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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle im Rahmen des Produkts LeipzigMOVE oder LeipzigMOVE+ über die LeipzigMOVE App (Applikation) gebuchten Mobilitätsleistungen gemäß Anlage 1.1 bis 1.6 durch einen Vertragspartner (im Folgenden Nutzer genannt).
Gültig ab 01. August 2025
§ 1 Voraussetzung des Vertrages
Voraussetzung für den Abschluss des Vertrags ist, dass der Nutzer
§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zwischen dem Nutzer und den LVB durch eine Registrierung mit einem vollständigen Profil, Erfüllung der Voraussetzungen nach § 1 und Zustimmung des Nutzers zu diesen AGB sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise zustande (https://www.l.de/datenschutz/verkehrsbetriebe/leipzigmove/).
§ 3 Vertragsdauer und Mindestvertragslaufzeit
Der Vertrag ist unbefristet. Bei Vertragsschluss zu LeipzigMOVE+ beträgt die Mindestvertragslaufzeit einen Monat ab Vertragsbeginn. Bei flexiblem Einstieg (Vertragsabschluss § 2 unterhalb des Monats) beginnt die Vertragslaufzeit am 1. Kalendertag des Folgemonats.
§ 4 Vertragsgegenstand
Der Nutzer kann Leistungen gem. der Anlagen 1.1 bis 1.6 in Anspruch nehmen, wofür die Nutzungsentgelte (Anlage 2) und Tarife (https://leipzig-move.de/partner) anfallen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit aller Leistungen. Bei Vertragsabschluss zu LeipzigMOVE+ kann der Nutzer für eine monatliche Grundgebühr (https://leipzig-move.de/partner) zusätzlich rabattierte Tickets entsprechend Anlage 1.1 erwerben.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Allgemeine Zahlungsbedingungen
a) Der Nutzer kann über die App Leipzig MOVE erbrachte Leistungen mit folgenden Zahlungsmitteln bezahlen:
2. Auswahl der Zahlungsmittel
Die LVB behält sich vor, bestimmte Zahlungsmittel nicht anzubieten und auf andere Zahlungsmittel zu verweisen. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zahlungsmittel. Die LVB hat das Recht, Kunden von der Nutzung einzelner Zahlungsmittel auszuschließen.
3. Warenkorbreservierung
a) Für Leistungen, deren Endpreis zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht feststeht, erfolgt eine vorläufige Warenkorbreservierung auf dem hinterlegten bzw. vorher ausgewählten Zahlungsmittel. Diese Reservierung ist für einen begrenzten Zeitraum gültig und wird anschließend wieder freigegeben. Sobald der endgültige Preis für die gebuchten Leistungen feststeht, wird das bei Zahlungsabwicklung ausgewählte Zahlungsmittel automatisch mit diesem Betrag belastet. Sollte die Abbuchung des endgültigen Preises aus Gründen, die die LVB nicht zu vertreten hat, nicht erfolgreich sein, behält sich die LVB das Recht vor, das Nutzerkonto bis zur Begleichung der Entgeltforderung zu sperren.
b) Folgende Reservierungsbeträge erfolgen pro Buchung auf dem Zahlungsmittel des Nutzers:
c) Die Warenkorbreservierungen werden nach Abschluss des Buchungsvorgangs oder bei endgültiger Preisfestsetzung mit dem tatsächlichen Endpreis verrechnet oder freigegeben, sofern der endgültige Betrag bereits erfolgreich abgebucht wurde.
4. Zahlung per PayPal
Bei der Auswahl der Zahlungsart PayPal wird ein gültiges PayPal-Konto benötigt, welches unter www.paypal.com eröffnet werden kann. Bei Auswahl des Zahlungsmittels PayPal, müssen am Ende des Bestellablaufs E-Mail-Adresse und Passwort des Nutzers in die dargestellte PayPal-Eingabemaske eingegeben werden. Der im Rahmen der Bestellung anfallende Zahlungsbetrag wird innerhalb weniger Minuten nach Abschluss des Buchungsvorgangs oder nach endgültiger Preisfestsetzung belastet. Bei Auswahl des Zahlungsmittels PayPal gelten die „PayPal Nutzungsbedingungen“ der PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A., welche unter www.paypal.com abrufbar sind.
5. Zahlung per Kreditkarte
Es werden Visa sowie Eurocard/Mastercard zur Zahlung akzeptiert. Bei Zahlung per Kreditkarte wird der Kaufpreis zum Zeitpunkt der Bestellung oder bei endgültiger Preisfestsetzung sofort auf der Kreditkarte belastet. Die Kreditkartendaten werden nicht von der LVB gespeichert, sondern direkt vom Zahlungsdienstleister erhoben und verarbeitet. Der Zahlungsdienstleister unterstützt den international anerkannten Sicherheitsstandard 3D Secure (Verified by Visa und MasterCard SecureCode). Durch die zusätzliche Authentifizierung werden die Kreditkarteninhaberdaten des Nutzers geschützt. Nach der Eingabe der Kreditkartendaten wird der Nutzer automatisch zu seiner Bank weitergeleitet, um die Zahlung freizugeben. Für weitere Informationen rund um 3D Secure oder um den Service zu aktivieren, muss der Nutzer seine Bank kontaktieren.
6. Zahlung per Apple Pay
Apple Pay ist als Zahlungsmethode auf iOS-Geräten verfügbar. Zur Zahlung ist eine Debit- oder Kreditkarte notwendig, welche bei Apple Pay (Wallet) hinterlegt werden kann. Nachdem im Apple Wallet einmalig die Kontoinformationen hinterlegt wurden, kann im Checkout-Prozess von LeipzigMOVE Apple Pay als Zahlungsmittel ausgewählt werden. Im Anschluss erfolgt die Bestätigung der Bezahlung via Face ID oder Touch ID, bevor der Nutzer in die App LeipzigMOVE zurückkehrt.
7. Zahlung per Google Pay
Google Pay ist als Zahlungsmethoden auf Android-Geräten verfügbar. Zur Zahlung ist eine Debit-, Kreditkarte oder ein PayPal-Konto notwendig, welche im Google Wallet hinterlegt werden können. Nachdem im Google Wallet einmalig die Kontoinformationen hinterlegt wurden, kann im Checkout-Prozess von LeipzigMOVE Google Pay als Zahlungsmittel ausgewählt werden.
