Unterwegs mit Kinder- und Krippenwagen

Wir haben für dich hilfreiche Tipps für die Fahrt mit Straßenbahn und Bus zusammengestellt:

Der Ein- und Ausstieg in unseren Niederflurfahrzeugen ist ohne fremde Hilfe möglich. Besonders ausgebaute Haltestellen erkennst du leicht am Rollstuhlfahrer-Symbol im Fahrplan. Für einen sicheren Einstieg in unsere Bahnen mit Stufen, hebst du bitte den Kinderwagen gemeinsam mit einer weiteren Person mit dem Griff voran in das Fahrzeug. Beim Aussteigen sollte die Person mit dem Griff des Kinderwagens zuletzt aussteigen. In eine stufenlose Bahn kannst du allein mit dem Kinderwagen ein- und aussteigen. Der Einstieg muss mit dem Kinderwagen zuerst erfolgen, beim Aussteigen gehst du voran.

In unseren Fahrzeugen halten wir Flächen vor, die für die Mitnahme von Kinder- und Krippenwagen vorbereitet sind. Bitte stelle deine Kinder- und Krippenwagen längs, mit der Kopfseite in Fahrtrichtung auf und sichere ihn gegen Wegrollen durch festes Anziehen der Feststellbremse.

Eine Mutter mit ihrem Kinderwagen in der Straßenbahn

Sofern du Hilfe benötigst, kannst du in vielen Fahrzeugen über die Wechselsprechanlage direkten Kontakt zum Fahrer aufnehmen.

Gegensprechanlage in einer Straßenbahn

Außen an den Fahrzeugen und an den speziellen Abstellflächen findest du gesonderte Taster mit einem Rollstuhl-/Kinderwagen-Symbol, die dafür sorgen, dass Fahrzeugtüren länger für dich geöffnet bleiben. Alle Türen verfügen außerdem über einen Einklemmschutz.

Wenn du diesen Tasten betätigst berücksichtigt unser Fahrpersonal deinen individuellen Ein- und Ausstieg
  • Kinder in dem maximal sechssitzigen Krippenwagen mit einem Rückhaltesystem (z.B. Beckengurte) gesichert wurden,
  • der Krippenwagen mindestens vier Räder hat und keines der angebauten Räder lenkbar ist
  • der Krippenwagen mit einer Feststellbremse gesichert werden kann,
  • die Mindestbodenfreiheit von acht Zentimetern (wegen Überfahrung der ausgeklappten Rampe) nicht unterschritten wird,
  • es möglich ist, den Krippenwagen mit der Frontseite längs zur Fahrtrichtung (auf der Sondernutzungsfläche) abzustellen,
  • keine zusätzlichen Mitnahmemöglichkeiten (z. B. Babyschale) am Krippenwagen angebracht wurden.

Die Mitnahme von Krippenwagen erfolgt kostenlos und nur dann, wenn es die Beförderungskapazität zulässt. Die Entscheidung, ob Krippenwagen mitgenommen werden können, trifft ausschließlich unser Fahrpersonal; ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht. Insbesondere, wenn Stellflächen belegt sind bzw. der Ein- und/oder Ausstieg der anderen Fahrgäste unzumutbar behindert wird, behalten wir uns vor, Krippenwagen nicht zu befördern.

Nicht befördert werden Kinder- und Krippenwagen, wenn sie zweckentfremdet genutzt werden, z. B. zum Transport von Sachen, Gütern oder Gepäck.

Die Leipziger Verkehrsbetriebe haften für Schäden, die durch die Beförderung von Kinder- oder Krippenwagen entstehen, lediglich im Rahmen der Betriebsgefahr und behalten sich vor, den Besitzer bei Schädigung Dritter in Regress zu nehmen. Beim Mitführen von Krippenwagen, die nicht die genannten Zulassungskriterien erfüllen, ist die Haftung der Leipziger Verkehrsbetriebe für Schäden am Krippenwagen ausgeschlossen.

Informationen zum Fahrplan, Liniennetz, Haltestellenaushänge und Netzpläne erhältst du ganz komfortabel im Internet unter www.L.de/fahrplan.

Ihr seid gerade Eltern geworden? Dann haben für dich und dein Baby ein ganz besonderes Angebot: die BabyCard der Leipziger Verkehrsbetriebe. Ausführliche Informationen findest du hier.

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