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Fahrgasterhebung in Straßenbahnen und Bussen

Montag, 23. Februar 2026

Seit dieser Woche und bis 15. März führen die Verkehrsbetriebe wieder eine Fahrgasterhebung durch. Damit möchten wir den Anteil schwerbehinderter Fahrgäste bei uns ermitteln. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Bei den stichprobenartigen Erhebungen auf allen Linien werden sich die Mitarbeiter dir gegenüber ausweisen. Sie sind damit berechtigt, deinen Fahrausweis anzusehen. Vielen Dank für dein Verständnis und deine Unterstützung. 

Basis für Ausgleichszahlungen

Warum machen wir das? Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind in unserem gesamten Straßenbahn- und Busnetz unentgeltlich unterwegs. Das gilt übrigens auch für eine Begleitperson sowie für Blindenführhunde. Voraussetzung ist ein Vermerk (Wertmarke) im Schwerbehindertenausweis. Dafür bekommen Verkehrsunternehmen Ausgleichszahlungen vom Staat. Die Höhe der Zahlungen ist abhängig davon, wie viele schwerbehinderte Menschen das Angebot tatsächlich nutzen. Wir bitten dich, die Zählungen zu unterstützen, um zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen.

Die Erhebungsperioden sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit die Ergebnisse der einzelnen Verkehrsunternehmen vergleichbar sind: Sie finden regelmäßig alle zwei Jahre und jeweils in mehreren Zeiträumen statt – drei weitere Termine folgen im Laufe dieses Jahres.

Angebote

Für uns als Verkehrsbetriebe ist es wichtig, schwerbehinderten Menschen einen möglichst barrierefreien Zugang zu den Straßenbahnen und Bussen zu ermöglichen. Dafür investieren wir jedes Jahr in unser Liniennetz und machen Angebote zur Unterstützung. Hier kannst du dich informieren.