8. Zahlung per Klarna
In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, wird Klarna „Pay now“ (sofort bezahlen) als Zahlungsoption angeboten. Die Zahlung erfolgt an Klarna. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung dieser Zahlungsart eine positive Bonitätsprüfung voraussetzt. Klarna prüft und bewertet die Datenangaben des Nutzers und pflegt bei berechtigtem Interesse und Anlass einen Datenaustausch mit anderen Unternehmen und Wirtschaftsauskunfteien. Die Personenangaben werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen (https://cdn.klarna.com/1.0/shared/content/legal/terms/0/de_de/privacy) und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt. Es gelten die Klarna AGB (https://www.klarna.com/de/agb/)
9. SEPA-Lastschrift
Der Abrechnungszeitraum ist ein Kalendermonat bei monatlicher Zahlweise gem. aktueller Preisübersicht (einzusehen: leipzig-move.de/partner), wobei der Rechnungsbetrag am 20. des Folgemonats fällig ist und an diesem Tag eingezogen wird. Die Rechnungslegung erfolgt per E-Mail. Sie geht dem Nutzer mindestens 2 Tage vor der Fälligkeit zu (Pre-Notifikation), insofern offene Forderung aus erbrachten Leistungen bestehen. Der Nutzer ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag zur Abbuchung auf dem angegebenen Konto zum Fälligkeitstermin bereitzuhalten. Dies gilt entsprechend für sonstige fällige Forderungen aus dem Vertrag. Kosten, die insb. aus nicht ausreichender Kontodeckung, Kontoauflösung oder durch einen anderen, nicht von der LVB zu vertretenden Grund entstehen, hat der Nutzer zu tragen; diese sind sofort fällig. Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB nicht zu vertreten hat, erfolgt eine automatische Sperrung der Nutzungsberechtigung und zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB ein erneuter Einzug. Der erneute Einzug umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen aus dem Vertrag, die Bankgebühren aus der Rücklastschrift und ein Bearbeitungsentgelt gem. Anlage 2. Eine sofortige Entsperrung der Nutzungsberechtigung ist durch eine Einzahlung in den Vertriebsstellen der LVB oder durch Nachweis in Textform des erfolgten Ausgleichs aller offenen Forderungen möglich. Andernfalls erfolgt die Entsperrung nach Ausgleich der offenen Forderung durch den erneuten Einzug. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Nutzer eine Mahnung mit 10-tägiger Zahlungsfrist. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der Zahlungsfrist nicht bei der LVB ein, so wird der Vertrag gekündigt (§ 10).
§ 6 Abrechnung und Rechnungslegung
§ 7 Rückerstattung
Ggf. notwendige Rückerstattungen (bspw. bei fehlerhaften Preisberechnungen) erfolgen auf das zum Forderungsausgleich genutzte Zahlungsmittel des Nutzers. Die Rückerstattung erfolgt einzeln und in unregelmäßigen Abständen. Dabei kann es zu einer zeitlichen Verzögerung von bis zu 30 Tagen nach der Bestätigung der Rückerstattung kommen.
§ 8 Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht besteht nicht beim Erwerb von Fahrausweisen (Verträge über die Beförderung von Personen, § 312 Abs. 8 BGB) sowie den in § 312g Abs. 2 BGB genannten Verträgen.
§ 9 Widerrufsbelehrung LeipzigMOVE+
Der Nutzer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag LeipzigMOVE+ zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, d. h. ab dem Tag der Registrierung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Nutzer uns, die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, unter der folgenden Adresse:
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Georgiring 3
04103 Leipzig
verkehrsbetriebe@L.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Nutzer kann dafür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Nutzer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die LVB oder einer ihrer Partner die erste Beförderungs-/Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Nutzer dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Eine ausdrückliche Zustimmung liegt dann vor, wenn der Nutzer Leistungen der LVB oder seiner Partner in Anspruch genommen und damit seine Kenntnis davon bestätigt hat.
Wenn der Nutzer den Vertrag widerruft, sind von ihm geleistete Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei den LVB eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden die LVB dasselbe Zahlungsmittel, das der Nutzer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Nutzer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Muster-Widerruf
An: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Georgiring 3
04103 Leipzig
verkehrsbetriebe@L.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag LeipzigMOVE+:
Kundenvertragsnummer:
Registriert am:
Kundennummer:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
§ 10 Kündigung
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung ist, unter Beachtung der Mindestvertragslaufzeit, zum Ende eines jeden Kalendermonats möglich. Erfolgt die Kündigung kurzfristig zum Monatsende (nach dem 20. des laufenden Monats), kann es erforderlich sein, dass aus technischen Gründen der Folgemonat abgebucht wird. Dieser Betrag wird bis spätestens Ende des Folgemonats dem Konto gutgeschrieben. Gebühren für vom Kunden vorgenommene Rücklastschriften werden nicht durch die LVB getragen.
Außerordentliche Kündigung durch den Nutzer/Kontoinhaber
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nur aus folgenden wichtigen Gründen möglich, wenn der Nutzer
Außerordentliche Kündigung durch die LVB Eine außerordentliche Kündigung ist insb. in folgenden wichtigen Gründen möglich, wenn
Form der Kündigung
Eine Kündigung hat in Textform oder über den in der App zu findenden Kündigungsbutton zu erfolgen. Die LVB ist berechtigt, auch nach Vertragsbeendigung, offene Forderungen aus dem Vertrag von den hinterlegten Zahlungsmitteln abzubuchen. Die Berechtigungen werden zum Vertragsende gesperrt. Maßgeblich für die Kündigung ist der Posteingang.
§ 11 Kosten und Bearbeitungsentgelte
Die Kostenerstattungsansprüche der LVB umfassen insb.:
§ 12 Abtretung/Aufrechnung
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag durch den Nutzer ist ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht des Nutzers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
§ 13 Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Bereitstellung von Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, die Daten bereitzustellen, allerdings kann dann kein Vertragsverhältnis zustande kommen. Die Datenschutzhinweise sind unter folgenden Link einsehbar: www.l.de/datenschutz/verkehrsbetriebe/leipzigmove/.
Die Nutzerdaten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Nur, wenn der Nutzer den LVB oder einem beauftragten Dritten dafür eine Einwilligung erteilt hat, nutzen die LVB oder der beauftragte Dritte die E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Nutzers für die Zusendung von Werbeangeboten bzw. Markt- und Meinungsforschung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a), lit. b) und lit. f) DSGVO. Die berechtigten Interessen bestehen in der Zusendung von Werbung sowie der Durchführung von Markt- und Meinungsforschung.
