Arbeitsgericht lehnt einstweilige Verfügung ab

Donnerstag, 29. Februar 2024

Das Arbeitsgericht Leipzig hat am Donnerstag-Nachmittag die einstweilige Verfügung gegen den 51-stündigen Streik der Gewerkschaft abgelehnt. Für Kundinnen und Kunden bedeutet dies, wie angekündigt, erhebliche Einschränkungen. Die Gewerkschaft hat den Streik vom 1. März, 3 Uhr bis zum 3. März, 6 Uhr früh angekündigt. In der Gesamtprüfung des Arbeitsgerichtes im einstweiligen Verfügungsverfahren wurde der Streik nicht untersagt. Nach Auffassung des Gerichts ist der angekündigte Streik kein politischer Streik - obgleich eine Verbindung nicht ausgeschlossen werden konnte. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Kunden werden gebeten, sich aktuell über die Auskunftssysteme zu informieren. Aktuelle Informationen erhalten Kunden über die App LeipzigMove oder in den Verkehrsmeldungen unter www.L.de. Folgende Buslinien, die von Mobilitätspartnern betrieben werden, sind weiterhin für die Leipzigerinnen und Leipziger unterwegs: 61, 62, 66, 67, 77, 83, 87, 88, 91, 143, 161, 162, 172, 173, 175, 176, Schulfahrten von Sommerfeld bis Taucha sowie Flexa Nord, Südwest, Leutzsch und Südost.

Über die App LeipzigMOVE bieten die Leipziger Verkehrsbetriebe alternative Mobilitätsdienste wie BikeSharing und E-Scooter an. Dabei erhalten vollständig registrierte Nutzerinnen und Nutzer an Streiktagen je 30 Freiminuten zur kostenlosen Ausleihe von Nextbike-Rädern. Die einzelnen Fahrten werden minutengenau abgerechnet. Auch LVB-Servicezentren können vom Streik betroffen sein. Alternativ steht das Kundenportal auf www.L.de zu Verfügung.

 

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