Trotz Baustelle Geschäfte geöffnet!
Alle Geschäfte sind weiterhin wie gewohnt während der gesamten Bauzeit über die Gehwege erreichbar.
Die Leipziger Wasserwerke führen in Schleußig Leitungs- und Kanalbauarbeiten durch. Die Arbeiten finden in der Holbeinstraße zwischen Rochlitz- und Industriestraße (Hausnummern 27 bis 37) sowie in der angrenzenden Stieglitz- bis Brockhausstraße statt.
Für eine sichere und zukunftsfeste Trinkwasser- und Abwasserinfrastruktur in Schleußig bauen die Leipziger Wasserwerke vom 6. Oktober 2025 bis April 2026 in der Holbeinstraße. Es werden ein über 130-jähriger Mischwasserkanal in offener Bauweise saniert und Trinkwasserleitungen im Baubereich ausgewechselt.
Alle Geschäfte sind weiterhin wie gewohnt während der gesamten Bauzeit über die Gehwege erreichbar.
Während der Bauarbeiten sind für den Straßenverkehr Sperrungen notwendig.
Änderungen Straßenverkehr 6. Oktober bis April 2026
Viele Ihrer Fragen und Hinweise haben uns bereits erreicht – dafür danken wir Ihnen. Unsere Antworten auf die häufigsten Anfragen sind hier:
Die Erneuerung des über 130 Jahre alten Mischwasserkanals und der Trinkwasserleitungen ist dringend erforderlich, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Havarien vorzubeugen.
Wir nutzen den sogenannten Sperrschatten der Karlbrücken-Baustelle, um nicht doppelt Verkehrsbeeinträchtigungen entstehen zu lassen und so die Gesamtbelastung für den Stadtteil zu verringern.
Weitere Informationen zur Baumaßnahme Karlbrücke finden Sie unter: www.leipzig.de/karlbruecke
Auch wenn wir abschnittsweise bauen, sind die Holbeinstraße (Industrie- bis Rochlitzstraße) und die Stieglitzstraße (Holbein- bis Brockhausstraße) im Baubereich während der gesamten Bauzeit für den Kfz-Verkehr voll gesperrt. Eine abschnittsweise Zufahrt ist nicht möglich, da der enge Straßenraum vollständig für die Tiefbauarbeiten, die dringend notwendige Wasserhaltung sowie zur Lagerung von Baumaterialien und für die allgemeine Baustellensicherheit benötigt wird.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer schreibt uns zudem klar vor, dass die Arbeiten bis zum Frühling abgeschlossen sein müssen. Hintergrund ist die Grundwasserabsenkung: Sobald der Frühling einsetzt, beginnt die Vegetationsperiode und der Wasserbedarf der großen Straßenbäume steigt signifikant an.
Ja, fußläufiger Zugang zu allen Hauseingängen ist jederzeit gewährleistet. Je nach Baufortschritt erfolgt das über gesicherte Wege oder provisorische Fußgängerbrücken.
Die Erreichbarkeit für Rettungsdienste (Feuerwehr, Notarzt, Krankentransporte) ist jederzeit sichergestellt.
Liegt Ihre Tiefgarage bzw. Ihr Grundstück im Baubereich gibt es während der Bauzeit keine Zufahrtsmöglichkeiten. Sollte sich Ihre Tiefgarage bzw. Ihr Grundstück außerhalb unseres Baubereiches befinden, wie zum Beispiel in der Holbeinstraße 38, können Sie die Zufahrt wie gewohnt und ohne unmittelbare Einschränkungen nutzen.
Ersatzparkplätze werden durch die Leipziger Wasserwerke nicht bereitgestellt.
Nein, ein Anspruch auf Kostenerstattung oder Ersatzstellplätze durch die Leipziger Wasserwerke besteht nicht. Öffentlich-rechtlich ist die Vollsperrung als verkehrsrechtliche Anordnung zulässig, solange die fußläufige Erreichbarkeit und Rettungswege gesichert sind.
Ein Ausgleich beispielsweise für den Nutzungsausfall von Tiefgaragenstellplätzen ist nicht vorgesehen, da diese Einschränkung zu den grundsätzlich hinzunehmenden Beeinträchtigungen gehört. Weiterhin gibt es keine Ausgleichszahlungen oder Stellplatzangebote, da die Maßnahme dem Gemeinwohl dient und rechtlich zulässig ist.
Als Straßenanlieger nehmen Sie in besonderer Weise am Gemeingebrauch der Straße teil. Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen im Straßenkörper sind vom Zweck der Straße gedeckt und somit zulässig.
Einschränkungen wie die Erschwerung der Zufahrt sind grundsätzlich zu dulden, da sie dem übergeordneten Interesse der Allgemeinheit dienen. Nach Abschluss profitieren auch Sie unmittelbar von der verbesserten Infrastruktur.
Ja, es wird baubedingt zu kurzzeitigen Unterbrechungen der Trinkwasserversorgung kommen, da wir die Leitungen erneuern. Wir werden die betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden per Aushang darüber mindestens 48 Stunden im Voraus informieren.
Die Gehwege und provisorischen Übergänge im Baubereich werden entsprechend eingerichtet und ausgeschildert. Ziel ist, die Sicherheit von Anwohnern, Fußgängern und Radfahrern zu gewährleisten. Wir bitten, um gegenseitig Rücksichtnahme auf den Fußwegen.
Hinweis für Radfahrende: Bitte absteigen und schieben!
Krankentransporte sind jederzeit gewährleistet.
Frühzeitige Absprache hilft, damit wir die Koordination mit der Baufirma planen können.
Für Umzüge oder besondere Lieferungen bitten wir um rechtzeitige Information, um praktikable Lösungen abzustimmen. Generell gilt, je eher desto besser: Aber bitte kommen Sie mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzugstermin oder der Anlieferung auf uns zu.
Ja, die Baufirma stimmt die Müllentsorgung mit der Stadtreinigung ab. So wird die regelmäßige Abfuhr auch während der Bauarbeiten sichergestellt.
Bitte wenden Sie sich bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung an das Ordnungsamt (ruhender Verkehr) oder direkt an die Polizei.
Vor Beginn der Baumaßnahme führen wir pflegerische Schnittarbeiten an den Straßenbäumen durch. Das hat zwei Hauptgründe:
Darüber hinaus spielt der Erhalt und die möglichst geringe Beeinträchtigung des Baumbestandes in der Stieglitzstraße und Holbeinstraße eine entscheidende Rolle bei der Wahl der Bauzeit. Die Bauarbeiten erfordern eine Grundwasserabsenkung zur Trockenhaltung der Baugruben, wodurch den Bäumen zusätzlich Wasser entzogen wird. Aus diesem Grund erfolgt die Maßnahme in den vegetationsarmen Wintermonaten, wenn die Bäume ruhen und weniger empfindlich auf Wasserentzug reagieren.
Wir arbeiten eng mit dem Amt für Stadtgrün und Gewässer zusammen, um den Eingriff so schonend wie möglich zu gestalten.
E-Mail: bauvorhaben.wasserwerke@L.de