§ 14 Haftung der LVB
Die Haftung der LVB, mit Ausnahme der Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Nutzers, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der LVB oder ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der LVB bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (= Kardinalspflichten). In diesem Fall haftet die LVB nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Die LVB übernehmen keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe in den angebotenen Verkehrsmitteln zurückgelassen wurden. Dies gilt nicht in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der LVB. Die LVB haftet nicht für Schäden an den mit den angebotenen Verkehrsmitteln transportierten Gegenständen. Eine Haftung der LVB entfällt im Falle unbefugter und/ oder unerlaubter Benutzung des angebotenen Verkehrsmittels gem. Anlagen 1.1 bis 1.6. Die LVB haftet nicht dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und den Nutzer rechtzeitig erreichen. Weitere Haftungsregelungen sind in den Anlagen 1.1 bis 1.6 festgehalten.
§ 15 Mitteilungspflichten
Der Nutzer ist verpflichtet Änderungen seiner Vertragsdaten unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich im Kundenportal der LVB zu ändern. Kommt der Nutzer seiner Informationspflicht nicht nach, ist die LVB berechtigt, den Nutzer mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
§ 16 Änderung der AGB und Preise, Anpassung von Entgelten
Änderungen der AGB sind zulässig, soweit hierdurch das Vertragsgefüge nicht grundlegend umgestaltet, insb. das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Nutzers verschoben wird. Zulässig sind sie insb. bei nachträglichem Entstehen einer Regelungslücke oder Störung des Äquivalenzverhältnisses, z. B. durch Veränderung der Gesetzeslage, Rechtsprechung oder Marktgegebenheiten bzw. aufgrund neuer technischer Entwicklungen oder Produkterweiterungen. Die LVB behalten sich die Anpassung der Preisliste vor. Änderungen der AGB werden dem Nutzer in Textform oder per E-Mail mindestens drei Wochen vor der Änderung bekanntgegeben.
Bezüglich des Erwerbs von Fahrausweisen des MDV sei auf die Einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON und die Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV in der jeweils gültigen Fassung verwiesen.
§ 17 Betrugsprävention / Bonitätsprüfung
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung im Rahmen der Betrugsprävention / Bonitätsprüfung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO in Verbindung mit dem berechtigten Interesse der LVB Betrugsversuchen zu Lasten der LVB erkennen und vermeiden zu können. Genauere Informationen insbesondere welche Daten verarbeitet werden, können den Datenschutzhinweise (https://www.l.de/datenschutz/verkehrsbetriebe/leipzigmove/) entnommen werden.
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
Die LVB hat sich zur Beilegung von Streitigkeiten mit Nutzern gemäß § 4 söp-Satzung mit zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.
Zuständige ist die folgende Stelle:
söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstr. 81
10623 Berlin
§ 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistungen bzw. Forderungen aus dem hier zugrunde Rechtsverhältnis ist Leipzig. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem hier begründeten Rechtsverhältnis ist Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 20 Sonstige Bestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen des Nutzungsvertrages und dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.
Anlage 1.1 – Nutzungsbedingungen Erwerb von Fahrausweisen des MDV
§ 1 Gegenstand
Diese Anlage regelt die Rechte und Pflichten von Nutzern, die die Funktion zum bargeldlosen Erwerb von Fahrausweisen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) in Vertriebsstellen, an Vertriebsgeräten und über die App LeipzigMOVE in Anspruch nehmen.
§ 2 LeipzigMOVE+
Nutzer, mit einem LeipzigMOVE+-Vertrag haben zusätzlich die Möglichkeit rabattierte Fahrausweise entsprechend den Tarifbestimmungen (siehe 3.4.4) des MDV für ABO Flex zu erwerben. Im Rahmen eines LeipzigMOVE+-Vertrages wird ein Monatsgrundpreis gem. Anlage 2 fällig.
§ 3 Tarife des MDV
Für den Erwerb von Fahrausweisen gelten die Einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON und die Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV in der jeweils gültigen Fassung sowie des Deutschlandtickets. Einsehbar unter: www.l.de/verkehrsbetriebe/agb/ oder in den Vertriebsstellen der LVB. Diese gelten ebenso für die Beförderung mit dem LVB Angebot Flexa.
§ 4 Sortiment
Es können nachfolgende Fahrausweise für alle Preisstufen erworben werden:
Leipzig Card 2-Tageskarte
§ 5 Funktion Check-in/Check-out (CiCo)
Mit der CiCo-Funktion wird in LeipzigMOVE eine automatische Preisoptimierung innerhalb von 24 Stunden durchgeführt. Um diese zu nutzen und die Fahrt zu starten, muss der Nutzer vor dem Einsteigen den "Einsteigen"-Swipe in der LeipzigMOVE-App auslösen. Sobald der Nutzer am Zielort ausgestiegen ist und die Fahrt beendet werden soll, muss der "Aussteigen"-Button in der LeipzigMOVE-App betätigt werden. Wechsel zwischen Verbindungen und Fahrzeugen erkennt die App automatisch. Anschließend wird die richtige Ticketkombination für alle CiCo-Fahrten, die im Laufe von 24 Stunden gemacht wurden, ermittelt und das Zahlungsmittel des Nutzers mit dem Endbetrag bzw. den jeweiligen Ticketpreisen belastet. Der maximale Endpreis innerhalb von 24 Stunden entspricht einer 24-Stunden-Karte für eine Person. Aufgrund der nachträglichen Tarifierung entfällt die in der 24-Stunden-Karte Plus für die Tarifzone 110 enthaltene kostenfreie Mitnahme von bis zu drei Kindern.
Anlage 1.2 – Nutzungsbedingungen Carsharing
§ 1 Gegenstand
Diese Anlage regelt die Rechte und Pflichten von Nutzern, die das Carsharing-Angebot in Anspruch nehmen. Die Fahrzeuge werden über das Netzwerk des durch die LVB vertraglich gebundenen Partners gem. Anlage 3 zur Verfügung gestellt. Das Netzwerk greift auf die Angebote der integrierten Carsharing-Partner zurück.
