Trinkwasserverordnung

Alles klar geregelt! Die Trinkwasserversordnung ist ein Regelwerk zum Schutz der Trinkwasserqualität in Deutschland. Sie setzt Grenzwerte vieler Parameter fest, die in unserem Trinkwasser nicht überschritten werden dürfen. Außerdem überträgt sie uns als Wasserversorger zahlreiche Verpflichtungen zum Wohle der Menschen unserer Region.

Grundlage des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Bereich Trinkwasser ist die Trinkwasserrichtlinie der EU (Richtlinie EU 2020/2184) und ihre nationale Umsetzung – die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV). Die Trinkwasserverordnung legt Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser fest, sie enthält Grenzwerte für mikrobiologische, chemische und Indikatorparameter verbunden mit umfangreichen Verpflichtungen für Unternehmer und sonstige Inhaber von Wasserversorgungsanlagen.

Trinkwasser muss unbedenklich ein Leben lang trinkbar sein. Von seinem Genuss oder Gebrauch dürfen keinerlei Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen.

Dabei umfasst der Begriff Trinkwasser alles Wasser, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:

  • Körperpflege und -reinigung,
  • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen
  • Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.

Trinkwasser ist auch alles Wasser, das in einem Lebensmittelbetrieb verwendet wird für die Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind.

Weitere Informationen zur Trinkwasserverordnung finden Sie beim DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.

nach oben