Leipziger Stadtwerke und Wasserwerke passen Preise an

Dienstag, 19. September 2023

Die Leipziger Stadtwerke und Leipziger Wasserwerke passen ab 1. Januar 2024 ihre Preise an. Dies gaben beide Unternehmen der Leipziger Gruppe heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt. "Als Unternehmen der Leipziger Gruppe stehen wir für eine sichere regionale Versorgung. In schwierigen Jahren - Stichwort Pandemie und Energiekrise - haben wir bewiesen, dass auf uns Verlass ist. Damit dies so bleibt, investieren wir weiter in die nachhaltige, versorgungssichere Zukunft der Leipziger Lebensadern", betont Karsten Rogall, Sprecher der Geschäftsführung der Leipziger Gruppe sowie Geschäftsführer der Leipziger Stadtwerke. "Dieser Kraftakt sowie die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen beeinflussen die Preise. Zudem gibt es einen Unterschied zwischen beiden Unternehmen, der auch die Preisgestaltung prägt: Die Wasserwerke arbeiten im regulierten Geschäft, die Stadtwerke im freien Wettbewerb." 

Kerstin Schultheiß, Arbeitsdirektorin der Leipziger Gruppe und Kaufmännische Geschäftsführerin der Leipziger Wasserwerke, unterstreicht: "Die Wasserwerke sind nach dem Sächsischen Kommunalabgabegesetz verpflichtet, kostendeckend zu arbeiten, die Funktionsfähigkeit ihrer Netze und Anlagen langfristig zu erhalten und den dafür nötigen Aufwand in ihren Preisen abzubilden. Es besteht hier bei der Preisgestaltung kaum Handlungsspielraum - zumal wir nach zwei Jahren Preisstabilität die Kostenentwicklungen, beispielsweise bei den Baupreisen, der Klärschlammentsorgung und dem Personalaufwand, sowie ständig steigende technische und gesetzliche Anforderungen in den Wasserpreisen abbilden müssen." 

Die Stadtwerke hingegen haben als Akteur am freien Markt Spielraum: Sie können Einkaufsvorteile bei der Energie weitergeben - und das tun sie auch. Im Rahmen dieser Leitplanken kommt es nun zu einer Preiserhöhung bei den Wasserwerken und einer Preissenkung seitens der Stadtwerke.

Preisveränderungen bei den Leipziger Wasserwerken 

Für den Komplettservice aus Trinkwasser und Abwasser zahlt ein Nutzer in einem typischen Leipziger Haushalt ab dem 1. Januar 2024 dann 223 Euro pro Jahr. Das entspricht pro Jahr 41 Euro bzw. pro Monat rund 3,40 Euro mehr als bisher. 1 "Das Leipziger Wasser bleibt damit auch ab 2024 sehr günstig und ermöglicht es uns, sowohl wichtige Investitionen in die Daseinsvorsorge und die Resilienz unserer Anlagen zu realisieren", sagt Schultheiß. 

Neue Herausforderungen beeinflussen Wasserpreise
In der Wasserbranche bestimmen neben den klassischen Preisgrößen im Anlagenbetrieb, bei Material und Personal zunehmend auch neue Herausforderungen das Tagesgeschäft: Um die Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung im Auftrag der Bürger zukunftsfest und sicher zu gestalten, müssen Wasserver-/-entsorger zunehmend in die Widerstandsfähigkeit der Systeme investieren. "Steigende technische Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Gewinnungs- und Verteilungsanlagen infolge der Klimaveränderungen, steigende gesetzliche Anforderungen an Umwelt- und Gewässerschutz und Aufwendungen für den Schutz der kritischen Infrastrukturen sind Themen, die ebenfalls in den Preisen abgebildet werden müssen", sagt der Technische Geschäftsführer der Wasserwerke, Dr. Ulrich Meyer. 

Hinzu komme die weitere Erhöhung der Sanierungs- und Erneuerungsinvestitionen in die Infrastruktur, um in den kommenden Jahren beispielsweise den dringend benötigten Ausbau des Klärwerks Rosental, den zur Versorgungssicherheit dienenden Westringschluss im Leipziger Süden und den Neubau einer Aufbereitungsanlage in Naunhof zu realisieren. "Als Gemeinschaft bilden wir mit den Wasserpreisen die Basis, damit wir uns heute, aber eben auch in kommenden Generationen auf täglich benötigtes Trinkwasser und eine umweltgerechte Abwasserbehandlung verlassen können."

Alle Details zu den Wasserpreisen ab 2024 finden sich auf www.l.de/wasserwerke/preise

Stadtwerke geben gesunkene Einkaufspreise an Kunden weiter

"Die Leipziger Stadtwerke beschaffen Energiemengen an den Großhandelsmärkten langfristig, um somit Preisstabilität und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Auch wenn die Großhandelspreise noch nicht das Niveau der vergangenen Jahre erreicht haben, sind sie im Vergleich zum Jahr 2022 wieder deutlich gesunken. An dieser positiven Dynamik lassen wir unsere Kunden teilhaben", so Rogall. "Und wir bedanken uns für das Vertrauen in schwierigen Zeiten, die hoffentlich hinter uns liegen."