§ 2 Fahrtberechtigung
§ 3 Fahrzeugzugang und Kunden-PIN
Der Zugang zum Fahrzeug erfolgt auf Grundlage der konkreten Buchung mit der selbst gewählten PIN in Kombination mit der App LeipzigMOVE. Eine Weitergabe der Zugangsdaten und/oder der PIN ist nicht gestattet. Der Verlust der Zugangsdaten und/oder der PIN ist unverzüglich anzuzeigen. Widrigenfalls haftet der Nutzer für alle durch den Verlust oder die Weitergabe der Zugangsdaten und/oder des Nutzer-PIN verursachten Schäden, insbesondere, wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde.
§ 4 Buchung
Der Nutzer kann ein Fahrzeug an einer festgelegten Station unter Angabe des Nutzungszeitraumes mittels der App LeipzigMOVE buchen. Die dafür notwendige Reservierung kann maximal 90 Tage vor Buchungsbeginn erfolgen. Der Nutzer hat kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug. Die LVB ist berechtigt, ein vergleichbares Fahrzeug der gebuchten Fahrzeugklasse bereitzustellen. Die LVB oder deren Partner (Anlage 3) dürfen die Buchungsgespräche nach vorherigem Hinweis und entsprechender Einwilligung des Nutzers auf Tonträger aufzeichnen und die Aufzeichnung zur Aufklärung von Unklarheiten hinsichtlich der Buchungsabwicklung verwerten. Drei Monate nach Abrechnung der betreffenden Fahrten werden diese Aufzeichnungen gelöscht.
§ 5 Nutzungsdauer
Beginn und Ende des Nutzungszeitraumes können vom Nutzer frei gewählt werden. Die Abrechnung erfolgt hinsichtlich des gesamten gebuchten Zeitraumes. Dies gilt unabhängig davon, ob oder wie lange das Fahrzeug innerhalb des Buchungszeitraumes tatsächlich genutzt wurde. Die Nutzung endet frühestens mit Ablauf des Buchungszeitraums und spätestens mit erfolgter ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges nach § 13 dieser Anlage.
§ 6 Stornierungen, Verkürzungen der Mietdauer
Eine Buchung kann teilweise oder vollständig storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist möglich, wenn die Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor Buchungsbeginn vorgenommen wird. Kostenfrei ist die Stornierung ebenfalls, wenn durch den Anbieter kein Fahrzeug (weder das gebuchte noch ein gleichwertiger Ersatz) zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall wird der Nutzer von der LVB oder deren Partner (Anlage 3) informiert, sobald dies möglich ist. In allen anderen als den zwei genannten Fällen ist die LVB berechtigt, Stornokosten entsprechend der Gebührenordnung zu erheben. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Verkürzung der Mietdauer ist nicht möglich.
§ 7 Mitführen einer gültigen Fahrerlaubnis
Der Nutzer verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seinen gültigen Führerschein der Klasse B mitzuführen. Die Fahrtberechtigung gem. § 2 dieser Anlage ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz dieser Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen gebunden. Sie erlischt im Falle des Entzuges, der vorübergehenden Sicherstellung oder des Verlustes der Fahrerlaubnis unmittelbar. Der Nutzer ist verpflichtet, die LVB vom Wegfall oder der Einschränkung der Fahrerlaubnis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Diese Regelungen gelten auch für Fahrtberechtigte gem. § 2 dieser Anlage.
§ 8 Überprüfen des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit der zum Auto gehörenden Schadenliste abzugleichen. Festgestellte und/oder wahrnehmbare Mängel (z. B. sicht- und hörbare) sind, sofern sie nicht in der Schadensliste benannt sind (Neuschäden), der LVB vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt telefonisch (+49 341 4921000) zu melden. Meldet der Nutzer keine Neuschäden gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, mit Ausnahme der bereits in der Schadenliste enthaltenen Schäden. Zusätzliche Schäden/Mengel gelten dann als durch den Nutzer verursacht. Wenn am Fahrzeug Schäden vorliegen, die vermuten lassen, dass die Sicherheit des Betriebes des Fahrzeugs beeinträchtigt ist, ist die Benutzung des gebuchten Fahrzeugs nur mit ausdrücklicher Zustimmung der LVB zulässig. Die Zustimmung zur Fahrzeugnutzung wird von diesem nicht ungerechtfertigt verweigert.
§ 9 Benutzung der Fahrzeuge
Der Fahrtberechtigte (§ 2 dieser Anlage) hat
das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und gem. den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen.
das Fahrzeug nur mit dem jeweils zugelassenen bzw. freigegebenen Kraftstoff mittels der im Fahrzeug befindlichen Tankkarte zu betanken.
vor Fahrtantritt die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen.
sich verkehrsgerecht zu verhalten, die gesetzlichen Vorschriften (insb. Durchfahrtshöhen und-breiten, Zuladung und Gesamtgewicht, Ladungssicherung) zu beachten und eine materialschonende Fahrweise zu gewährleisten.
Kindersitzvorrichtungen gem. den Herstellerangaben oder der Angaben im Fahrzeug zu benutzen.
das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern und ausschließlich vollständig verschlossen abzustellen.
das Fahrzeug sauber zu hinterlassen. Als nicht sauber bzw. verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insb., wenn der Innenraum Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch den Transport von Tieren, Straßenschmutz, Schlamm oder ähnliches aufweist sowie die Verschmutzung des Fahrzeugäußeren über gewöhnliche, witterungsbedingte Gebrauchsspuren hinausgeht.
die Vermietstation pfleglich zu behandeln, eventuell vorhandene Tore oder Absperrungen sind nach der Durchfahrt zu verschließen.
kostenauslösende Maßnahmen (z.B. Reparatur- und Abschleppaufträge) nur unter vorheriger Zustimmung der LVB zu beauftragen.
das Fahrzeug nur zu Freizeitbetätigungen zu benutzen, sofern er Verbraucher ist.
Die Benutzung ist in folgenden Fällen untersagt:
gewerbliche Personenbeförderung oder sonstige gewerbliche Personenmitnahme
Weitervermietung und Weitergabe an nicht fahrtberechtigte Dritte
motorsportlichen Zwecke, z. B. für Rennen
Abschleppen oder Anschieben von anderen Fahrzeugen
Sicherheitstrainings und sonstige Fahrzeugtests
Begehung von Straftaten
Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
Transport von Gegenständen, die (z. B. aufgrund Größe, Form oder Gewicht) die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug/den Innenraum beschädigen könnte
Tiertransport, außer in einem geschlossenen Transportbehältnis/Käfig, der sicher im Kofferraum befinden muss
Fahrten außerhalb der in der grünen Versicherungskarte genannten Länder
wenn der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol (Promillegrenze: 0,0 ‰), Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, steht; es besteht ein Rauchverbot
Beförderung von Kindern ohne erforderliche Kindersitzvorrichtung
Beförderung einer größeren Personenanzahl als für das Fahrzeug zulässig
Bei unsachgemäßer Benutzung sind die LVB berechtigt Entgelte (https://leipzig-move.de/ueber-uns/#faq) zu verlangen.
