlei Anspruch auf die Nutzung der Funktionalität geltend machen. Zudem erfolgt die Nutzung der Funktionalität auf eigene Gefahr des Kunden. Die Kunden sind in der Verantwortung, ihr Smartphone gegen jeglichen unerlaubten Zugriff zu schützen.


(n) Für Fahrten die aus dem MDV Gebiet herausführen, ist ab der letzten Haltestelle im MDV-Gebiet eine Fahrtberechtigung auf andere Weise zu erwerben. 


(o) Fahrten in On-Demand-Verkehren in Leipzig (Flexa) und Halle (movemix_shuttle) sowie Fahrten in flexiblen Bedienformen, die ohne Fahrplan verkehren (z. B. Rufbus Flex) sind bei Check-in/Check-out-Fahrten ausgeschlossen.
 

§ 11 Sperrung und Missbrauch


(a) Stellen die LVB einen Missbrauch fest oder haben einen entsprechend begründeten Verdacht, wird die Nutzung des Ticketkaufs über die LeipzigMOVE-App für den Nutzer unverzüglich gesperrt.


(b) Stellt der Nutzer eine missbräuchliche Nutzung seines Nutzerkontos fest, so ist er verpflichtet umgehend erforderliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen (bspw. Passwortänderung) und die LVB über den Vorfall zu informieren. Gleiches gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Smartphones bzw. der entsprechenden SIM-Karte. Bis zum Eingang der Meldung bei der LVB haftet der Nutzer für die bis dahin durch die Nutzung des LeipzigMOVE-Nutzerkontos entstandenen Schäden.


(c) Wenn ein Flexa-Nutzer mehrfach und trotz Aufforderung zur Unterlassung durch ein missbräuchliches Buchungsverhalten auffällt, kann das Nutzerkonto fristlos gesperrt und eine Neunanmeldung unterbunden werden. Für die Telefonbestellung, für die keine vorherige Registrierung erforderlich ist, kann der betroffene Nutzer von der Buchung ausgeschlossen werden. Ein missbräuchliches Buchungsverhalten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: 
•  Nichtantritt einer Fahrt ohne vorherige Stornierung
•  Stornierung von Fahrten mehr als 60 Sekunden nach der Buchung in übermäßiger Zahl und Frequenz
•  Buchung von nicht in Anspruch genommenen Sitzplätzen


§ 12 Ende der Nutzung / Kündigung


Das Nutzerkonto kann jederzeit durch den Nutzer bei der LVB zur Löschung angemeldet werden. Hierzu kann der Nutzer den entsprechenden Button in der App nutzen oder-eine Löschaufforderung an verkehrsbetriebe@l.de senden. Die Löschung erfolgt nach Begleichen aller Forderungen und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die Löschung des Nutzerkontos beendet nicht eventuell darüber hinaus bestehende gesonderte Vertragsverhältnisse zwischen Nutzer und LVB.
 

Weiteres


§ 13 Verfügbarkeit und Gewährleistung


(a) Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale, Funktionalität oder technische Unterstützung für die LeipzigMOVE-App, das Nutzerkonto oder den Ticketkauf. Die LVB behält sich vor, die LeipzigMOVE-App jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen.


(b) Die LVB gewährleistet, dass die LeipzigMOVE-App zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung dem vertragsgemäßen Zustand entspricht und ihrer Nutzung durch den Nutzer im vertraglich vereinbarten Umfang im Land des Ersterwerbs der LeipzigMOVE-App keine Rechte Dritter entgegenstehen. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der LeipzigMOVE-App gilt dies nur, wenn der Nutzer nachweist, dass sich die LeipzigMOVE-App im Zeitpunkt der Bereitstellung nicht in vertragsgemäßem Zustand befunden hat.


(c) Die LVB informiert in den jeweiligen App-Stores über Aktualisierungen der App und stellt diese dort zum Abruf bereit. Dem Nutzer steht es frei, die jeweilige Aktualisierung herunterzuladen und zu installieren. Installiert der Nutzer die durch die LVB bereitgestellten Aktualisierungen nicht, haftet die LVB nicht für Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand der LeipzigMOVE-App, die auf das Fehlen der entsprechenden Aktualisierung zurückzuführen ist.


§ 14 Datenschutz


Einzelheiten zum Datenschutz können den Datenschutzhinweisen auf https://www.l.de/datenschutz/verkehrsbetriebe/leipzig-move/ entnommen werden.


§ 15 Haftung


(a) Alle Informationen und Inhalte der LeipzigMOVE-App sind mit großer Sorgfalt erstellt worden. Dennoch ist nicht in jedem Fall auszuschließen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte veraltet, unvollständig oder fehlerhaft sind. Die Haftung der LVB für Sach- und Rechtsmängel der in der LeipzigMOVE-App überlassenen Informationen und Inhalte ist ausgeschlossen.


(b) Es obliegt ausschließlich dem Nutzer, sein Endgerät in einem Zustand zu halten, welcher die Nutzung der Dienste erlaubt. Die LVB haftet nicht für Schäden, wenn der Nutzer sein Endgerät nicht in einem funktionsfähigen Zustand gehalten hat oder der Nutzer nicht für eine ausreichende Versorgung mit Strom seines Endgeräts gesorgt hat (beispielsweise wegen eines leeren oder schwachen Akkus).


(c) Die LVB haftet nicht, wenn der Nutzer die Dienste missbräuchlich nutzt oder die missbräuchliche Nutzung durch Dritte schuldhaft ermöglicht hat.


(d) Im Übrigen ist eine Haftung, soweit nicht nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird, ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.


(e) Die LeipzigMOVE-App kann Hyperlinks auf Webseiten Dritter enthalten. Die LVB übernimmt für die Inhalte dieser Webseiten weder eine Verantwortung noch macht sie sich diese Webseiten und ihre Inhalte zu eigen, da LVB die verlinkten Informationen nicht kontrolliert und für die dort bereit gehaltenen Inhalte und Informationen auch nicht verantwortlich ist. Deren Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers.


§ 16 Sonstige Bestimmungen


(a) Die LVB ist berechtigt, aufgrund von Änderungen am Produkt oder gesetzlicher Anforderungen, diese Bedingungen jederzeit anzupassen. Jede Änderung wird dem Nutzer in der LeipzigMOVE-App kommuniziert. Sie gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn dieser nach Mitteilung der Änderung die LeipzigMOVE-App weiterhin nutzt. Eine Ablehnung führt zum Nutzungsausschluss.


(b) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und soweit zulässig, wird Leipzig als Gerichtsstand vereinbart.


(c) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
 

 

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