Mit L-Strom und L-Gas erhalten Kunden nun günstigere Preise
Die jährlichen Kosten für einen typischen Leipziger Musterhaushalt liegen für L-Strom bei rund 799 Euro (bisher: L-Strom.bestpreis bei rund 1.140 Euro). Dies entspricht einer Einsparung von rund 28 Euro monatlich bzw. rund 341 Euro jährlich. Die jährlichen Kosten für L-Gas liegen bei rund 1.581 Euro (bisher: L-Gas.bestpreis bei rund 2.774 Euro). Dies entspricht einer Einsparung von gut 99 Euro monatlich bzw. rund 1.194 Euro jährlich. (Diese Angaben sind brutto ohne Energiepreisbremse, alle genannten Gas-Preise beinhalten 7 Prozent Umsatzsteuer.) Für den typischen Musterhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 1.900 kWh Strom bedeutet der neue Tarif beim Strom eine Kostenersparnis von ca. 31 Prozent. Bei Gaskunden mit einem Jahresverbrauch 14.000 kWh reduzieren sich die jährlichen Kosten sogar um ca. 43 Prozent. 2

Bei L-Strom sinkt der Arbeitspreis auf 32,90 ct/kWh (Grundpreis von 174 Euro pro Jahr) und bei L-Gas auf 10,29 ct/kWh (Grundpreis von 140,27 Euro pro Jahr inkl. 7 Prozent Umsatzsteuer, bei 19 Prozent Umsatzsteuer 156 Euro pro Jahr).

Für eine einfache und nahtlose Umstellung bieten die Stadtwerke allen Sondervertragskunden den neuen, deutlich günstigeren Tarif L-Gas bzw. L-Strom-Tarif ab 1. Januar 2024 an - inklusive Preisstabilität 3 bis 31. Dezember 2024 und bewährter, regionaler Vorteilswelt. So einfach geht´s: Die Stadtwerke beenden zum Ende dieses Jahres die bisherigen Energielieferverträge und die Kunden erhalten einen neuen Vertrag. "Dieser muss nur unterschrieben an die Stadtwerke zurückgesendet werden. In jedem Fall bieten die Stadtwerke eine nahtlose Weiterversorgung zu den Konditionen im neuen Tarif. Auch Neukunden können zu gleichen Konditionen den L-Strom/ L-Gas-Tarif ab Mitte Oktober über die Stadtwerke-Website bestellen und ab 1. Januar 2024 nutzen", sagt Lydia Wagner, Geschäftsführerin der Stadtwerke-Tochter LAS / Leiterin Kundenservice und Vertrieb.

Alle Details zu den Strom- und Gas-Preisen finden sich auf: www.l.de/stadtwerke-neuertarif

 

 

1 Das Beispiel entspricht einem Mehrfamilienhaus mit 12 WE á 2 Personen - 820,8 m³/a, Niederschlagswasser-Fläche 434,7 m²abr. Fläche/Objekt, Trink- und Abwasser.

2 Grundlage für die Berechnung der Ersparnis ist der Vergleich mit dem Tarif L-Strom.bestpreis mit einem Arbeitspreis von 51,17 ct/kWh und Grundpreis 167,65 €/Jahr sowie mit dem Tarif L-Gas.bestpreis mit einem Arbeitspreis von 18,92 ct/kWh und Grundpreis 125,96 €/Jahr im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH. Die Berechnung erfolgte ohne Berücksichtigung der Energiepreisbremse.

3 Preisstabilität L-Strom: Bis zum 31.12.2024 versorgen die Stadtwerke im L-Strom zu Preisen mit Preisstabilität auf Beschaffungs- und Vertriebskosten, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Stromsteuer, die Wasserstoffumlage, die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die § 19 StromNEV-Umlage und die Umlage für abschaltbare Lasten sowie auf künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung), den Messstellenbetrieb oder den Verbrauch von Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen. Ausgenommen von der Preisstabilität sind Preisänderungen, die auf der Änderung der Umsatzsteuer beruhen.
Preisstabilität L-Gas: Bis zum 31.12.2024 versorgen die Stadtwerke im L-Gas zu Preisen mit Preisstabilität auf Beschaffungs- und Vertriebskosten, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Erdgassteuer, die Bilanzierungsumlage, den CO2-Preis und die Gasspeicherumlage sowie auf künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung), den Messstellenbetrieb oder den Verbrauch von Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen. Ausgenommen von der Preisstabilität sind Preisänderungen, die auf der Änderung der Umsatzsteuer beruhen.

 

 

 

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