§ 10 Haftung des Nutzers
Muss das Fahrzeug infolge unterlassener Reinigung/Betankung durch den Fahrzeughalter gereinigt/betankt werden, so ist die LVB berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz entsprechend Anlage 2 zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei. Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz und/oder einen Einsatz dritter Hilfskräfte durch die unsachgemäße Bedienung von Fahrzeug oder Zugangstechnik oder Nichteinhaltung von Regeln (z. B. Falschbetankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrfache falsche PIN-Eingabe, nicht ordnungsgemäße Rückgabe, verursachte Abschleppnotwendigkeit), werden dem Kunden Kosten gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 11 Versicherung, Selbstbeteiligung
Alle Fahrzeuge sind gesetzlich haftpflicht- und kaskoversichert. Die vom Nutzer im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung ergibt sich aus der Anlage 2. Die vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nur die Fahrtberechtigten gem. § 2 dieser Anlage und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraum, nicht für ungemeldete oder nachträglich gemeldete Nutzungsdauerüberschreitungen.
§ 12 Unfälle, Diebstahl und Anzeigepflicht
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden hat der Nutzer sofort die Polizei zu verständigen und den Schaden unverzüglich telefonisch (+49 341 4921000) mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung darf der Nutzer kein Schuldanerkenntnis abgeben. Der Nutzer hat die LVB innerhalb von drei Tagen nach dem Schadensereignis wahrheitsgemäß vollumfänglich und sorgfältig über alle Einzelheiten in Textform zu unterrichten. Für den Fall, dass der Nutzer sich bei dem Schadensereignis verletzt hat und eine Unterrichtung nicht möglich ist, verlängert sich die Unterrichtungsfrist bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese dem Nutzer gesundheitlich wieder zumutbar ist. Hat der Nutzer einen Verkehrsunfall zum Teil oder zur Gänze verschuldet, so ist die LVB berechtigt Entgelte gem. Anlage 2 zu verlangen.
§ 13 Rückgabe der Fahrzeuge
Der Nutzer ist verpflichtet, das Fahrzeug mit Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ordnungsgemäß an der angegebenen Station zurückzugeben, daher mit allen enthaltenen Papieren, verschlossen (Türen und Fenster verriegelt), mit ausgeschalteten elektrischen Verbrauchern, mit einem zu einem Viertel befüllten Tank und mit am vorgeschriebenen Ort deponierten Fahrzeugschlüssel. Sollte der Tank weniger als ein Viertel befüllt sein, ist die LVB berechtigt Entgelte (https://leipzig-move.de/ueber-uns/#faq) zu verlangen. Auf § 10 dieser Anlage wird hingewiesen.
§ 14 Verspätungen
Kann der Nutzer den in der Buchung bekanntgegebenen Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Buchungsdauer vor dem zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunkt telefonisch (+49 341 492 1000) oder per App verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann der ursprüngliche Rückgabezeitpunkt tatsächlich nicht eingehalten werden, sind die LVB berechtigt, die über die Buchungszeit hinausgehende Zeit zu berechnen. Hat der Nutzer die Verspätung zu vertreten, so erheben die LVB ein Entgelt gestaffelt nach Dauer der Verspätung gem. Anlage 2. Falls die Verspätung nicht vor Ablauf des ursprünglichen Buchungsendes der LVB angezeigt wird, verdoppeln sich die Entgeltsätze. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle der Verletzung der Rückgabepflicht durch den Nutzer bleibt der LVB vorbehalten. Macht der Nutzer, der die nachfolgende Buchung ausgelöst hat, berechtigte Ansprüche aus der durch die verspätete Rückgabe bedingten Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs geltend, so hat der die Buchungszeit überziehende Nutzer die LVB und deren Partner hiervon freizustellen bzw. der LVB bereits bei Regulierung aufgewendete Beträge zu erstatten, ganz gleich, aus welchem Grund die Überziehung erfolgte. Dies gilt nicht, wenn der Nutzer die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.
§ 15 Erstattung von Auslagen
Nach Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit von eingereichten Quittungen (z. B. für das Betanken des Fahrzeugs an einer nicht beteiligten Tankstelle gem. Tankkarte), wird dem Nutzer der Betrag auf das ursprüngliche Zahlungsmittel gutgeschrieben.
Anlage 1.3 – Nutzungsbedingungen Bikesharing
§ 1 Gegenstand
Diese Anlage regelt die Rechte und Pflichten von Nutzern, die das Bikesharing-Angebot in Anspruch nehmen. Das Mietfahrrad wird durch das vertraglich durch den von der LVB vertraglich gebundenen Partner (Anlage 3) zur Verfügung gestellt. Die LVB vermietet im Rahmen dieses Vertrages Fahrräder, E-Bikes und Lastenfahrräder, soweit diese verfügbar sind. Abholung und Rückgabe sind voll automatisch über LeipzigMOVE gem. den nachfolgenden Regelungen möglich.
§ 2 Nutzungsvorschriften
§ 3 Anmietlimit
Jeder Nutzer kann mit seinen Nutzerdaten bis zu vier Fahrräder gleichzeitig mieten. Die anfallenden Mietgebühren und Entgelte (https://leipzig-move.de/ueber-uns/#faq) werden vom Nutzer übernommen.
§ 4 Nutzungsdauer
Die kostenpflichtige Anmietung eines Mietfahrrades beginnt mit der automatischen Entsperrung des Fahrradschlosses mittels der App LeipzigMOVE.
Der Nutzer teilt der LVB die Absicht zur Beendigung der Anmietung (entsprechend der Regelung nach § 7 dieser Anlage) mit. Mit Eingang dieser Rückgabebenachrichtigung bei der LVB enden der Mietzeitraum und damit die Fahrtkostenberechnung für den Nutzer. Der Rückgabevorgang ist abgeschlossen, sobald der Nutzer die Rückgabebestätigung über die App LeipzigMOVE erhalten hat.
