FAQ rund um das Thema Starkregen

Als Starkregen bezeichnet man Regenereignisse, bei denen in kurzer Zeit besonders  viel Niederschlag fällt. Im Gegensatz zu Dauerregen tritt er  meist lokal begrenzt auf. Er entsteht  typischerweise in Verbindung mit Gewittern im Sommerhalbjahr. Das Ergebnis sind hohe Aufkommen an Oberflächenwasser und lokalen Überflutungen.

Eine einheitliche Definition von Starkregen gibt es nicht. Allerdings warnt der Deutsche Wetterdienst vor Starkregen (Warnstufe „orange“), wenn

  • 15-20 Liter Regen pro Quadratmeter in einer Stunde vorhergesagt sind oder
  • 20-35 Liter Regen pro Quadratmeter in 6 Stunden vorhergesagt sind.
  • Schützen Sie sich und Ihr Leben!
  • Meiden Sie überflutete Kellerräume, es besteht die Gefahr von Stromschlägen. Türen lassen sich gegen die Fließrichtung des einströmenden Wassers nicht öffnen. Bei Freisetzung gefährlicher Substanzen, wie z. B. Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr.
  • Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, bedenken Sie auch vorhandene Dachluken.
  • Schreiten oder Schwimmen Sie nicht durch überflutete Straßen oder Unterführungen. Durch den Druck des Wassers im Kanal können Kanaldeckel weggedrückt worden sein – der entstehende Sog kann Personen ansaugen.

Starkregen ist ein natürliches Wetterphänomen. Neuere Forschungsergebnisse weisen aber auch darauf hin, dass insbesondere mikroklimatische Verhältnisse aufgrund immer intensiverer Flächennutzung das Entstehen von Starkregenereignissen befördern. So kann es z.B. über stark verdichteten Stadtgebieten oder intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund der stärkeren Erhitzung zu verstärkter Konvektion kommen. D.h. warme, mit Feuchtigkeit aufgeladene Luft steigt auf, kühlt sich dabei ab, die Feuchtigkeit kondensiert und regnet im windabgewandten Korridor schlagartig ab, teilweise auf relativ kleinem Raum. Es kommt zu unwetterartigen Regenfällen – Starkregen.

Starkregen ist schwer vorherzusagen, eben weil er räumlich sehr begrenzt auftritt. Wo genau es tatsächlich zu Starkregen kommt, lässt sich kaum oder nur unmittelbar im Voraus abschätzen. Bei Starkregen ist es zudem nicht ungewöhnlich, dass es in einem Stadtviertel zu Starkregen kommen kann, und an anderer Stelle wenig oder gar kein Regen heruntergeht.

Zur Warnung der Bevölkerung stellt der Deutsche Wetterdienst die App „Warnwetter“ zur Verfügung. Grundsätzlich setzen auch App-Warndienste wie „KatWarn“ oder „Nina“ Hinweise zu Unwettern oder anderen Katastrophen ab.

Die Häufigkeit von Starkregenereignissen nimmt nicht nur in der subjektiven Wahrnehmung zu, sondern wird inzwischen auch durch Messreihen gestützt. Auffallend dabei ist, dass Regenereignisse nicht immer flächendeckend, sondern lokal unterschiedlich auftreten.

Die wachsende Stadt Leipzig kennt das Problem einer zunehmenden Versiegelung von Flächen und die Konsequenzen für die Regenwasserversickerung. Für den Umgang mit zunehmend heftigen und sich in Ihrer Charakteristik verändernden Regenereignissen stellt die klassische Ableitung über die Kanalisation nicht die alleinige Lösung dar, da die kurzfristig erforderlichen Kapazitäten schlicht nicht zur Verfügung stehen oder das technisch Machbare weit übersteigen.

Starkregen hat es vermutlich schon immer gegeben. Der Weltklimarat Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), eine Institution der Vereinten Nationen, geht davon aus, dass Starkregenereignisse in Deutschland infolge des Klimawandels im Laufe der nächsten Jahre häufiger und intensiver werden. Auf diese Wetterlagen müssen sich vor allem Städte vorbereiten, die aufgrund ihrer dichten Bebauung und einer Versiegelung für Überflutungen besonders anfällig sind. Straßen und Grundstücke können überflutet werden; das Wasser in tieferliegende Flächen und selbst in Gebäude eindringen.

Starkregen führt letztlich zu Überflutungen, die durch Wasser und Schlamm größere Schäden an jeglicher baulicher Infrastruktur hinterlassen können. Die gefährdeten Lagen können dabei völlig unterschiedliche Charakteristika aufweisen und selten handelt es sich dabei um direkte Gewässeranrainerlagen.

Potenziell besonders betroffen sind

  • Grundstücke in tieferliegenden Gebieten oder Senken
  • Grundstücke am Hang (wg. Sturzbächen)
  • Dicht besiedelte Gebiete mit einer hohen Versiegelung
  • Grundstücke in der Nähe von Bächen oder Flüssen

Moderne U-Bahnen, Unterführungen, Tiefgaragen oder für Wohn- und Geschäftsraum genutzte Kellerräume und Hangbebauungen können von Überflutung betroffen sein. Kritisch sind zudem Bebauungen in Bereichen ohne ausgeprägte Bordsteinkante, deren Fehlen das Eindringen von Wasser auf Grundstücke oder in Gebäude erleichtert. Auch tief liegende Räume in Gebäuden ohne Rückstausicherung sind potenziell gefährdet.

