Mobilität für Menschen mit Behinderung

Wir möchten, dass alle Menschen den ÖPNV gut nutzen können. Daher ist es unser erklärtes Ziel, immer mehr Fahrzeuge und Haltestellen barrierefrei anzubieten. Darüber hinaus können mobilitätseingeschränkte Personen im gesamten Bus- und Straßenbahnnetz der Leipziger Verkehrsbetriebe kostenlos fahren.

Schwerbehinderte Menschen haben nach § 248 Absatz 1 Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX) das Recht auf eine unentgeltliche Beförderung, wenn du Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den folgenden Merkzeichen bist:

G = Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
Gl = Gehörlos
Bl = Blind
H = Hilflos

Das Beiblatt mit Wertmarke berechtigt den Inhaber zur kostenlosen Nutzung aller Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse, S-Bahnen und Nahverkehrszüge (jeweils 2. Klasse) im Mitteldeutschen Verkehrsverbund. Deutschlandweit können zudem Nahverkehrszüge unentgeltlich genutzt werden. Das Beiblatt mit Wertmarke muss separat beim zuständigen Versorgungsträger (Stadt Leipzig: Sozialamt) beantragt werden.

 

Unser Tipp

Begleiter von schwerbehinderten Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht (Merkzeichen "B" und die Anmerkung "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen"). Alternativ oder zusätzlich zu einer Begleitperson kann in diesem Fall auch ein Blinden- oder Behindertenführhund unentgeltlich mitgenommen werden.

 

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