Die Abrechnung erfolgt in Zeiteinheiten zu 15 Minuten. Die aktuelle Preisübersicht für Leipzig ist über https://leipzig-move.de/partner einzusehen. Etwaig gewährte und nicht genutzte Inklusivvolumina verfallen zum Monatsende. Davon abweichend sind alternative Aktionen, welcher einer spezifischen Kundengruppe zugänglich gemacht werden. Nicht jeder Kunde hat ein Anrecht auf die Teilnahme an solchen Aktionen. Die Preise für Mieten außerhalb Leipzigs lassen sie über die jeweilige Systemseite des Anbieters einsehen.
Probleme bei Abholung oder Rückgabe müssen unverzüglich dem Kundenservice unter
+49 341 4921000 mitgeteilt werden. Nachträgliche Meldungen und damit verbundene Regressforderungen haben keine Gültigkeit.
§ 5 Zustand des Mietfahrrades
§ 6 Abstellen und Parken des Mietfahrrades
§ 7 Rückgabevorschriften
Die Rückgabe von Mietfahrrädern außerhalb des definierten Nutzungsraumes ist nicht zulässig. Als Nutzungsraum wird die Stadt, in der das Rad ausgeliehen wird, definiert.
Zur Rückgabe muss das Fahrrad gut sichtbar an den im Internet bzw. in der App LeipzigMOVE veröffentlichten Standorten (Flexzone oder Station) verschlossen abgestellt werden.
In Städten mit Flexzonen, welche auf der Karte in der LeipzigMOVE App einsehbar sind, ist eine Rückgabe zu den Bedingungen der jeweiligen Flexzone möglich. Die Bedingungen können von den Leipziger Bedingungen abweichen. Der Nutzer ist verpflichtet sich vorab über die Webseiten der Anbieter zu informieren.
Die Fahrräder dürfen nicht in Parks/Grünanlagen oder auf nicht öffentlichem Grund zurückgegeben werden.
Der Nutzer ist verpflichtet, die LVB über die Beendigung des Mietverhältnisses telefonisch, online oder per LeipzigMOVE-Appzu benachrichtigen und dabei den genauen Standort (Stationsname bzw. -nummer, GPS-Koordinaten oder Adresse) mitzuteilen oder (soweit die Rückgabe automatisch nach schließen des Schlosses erfolgt) in der App LeipzigMOVE zu überprüfen, ob die automatische Rückgabe erfolgreich war.
Der Nutzer ist wegen möglicher Rückfragen durch die LVB verpflichtet, den Rückgabeort bis mindestens 48 Stunden nach Beendigung des Mietverhältnisses benennen zu können.
Stellt der Nutzer das Mietfahrrad nicht gem. § 6 und § 7 dieser Anlage ab, macht er falsche Angaben zum Standort oder vergisst das Rad zurückzugeben, wird ein Serviceentgelt (https://leipzig-move.de/ueber-uns/#faq) erhoben. Bei falschen Rückgabeverhalten spielt es keine Rolle, ob das Rad bereits außerhalb der Flexzone bzw. abseits einer Station ausgeliehen wurde. Die Servicegebühr des Vorgängers deckt nicht das Fehlverhalten des nächsten Nutzers ab. Darüber hinaus stellt die LVB dem Nutzer die ggf. anfallenden behördlichen Gebühren in Rechnung. Die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruchs bleibt der LVB ausdrücklich vorbehalten.
§ 8 Haftung des Nutzers
§ 9 Verhalten bei Unfall
Bei einem Unfall, bei dem außer dem Nutzer auch Eigentum Dritter oder andere Personen beteiligt sind, ist der Nutzer verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Kundenservice zu verständigen. Missachtet der Nutzer diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden.
Anlage 1.4 – Nutzungsbedingungen Taxi
§1 Gegenstand
Diese Anlage regelt die Rechte und Pflichten von Nutzern, die das Taxi-Angebot in Anspruch nehmen. Die Taxileistung wird durch die vertraglich durch die LVB gebundenen Partner (Anlage 3) erbracht.
Die Anfrage eines Taxis ist für den Nutzer über die App LeipzigMOVE kostenfrei. Eine Anfrage kann für eine sofortige Beförderung oder für eine Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Anfrage ist ausschließlich für Fahrten im Bediengebiet der Partner möglich. Es bleibt der LVB überlassen, an welchen Partner die Anfrage übermittelt wird.
Im Rahmen der Durchführung der Beförderung kommt zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Partner ein Personenbeförderungsvertrag zustande. Im Rahmen der Beförderung gelten die jeweiligen AGB des Partners. Die LVB vermittelt die Anfragen der Nutzer an den Partner. Sie handelt gegenüber den Nutzern im Namen und für Rechnung des Partners. Eine über die reine Vermittlungstätigkeit hinausgehende Leistung erfolgt durch die LVB nicht, außer diese AGB bestimmen ausdrücklich etwas Anderes.
Eine Änderung oder Stornierung der Anfrage ist vor Fahrtantritt über die App LeipzigMOVE jederzeit kostenfrei möglich. Die Zielangabe bei einer Anfrage ist nicht bindend – es kann während der Fahrt das Ziel geändert werden.
Der Nutzer hat auf besondere Beförderungswünsche, insb. wegen gesundheitlicher Erfordernisse oder Ankunftstermine, bei der Anfrage, spätestens beim Fahrtantritt hinzuweisen.
Am Ende der Taxifahrt ist der Nutzer oder eine in seinem Namen fahrende Person verpflichtet, durch Unterschrift die Durchführung der Fahrt zu bestätigen.
Ausschließlich Fahrten, die über die App LeipzigMOVE bei den Partnern gebucht wurden, werden über diesen Vertrag abgerechnet. Alle Fahrten, die durch den Nutzer außerhalb dieser Bedingungen durchgeführt werden, können nicht über diesen Vertrag abgerechnet werden. Es können Taxi-Fahrten bis zu einem maximalen Rechnungsbetrag von 50,00 € pro Fahrt (Bruttopreis laut Taxameter) über diesen Vertrag abgerechnet werden.
Der Nutzer ist verpflichtet, im Zuge einer Anfrage korrekte und der Wahrheit entsprechende Daten zu übermitteln.
