Ersatzversorgung

Zuverlässig und nahtlos mit Strom und Gas versorgt

Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung mit Strom oder Gas und muss durch den örtlichen Grundversorger übernommen werden. Für den Fall, dass Ihr aktueller Energiebezug nicht mehr einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, greift die Ersatzversorgung - zum Beispiel, wenn Ihr derzeitiger Energieversorger Sie aus Insolvenzgründen nicht mehr mit Energie beliefern kann.

Damit eine lückenlose Energieversorgung gesichert ist, versorgen Sie die Leipziger Stadtwerke als Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung sicher und zuverlässig mit Strom oder Gas. Unsere Ersatzversorgung greift für alle Letztverbraucher in der Niederspannung innerhalb des Netzgebietes der Netz Leipzig GmbH und erfolgt längstens für die Dauer von 3 Monaten. Danach werden die Kunden zu den Konditionen der Grundversorgung automatisch weiter beliefert.

Weitere Infos finden Sie auch in unseren FAQ.

Tipp: Was konkret zu tun ist, wenn Ihr Energieanbieter insolvent gegangen ist, beschreibt leicht verständlich der Flyer „Energie – Insolvenz des Lieferanten“ der Bundesnetzagentur. Hier zum Download.

Ersatzversorgung mit und ohne Leistungsermessung

Unsere Basis- und Ersatzversorgung Strom gilt für alle Geschäftskunden mit Leistungsmessung im Niederspannungsnetz und ohne schriftlichen Stromliefervertrag im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH.1
Benötigen Sie weitere Informationen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

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1 Die Basisversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung  gilt für Letztverbraucher, die in Niederspannung Strom für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke über 10.000 kWh/Jahr beziehen und deren Verbrauchsmessung über eine ¼ - h – Leistungsmessung erfolgt. Die Basisversorgung Strom – Gewerbe mit Leistungsmessung  wird auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Leipzig GmbH für die Strom- und Erdgaslieferung an Großkunden außerhalb der Grundversorgung (Großkunden-Lieferbedingungen) sowie des Preisblattes „Entgelte für sonstige Leistungen der Stadtwerke Leipzig GmbH“ (Preisblatt Sonstige Entgelte) durchgeführt. Die Großkunden-Lieferbedingungen und das Preisblatt Sonstige Entgelte liegen in den Geschäftsräumen in Leipzig aus und werden dem Kunden auf Verlangen gern zugesendet.

 

Unsere Basisversorgung Strom gilt für alle Geschäftskunden ohne Leistungsmessung im Niederspannungsnetz und ohne schriftlichen Stromliefervertrag im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH, wenn das Unternehmen mehr als 10.000 kWh/Jahr Strom verbraucht.1
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1Die Basisversorgung Strom ohne Leistungsmessung gilt für Kunden, deren Verbrauchsstelle im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH liegt, die in der Bedarfsart Gewerbe Strom in Niederspannung beziehen, mehr als 10.000 kWh/Jahr Strom verbrauchen und keinen schriftlichen Stromliefervertrag mit einem Energieversorger an der vertraglichen Verbrauchsstelle abgeschlossen haben. Die Basisversorgung wird auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen der Stadtwerke Leipzig GmbH für die Strom- und Erdgaslieferung an Großkunden außerhalb der Grundversorgung (Großkunden-Lieferbedingungen) sowie des Preisblattes „Entgelte für sonstige Leistungen der Stadtwerke Leipzig GmbH“ (Preisblatt Sonstige Entgelte) durchgeführt. Die Großkunden-Lieferbedingungen und das Preisblatt Sonstige Entgelte liegen in den Geschäftsräumen in Leipzig aus und werden dem Kunden auf Verlangen gern zugesendet.

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