Ist auf dem Abschnitt ein durchgängiger und separater Radweg geplant?
Die Einordnung der Radverkehrsanlagen erfolgt zwischen Coppiplatz und Viertelsweg sowie zwischen Viertelsweg und Hans-Oster-Straße (landwärts) auf der Fahrbahn als Radfahrstreifen. Somit sind die Sichtbeziehungen zwischen Kfz-Verkehr und Radfahrern gegeben, insbesondere bei Abbiegesituationen. Zwischen Beyerleinstraße und Endstellenschleife werden Radfahrstreifen auf der Fahrbahn eingeordnet.
Warum kann der Radweg nicht auf den breiten Gehweg verlegt werden?
Die Einordnung von Radverkehrsanlagen hinter Baumreihen führt nachweislich insbesondere an Einmündungen zu Defiziten bei der Verkehrssicherheit. Eine solche Anordnung von Radverkehrsanlagen wird daher nicht favorisiert.
Ist eine bauliche Trennung von Auto-, Rad- und Fußverkehr vorgesehen?
Eine bauliche Trennung (Hochbord) ist zwischen Fahrbahn/Parkstellflächen und Gehweg vorgesehen. Der Radverkehr wird zwischen Coppiplatz und Viertelsweg sowie zwischen Viertelsweg und Hans-Oster-Straße (landwärts) auf der Fahrbahn mit Radfahrstreifen geführt.
Wird der Gehweg zukünftig nachhaltig geschützt und das widerrechtliche Parken durch bspw. Poller/hohe Bordsteine unterbunden?
Gehwege werden durch Hochborde von der Fahrbahn getrennt. Zusätzlich werden Poller an Gehwegvorstreckungen vorgesehen, um widerrechtliches Parken zu verhindern.