§ 2 Kosten und Entgelte
§ 3 Verfügbarkeit
Im Rahmen einer Anfrage des Nutzers erfolgt eine Übertragung dieser an die Partner. Eine Erfolgsgarantie insoweit, dass dadurch ein Beförderungsvertrag mit dem Taxiunternehmer zustande kommt, gibt es nicht. Es wird keine Garantie für die tatsächliche Ausführung einer angebotenen Tour/ eines Fahrtwunsches übernommen.
§ 4 Haftung
Anlage 1.5 – Nutzungsbedingungen E-Scooter
§ 1 Gegenstand
Diese Anlage regelt die Rechte und Pflichten von Nutzern, die das E-Scooter-Angebot in Anspruch nehmen. Die E-Scooter werden durch die vertraglich von der LVB gebundenen Partner (Anlage 3) zur Verfügung gestellt. Über die App LeipzigMOVE wird die Verfügbarkeit eines Fahrzeugs für dessen Auffindung, Aktivierung, Nutzung und Deaktivierung in den definierten Bediengebieten der Bundesrepublik Deutschland ermöglicht. Es besteht keine Garantie für die Verfügbarkeit von Fahrzeugen. Die Überlassung der Nutzung der Fahrzeuge an Dritte ist nicht gestatten, auch wenn dieser selbst Kunde ist. Das Nicht-Einhalten der nachfolgenden Bedingungen kann zur Ablehnung oder Sperrung der Nutzung der Leistungen führen.
§ 2 Verantwortung des Nutzers
Der Nutzer hat im Interesse der Umwelt, der Allgemeinheit und der anderen Nutzer auf eine umweltschonende, stromsparende und ordnungsgemäße Fahrweise zu achten.
§ 3 Verfügbarkeit des Angebotes
§ 4 Nutzungsvorschriften
§ 5 Verlorengegangene, gestohlene, beschädigte Fahrzeuge
Für das Deaktivieren und Parken eines Fahrzeugs innerhalb eines Einsatzgebietes ist der Nutzer verantwortlich. Das Fahrzeug darf nur in der aktiven Nutzung in irgendeiner Weise abgesperrt oder nicht öffentlich zugänglich abgestellt werden. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb der unter § 4 Abs. 3 dieser Anlage beschriebenen maximalen Nutzungsdauer deaktiviert oder geparkt, haftet der Nutzer für ein verlorengegangenes oder gestohlenes Fahrzeug gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 6 Haftung des Nutzers
§ 7 Versicherung
Alle Fahrzeuge sind in Deutschland haftpflichtversichert. Sollte im Rahmen der Nutzung ein Dritter geschädigt werden, tritt hierfür die bestehende Haftpflichtversicherung ein. Diese behält sich vor, den Nutzer im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung in Regress zu nehmen.
§ 8 Unfälle, Verlust, Anzeigepflicht
§ 9 Haftung der LVB und ihrer Partner gem. Anlage 3
Die LVB und ihre Partner gem. Anlage 3 haften für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie – unabhängig vom Grad des Verschuldens – für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, einschließlich des Produkthaftungsgesetzes (ProdHG). Darüber hinaus haften sie für Fahrlässigkeit bei Unmöglichkeit, Leistungsverzug oder einer anderen wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Einhaltung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen kann. In diesen Fällen ist die Haftung auf solche typischen vertraglichen Schäden beschränkt, mit denen die LVB und ihre Partner gem. Anlage 3 bei Abschluss dieser Vereinbarung in zumutbarer Weise rechnen mussten. Jede über die oben genannte Haftung hinausgehende Haftung ist (ungeachtet des Rechtsgrunds) im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Geschäftsführer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
Der Nutzer verpflichtet sich zur Einhaltung von Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere der StVO und des StGB, während der Nutzung des Angebotes und haftet bei Nichteinhaltung. Er hat die LVB von allen verhängten Strafen und Bußgeldern freizustellen.
Für den Verwaltungsaufwand, der durch die Bearbeitung von Anfragen von Verfolgungsbehörden oder sonstigen Dritten zur Ermittlung von während der jeweiligen Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder sonstigen Störungen entsteht, erhält die LVB ein Entgelt gem. Anlage 2.
Anlage 1.6 – Nutzungsbedingungen Bike+Ride
§ 1 Gegenstand
§ 2 Buchungsvorgang
Der Nutzer wählt den gewünschten Mietzeitraum in der von ihm ausgewählten Bike+Ride Anlage aus. Der Nutzer kann aus folgenden, vorgegebenen Mietzeiträumen wählen:
Kurzzeitmiete: 24 Stunden
Wochenmiete: 7 Tage
Monatsmiete: 30 Tage
Jahresmiete: 365 Tage
Das Abschließen einer Buchung ist nur möglich, wenn der Stellplatz in der ausgewählten Bike+Ride Anlage für den gesamten Mietzeitraum zur Verfügung steht.
Die Anzeige des Zugangscodes erfolgt über die entsprechende Schaltfläche in der App nach Buchung und Bezahlung. Durch die Eingabe im Bedienpanel, öffnet sich das Tor der Bike+Ride Anlage.
Die Abrechnung der Miete erfolgt direkt bei Buchung über das ausgewählte Zahlungsmittel. Die Rechnungslegung erfolgt in Echtzeit per Mail nach Zahlungseingang.
§ 3 Nutzung und Pflichten des Nutzers
Die Benutzung der Bike+Ride Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.
Der Zugangscode dient dem Öffnen des Tores. Die Tore der Bike+Ride Anlage ist umgehend, nach Abstellen und zusätzlicher Kipp- und Diebstahlsicherung des Fahrrades, wieder zu schließen.
Der Nutzer verpflichtet sich, den Stellplatz in der Bike+Ride Anlage und die Anlage selbst pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
Beim Abstellen des Fahrrades ist sonstigen ersichtlichen Hinweisen zur Benutzung der Bike+Ride Anlagen (bspw. an den Toren und/oder am Bedienpanel) Folge zu leisten.
Der Nutzer ist verpflichtet, das eingestellte Fahrrad zusätzlich gegen Diebstahl zu sichern, indem das Fahrrad mittels eines eigenen Schlosses in der Bike+Ride Anlage abgeschlossen wird.
Die Bike+Ride Anlagen sind ausschließlich für das Abstellen von Fahrrädern zu nutzen. Die Mietenden sind nicht befugt, andere Gegenstände in die Bike+Ride Anlage einzustellen. Das Fahrrad darf folgende Maße nicht überschreiten:
1,16 m hoch
1,98 m lang
0,80 m breit
55 mm Reifenbreite
Wenn vorhanden, dürfen Fahrräder auf der oberen Abstellebene maximal 18 kg wiegen.
