Die neue Trinkwasserverordnung schickt Blei in die Wüste

von Redaktion | 22.03.2024

Trinkwasser darf ab 2026 nicht mehr durch Bleileitungen fließen. Die Leipziger Wasserwerke treiben den Austausch betroffener Leitungen voran.

Glas wird unter Wasserhahn gehalten.

In der neuen Trinkwasserverordnung (§ 17 TrinkwV) heißt es, bleihaltige „Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen sind zu entfernen oder stillzulegen“. Als Versorger für Leipzig und Region haben die Leipziger Wasserwerke darauf ein besonderes Auge; nicht erst seit heute: Im Rahmen des „Blei-frei-Programms“ hat das Unternehmen zwischen 2007 und 2015 13.000 bleihaltige Hausanschlüsse im Versorgungsgebiet ermittelt und ausgewechselt. „Trotz viel Engagements verblieb ein kleiner Restbestand an Bleileitungen: Etwa, weil Hauseigentümer dem Wechsel ihrer Trinkwasseranschlüsse durch uns nicht zustimmten oder, weil es in sehr alten Gebäuden vereinzelt immer noch Bleileitungen gibt“, erklärt Mario Hoff, Leiter des Unternehmensbereichs Markt. Doch die Zuständigkeit der regionalen Trinkwasserversorger endet in der Regel am Wasserzähler im Haus. „Danach sind die Eigentümer in der Pflicht“, sagt Hoff. Hier setzt die neue Trinkwasserverordnung nun an. Sie bestimmt, dass bis zum 12. Januar 2026 alle Bleileitungen in Versorgungsanlagen, also in Anschlussleitungen und auch der Hausinstallation entfernt oder stillgelegt sein müssen“, sagt Hoff. Werden etwa beim Austausch von Wasserzählern solche Leitungen entdeckt, sind Versorger wie die Leipziger Wasserwerke zudem verpflichtet, sie den Gesundheitsämtern zu melden.

Bleileitungen sind eine Seltenheit geworden – aber noch immer vorhanden

Mittlerweile gibt es nur noch wenige Hausinstallationen aus dem leicht biegsamen Metall mit dem verräterischem silbrig-schimmrigen Antlitz. Im Versorgungsgebiet der Leipziger Wasserwerke haben vermutlich noch circa 350 bis 380 Häuser Bleirohre. Vor allem in Häusern, die vor 1945 erbaut worden sind, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Blei verwendet wurde. Erst im Jahr 1973 wurde Blei im Trinkwassernetz als bedenklich erklärt und die Verwendung bei Hausbauten eingestellt. Sollten Bewohner eines alten Hauses vermuten, dass ihr Trinkwasser durch Bleileitungen fließt, können Sie sich direkt an den Vermieter wenden.

Das Betriebslabor der Leipziger Wasserwerke untersucht Trinkwasser fachgerecht

„Wir beraten Haus- und Grundstücksbesitzer hier gern beim fachmännischen Austausch. Betroffene können zum Beispiel in unserem Installateur-Verzeichnis den richtigen Partner in ihrer Nähe finden“, sagt Hoff. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich eine kostenpflichtige Analyse des Trinkwassers. „Wir als akkreditierte Untersuchungsstelle können bereits kleinste Spuren von dem gesundheitsgefährdenden Blei nachweisen“, versichert Heiko Schulze, Leiter des Unternehmensbereichs Betriebslabore. Stellen Sie Ihre Anfrage hier: betriebslabor.wasserwerke@l.de.

6 Fakten über Blei, die man wissen muss:

  • 0,01 Milligramm Blei pro Liter ist der Grenzwert für Blei. Dieser Wert kann mit einer Leitung aus Blei nicht eingehalten werden. Übersteigt er also diese Marke, ist das Vorliegen einer solchen Leitung sehr wahrscheinlich.
  • Vermieter und Hauseigentümer sind verpflichtet, die Bewohner ihres Hauses über vorhandene Bleileitungen zu informieren.
  • Sollten Installateure und Wasserversorger Bleirohre entdecken, müssen sie diese ans Gesundheitsamt melden.
  • Bis zum 12. Januar 2026 haben Hausbesitzer Zeit, um noch vorhandene Bleileitungen und Teilstücke stillzulegen oder zu entfernen. Dies regelt die neue Trinkwasserverordnung.

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