Tipp: Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene, bspw. im Keller, gegen Rückstau zu sichern. Falls Sie Zweifel haben, ob Ihre im Keller installierten Ablaufstellen über einen ausreichenden Rückstauschutz verfügen oder ob die Grundleitungen gas- und wasserdicht sind, sollten Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage von einem fachkundigen Installateur überprüfen lassen. Mehr Informationen – auch zu Installateuren in der Nähe – finden Sie hier.

Eine Überflutungssicherheit kann es in der Siedlungsentwässerung nicht geben. Kein Gebiet ist langfristig vor extremen Starkregenereignissen sicher. Der Umgang mit Regenwasser ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe im Zusammenspiel der Kommune, dem regionalen Abwasserentsorger sowie dem Bürger.

  • Stadtverwaltung Leipzig mit ihren Fachbereichen für Stadtgestaltungs- und Umweltthemen: Umsetzung von Maßnahmen zur Vorsorge bzw. zum Krisenmanagement
  • Leipziger Wasserwerke: Steuerung der kommunalen Entwässerung mit funktionstüchtigen Anlagen und Netze, deren zukunftssichere Anpassung und deren stete Überwachung und Aussteuerung. Anlagen und Netze sind jedoch nicht beliebig erweiterbar.
  • Private Akteure: Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen sowie Grundstückseigentümer und Mieter sind aufgerufen, Vorsorge zu treffen und die Entwässerung mit zu unterstützen

Auch Privatpersonen sind in Deutschland rechtlich verpflichtet, Maßnahmen der Eigenvorsorge zu treffen. § 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen anzupassen. Zum Hochwasserbegriff gehört hier auch wild abfließendes Oberflächenwasser.

Jeder Hausbesitzer ist daher für den Schutz seines Gebäudes gegen den Rückstau des Abwassers in Kellerräumen selbst verantwortlich und haftet gegenüber den Mietern.

Tipp: Falls Sie Zweifel haben, ob Ihre im Keller installierten Ablaufstellen über einen ausreichenden Rückstauschutz verfügen oder ob die Grundleitungen gas- und wasserdicht sind, sollten Sie Ihre Grundstücksentwässerungsanlage von einem fachkundigen Installateur überprüfen lassen. Alle eingetragenen Installateure der Stadt Leipzig und der Umlandgemeinden finden Sie im Installateurverzeichnis der Leipziger Wasserwerke hier.

Gemeinsam haben die Stadt Leipzig und die Leipziger Wasserwerke das Projekt KAWI-L zur Erarbeitung kommunaler Anpassungsstrategien für wassersensible Infrastrukturen aufgesetzt.

Das Leipziger Kanalnetz entspricht dem allgemein anerkannten Stand der Technik und erfüllt die Bemessungsstandards. Es ist für Regenfälle ausreichend dimensioniert. Für eine vollständige Ableitung seltener und extremer Starkregenereignisse kann ein Kanalnetz nicht ausgerichtet sein. Dies ist heute und auch künftig wirtschaftlich nicht vertretbar, weil es zu einer unzumutbaren Verteuerung der Abwasserpreise führen würde. Zudem kann bei Starkregen in kürzester Zeit so viel Regen fallen, dass das Wasser gar nicht in die Kanalisation gelangt, sondern sich seinen Weg direkt an der Oberfläche sucht. Somit würden auch größere Kanäle den Abfluss nicht lösen.

Sinnvoller ist es, das Oberflächenwasser großer Regenereignisse gezielt auf unkritische Freiflächen zu lenken und deren zeitweise Überflutung in Kauf zu nehmen. Zudem gilt es, sich durch gezielte Objektschutzmaßnahmen vor Starkregenereignissen zu schützen.

In einer üblichen Wohngebäudeversicherung sind normalerweise nur Wasserschäden  durch Leitungswasser versichert. Überschwemmungsschäden und weitere Schäden durch Naturgewalten können Bestandteil von Elementarschäden-Versicherungen sein.
Tipp: Überprüfen Sie, ob Sie ausreichend abgesichert sind. Beratungen rund um den richtigen Versicherungsschutz für Hab und Gut gibt es z.B. in der Verbraucherzentrale Sachsen. https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de.

Das Projekt KAWI-L hat sich zuallererst zum Ziel gesetzt, einen Gesamtüberblick zum Fließ- und Stauverhalten von Oberflächenwasser für die Stadt Leipzig zu entwickeln. Verschiedene Szenarien wurden dafür anhand von zurückliegenden Starkregenereignissen, eigenen Regenaufzeichnungen, Aufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes, Fotos und Videos, der aktuellen Versiegelungssituation in der Stadt usw. entwickelt und berechnet.

Auf der Starkregengefahrenkarte ist ablesbar, an welchen Orten es bei leichten, mittleren oder gar schweren Starkregenereignissen zum Anstau von Oberflächenwasser kommen könnte.

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