Beim Einstellvorgang des Fahrrades in die Bike+Ride Anlage hat der Nutzer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten.
Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Schließmechanismus der Anlage zu verändern, etwa durch Anbringung eigener Schlösser außerhalb der Anlage.
Die LVB führt an sämtlichen Anlagen in regelmäßigen Abständen eine Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes, sowie eine Funktionsreinigung durch. Hierzu erfolgt eine Öffnung der Anlagen und Zugangstüren, welche der Nutzer zu dulden hat.
Der Nutzer verpflichtet sich, den gebuchten Platz in der Bike+Ride Anlage rechtzeitig zum Ablauf der Mietdauer zu räumen. Andernfalls liegt eine vertragswidrige Nutzung gemäß § 3 Abs. 12 dieser Anlage vor und ein selbständiger Zugang zur Anlagen kann nicht mehr gewährleistet werden. Eine manuelle Notöffnung vor Ort kann in Anspruch genommen werden und ist bei Eigenverschuldung mit Kosten für den Nutzer (https://leipzig-move.de/ueber-uns/#faq) verbunden.
Das Mietverhältnis kann durch den Nutzer nicht vorzeitig beendet werden. Auch bei vorzeitiger Rückgabe des Stellplatzes in der Bike+Ride Anlage erfolgt keine Mietpreisrückerstattung.
Bei Verdacht einer vertragswidrigen Nutzung ist die LVB berechtigt, die Bike+Ride Anlagen als solche, sowie den gebuchten Platz in der Anlage ohne Zustimmung der Nutzer selbst oder durch Dritte öffnen zu lassen. Sollte sich der vertragswidrige Gebrauch bestätigen, ist die LVB berechtigt, die Bike+Ride Anlage, sowie den gebuchten Platz in der Anlage selbst zu räumen oder durch Dritte räumen zu lassen und die eingebrachten Gegenstände in Besitz zu nehmen. Die Räumung ist für die Nutzer kostenpflichtig (https://leipzig-move.de/ueber-uns/#faq), es sei denn, diese haben die vertragswidrige Nutzung nicht zu vertreten.
Eine Weitergabe des Zugangscodes an Dritte ist nicht gestattet
§ 4 Pflichten der LVB
§ 5 Rechte des Nutzers wegen Mängeln
§ 6 Überlassung an Dritte
Eine Überlassung des Platzes in der Anlage an Dritte, insbesondere eine Untervermietung, ist dem Nutzer nicht gestattet.
§ 7 Haftung
§ 8 Pfandrecht
Für die Forderungen aus dem Mietverhältnis an dem in die Bike+Ride Anlage eingestellten Fahrrad sowie etwaigem Fahrradzubehör des Nutzers sind sich die Parteien einig, dass ein Pfandrecht zugunsten der LVB entsteht. Das Pfandrecht erlischt in dem Moment, in dem das Mietverhältnis beendet wird und keine Forderungen gegenüber dem Nutzer entstehen.
§ 9 Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
Anlage 2 – Entgeltübersicht
Bei unsachgemäßer Benutzung sind die LVB berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadensersatz gem. Anlage 2 zu verlangen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
Sachverhalt |
Preis |
---|---|
Grundpreis LeipzigMOVE+ je angefangenen Monat |
6,90 € |
Bearbeitungsentgelt pro Rückbuchung |
1,05 € |
Bankgebühr aus der Rückbuchung |
Je nach Kreditinstitut |
Postalische Zusendung der Rechnung |
1,50 € |
Telefonische Buchung / Änderungsbuchung |
1,50 € |
Schadenspauschale Aufwand Servicetechniker (bspw. bei unterlassener Reinigung / Betankung) |
25 € bzw. nach Aufwand |
Rückführung Fahrzeug an Station |
25 € |
Rückführung Fahrzeug an Station |
25 € |
Schadenspauschale für Bearbeitung Ordnungswidrigkeiten / Straftaten Mietauto |
5 € |
Schadenspauschale für Schadensabwicklung Verkehrsunfall |
50 € |
Verspätete Rückgabe Mietauto bis 15 min (gemeldet) bis 15 min (nicht gemeldet) ab 15 min (gemeldet) ab 15 min (nicht gemeldet) |
- 12,50 € 25 € 25 € 50 € |
Selbstbeteiligung im Schadensfall für Mietautos |
1500 € |
Rückgabe Mietfahrrad In pink markierten Bereichen in der Flexzone In farblich nicht markierten Bereichen außerhalb der Flexzone bzw. Station Verstoß gegen die Regelungen zum Abstellen und Parken |
- 1 € min. 20 €1 20 € |
Mietfahrrad nicht korrekt oder gar nicht verschlossen abgestellt |
25 € |
Falsch abgestellte E-Scooter (Außerhalb des Bediengebietes der Stadt oder markierten Abstellflächen) |
min. 25 €2 |
Verlust oder Zerstörung der Batterie durch Kundenverschulden |
500 € |
Schadenspauschale für Bearbeitung Ordnungswidrigkeiten / Straftaten E-Scooter |
10 € |
Räumung eines Bike&Ride Stellplatzes |
80 € |
Selbstverschuldete Notöffnung |
120 € |
1 Wenn die Rückgabe des Fahrrades außerhalb einer Flexzone erfolgt, berechnen die LVB eine Servicegebühr von 20 € plus 2 € pro km Entfernung von der Grenze der Flexzone. Die Servicegebühren können in anderen Städten außerhalb des Leipziger Bediengebietes abweichen.
2 Verleihvorgang kann nicht beendet werden, sodass ein zusätzlicher Minutenpreis berechnet wird.
Anlage 3 – Partnerübersicht
Carsharing-Partner:
JETZT mobil GmbH
Selkestraße 7
06122 Halle (Saale)
Mobility Center GmbH
Peterssteinweg 18
04107 Leipzig
Bikesharing-Partner:
nextbike GmbH
Erich-Zeigner-Allee 69-73
04229 Leipzig
Taxi-Partner:
4884 – Ihr Funktaxi
Älteste Leipziger Funktaxi Zentrale GmbH
Lützner Straße 179
04179 Leipzig
E-Scooter-Partner:
Voi Technology Germany GmbH
Kaufingerstrasse 24
80331 München
TIER Mobility SE (dott)
c/o Techspace
Lobeckstraße 36-40
10969 Berlin